Härtere Strafen für Angriffe auf Zugbegleiter und Ärzte beschlossen
Veröffentlicht am: 30.09.2026 um 16:42 Uhr | dpa, AD HOC NEWSDas Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Angriffe auf Busfahrer, Zugbegleiter, medizinisches Personal und Beschäftigte anderer dem Gemeinwohl dienender Einrichtungen künftig härter bestrafen soll.
Reaktion auf Tod eines Zugbegleiters
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sagte, wer das Land am Laufen halte, verdiene Schutz. Übergriffe auf Polizisten, Feuerwehrleute, Beschäftigte im Nahverkehr sowie Mitarbeiter in Kliniken und Praxen nähmen zu. Straferhöhungen allein reichten jedoch nicht aus; nötig seien auch bessere Sicherheitsmaßnahmen in Zügen und an Bahnhöfen.
Besondere Aufmerksamkeit erhielt das Thema im Februar nach dem Tod eines 36 Jahre alten Zugbegleiters. Der Bahnmitarbeiter starb nach einem tätlichen Angriff bei einer Fahrscheinkontrolle. Nach Angaben Hubigs gibt es bei der Deutschen Bahn inzwischen fünf Angriffe pro Tag.
Höhere Mindeststrafe bei Angriffen
Bahnmitarbeiter und Beschäftigte wichtiger Infrastrukturunternehmen, etwa aus der Strom- oder Wasserversorgung, sollen strafrechtlich ähnlich geschützt werden wie Vollstreckungsbeamte. Bei tätlichen Angriffen auf Polizisten, Gerichtsvollzieher, Feuerwehrleute, Rettungssanitäter sowie Helfer im Katastrophen- und Zivilschutz soll die Mindeststrafe von drei auf sechs Monate steigen.
Für besonders schwere Fälle ist mindestens ein Jahr Haft vorgesehen. Als erschwerende Umstände nennt der Entwurf unter anderem den Einsatz von Waffen, gemeinschaftliches Vorgehen, eine erhebliche Gefahr für das Opfer und einen hinterlistigen Überfall.
Widerstand und Angriffe in Heilberufen
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte soll künftig mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden können. In besonders schweren Fällen soll eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren möglich sein. Bisher liegen die Höchststrafen bei drei beziehungsweise fünf Jahren.
Für tätliche Angriffe auf Angehörige von Heilberufen sieht der Entwurf ebenfalls mindestens sechs Monate Freiheitsstrafe vor. Besonders schwere Fälle sollen mit einem bis zehn Jahren Haft bestraft werden können. Erfasst würden unter anderem Ärzte, Pflegefachkräfte und Apotheker; bislang gelten besondere Schutzvorschriften für medizinisches Personal vor allem im ärztlichen Notdienst und in Notaufnahmen.
Schutz von Politikern und Behörden
Gerichte sollen bei Angriffen auf Amts- und Mandatsträger ausdrücklich berücksichtigen, ob die Tat geeignet ist, eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit erheblich zu beeinträchtigen. Der Schutz soll auch für kommunale und europäische Ebenen gelten, darunter Gemeinderäte und Bürgermeister.
Bei Beleidigungen von Amtsträgern während oder wegen ihres Dienstes soll künftig auch der Vorgesetzte Strafantrag stellen können. Bezieht sich die Beleidigung auf eine Behörde, soll dies deren Leitung oder die Leitung der Aufsichtsbehörde übernehmen können.
Folgen bei Volksverhetzung
Bei einer Verurteilung wegen Volksverhetzung soll ein Gericht zusätzlich zur Freiheitsstrafe für zwei bis fünf Jahre die Fähigkeit aberkennen können, öffentliche Ämter zu bekleiden oder bei Wahlen zu kandidieren. Voraussetzung wäre eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr; die Entscheidung läge im Ermessen des Gerichts.
Außerdem soll der Strafrahmen von derzeit bis zu drei Jahren auf bis zu fünf Jahre steigen. Der Entwurf stellt klar, dass sich Volksverhetzung auch gegen eine ausländische Gruppe richten kann, wenn die Äußerung geeignet ist, Gewaltbereitschaft gegen Menschen in Deutschland zu fördern, die dieser Gruppe zugerechnet werden.
Gesetz nach Kabinettsbeschluss noch nicht in Kraft
Der Beschluss markiert zunächst den Beginn des parlamentarischen Verfahrens. Der Gesetzentwurf muss noch Bundestag und Bundesrat passieren; bis zu einer möglichen Neuregelung gelten die bisherigen Strafrahmen. Für Betroffene im Alltag bedeutet das kurzfristig vor allem, dass der Staat den Schutz besonders gefährdeter Berufsgruppen politisch stärker gewichtet.
Die geplanten Änderungen bündeln mehrere Bereiche: den Schutz staatlicher Vollstreckungs- und Rettungskräfte, den Schutz von Beschäftigten in kritischer Infrastruktur und Gesundheitsberufen sowie den Schutz kommunaler und anderer Mandatsträger. Damit würde der Anwendungsbereich über klassische Einsatzsituationen hinausgehen. Zugbegleiter, Busfahrer und Beschäftigte in Kliniken oder Praxen wären nicht nur über allgemeine Strafnormen geschützt, sondern ausdrücklich in die verschärften Regelungen einbezogen.
Strafrecht ergänzt Sicherheitsmaßnahmen
Die Deutsche Bahn setzt nach den Angaben der Meldung bereits auf Bodycams, Schutzausrüstung und Deeskalationstrainings. Der Gesetzentwurf folgt damit einem zweigleisigen Ansatz: Härtere Mindeststrafen sollen die rechtliche Bewertung von Angriffen verändern, während organisatorische und technische Maßnahmen Übergriffe verhindern oder dokumentieren sollen. Ob höhere Strafrahmen allein die Zahl der Taten senken, lässt sich aus dem Kabinettsbeschluss nicht ableiten.
Politisch besonders sensibel ist die geplante Ausweitung bei Volksverhetzung. Der zeitweise Entzug des passiven Wahlrechts wäre keine automatische Folge, sondern eine gerichtliche Ermessensentscheidung bei einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr. Die Einbeziehung von Äußerungen mit Auslandsbezug soll Fälle erfassen, in denen Äußerungen gegen ausländische Gruppen den öffentlichen Frieden in Deutschland gefährden können.
