Grundsicherung: Union drängt auf Senkung um bis zu sieben Euro
Veröffentlicht am: 08.11.2026 um 05:00 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSKonkrete Streitpunkte im Haushaltsausschuss
- Die Neuberechnung betrifft Regelsätze für Erwachsene sowie Kinder und Jugendliche zwischen 357 und 451 Euro.
- Ein Single erhält derzeit 563 Euro monatlich, ein Partner 506 Euro.
- Bis Donnerstag sollen Arbeitsministerium und Kanzleramt den Konflikt über Regelsätze und Sofortzuschlag lösen.
Union und SPD ringen um neue Grundsicherungssätze
Union und SPD streiten im Zuge der Haushaltsverhandlungen über eine Senkung der Grundsicherung ab dem kommenden Jahr. Hintergrund ist eine Neuberechnung, nach der die monatlichen Regelsätze für Erwachsene und Kinder um fünf bis sieben Euro zu hoch liegen.
Der Konflikt muss bis zur Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses am Donnerstag gelöst werden.
Union fordert Absenkung der Regelsätze
Die Neuberechnung basiert auf der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe. Der Gesetzentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium sieht aus Gründen des Bestandsschutzes vor, die aktuellen Beträge beizubehalten.
Die Union drängt dagegen auf eine entsprechende Senkung. Derzeit erhält ein Single monatlich 563 Euro, für einen Partner sind 506 Euro vorgesehen. Kinder und Jugendliche bekommen je nach Alter zwischen 357 und 451 Euro.
SPD warnt vor Folgen für Familien
Jan Dieren, stellvertretender Sprecher der SPD-Fraktion für Arbeit und Soziales, bezeichnete eine erstmalige Senkung der Regelsätze als unverantwortlich. Menschen in der Grundsicherung müssten bereits heute jeden Euro zweimal umdrehen.
Dieren verwies darauf, dass mehr als die Hälfte der Eltern in der Grundsicherung regelmäßig auf Essen verzichte, damit ihre Kinder satt würden. Auch eine geringe Absenkung bedeute für diese Familien mehr Tage mit knurrendem Magen.
Streit über Sofortzuschlag und Bildungszulage
Zusätzlich steht die Zukunft des Sofortzuschlags für arme Kinder auf der Tagesordnung. Die Bundesregierung plant, die 25-Euro-Leistung abzuschaffen, die wegen der hohen Inflation eingeführt worden war.
Anspruch darauf haben Eltern in der Grundsicherung sowie arbeitende Eltern mit geringem Einkommen und Kinderzuschlag. Für Schulkinder ab sechs Jahren schlägt das Arbeitsministerium stattdessen einen Bildungszuschlag von 25 Euro monatlich vor. Die Union lehnt die Einführung einer neuen Leistung ab, während die SPD-Fraktion den Sofortzuschlag für alle betroffenen Kinder erhalten will.
Die geplante Neuberechnung der Grundsicherungsregelsätze beruht auf der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Statistischen Bundesamtes. Dabei werden die Ausgaben einkommensschwacher Haushalte ausgewertet und daraus die Referenzwerte für existenzsichernde Leistungen abgeleitet. Die nächste Festsetzung betrifft deshalb nicht nur die Höhe einzelner Zahlungen, sondern auch die politische Frage, wie stark staatliche Leistungen an der tatsächlichen Preis- und Ausgabenentwicklung ausgerichtet werden.
Der Streit berührt zugleich die Haushaltspolitik der Bundesregierung. Eine Absenkung der Regelsätze könnte den Bundeshaushalt entlasten, würde aber bei den betroffenen Haushalten unmittelbar ankommen. Besonders relevant ist der Konflikt beim Sofortzuschlag: Die monatlichen 25 Euro gelten für Kinder in der Grundsicherung sowie für arbeitende Familien mit Anspruch auf Kinderzuschlag. Eine Abschaffung würde daher auch Familien erreichen, die trotz Erwerbsarbeit nur über ein geringes Einkommen verfügen.
Entscheidung im Haushaltsverfahren
Politisch entscheidend ist der Zeitplan. Bis zur Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses müssen Union und SPD sowohl die Regelsätze als auch die Zukunft des Sofortzuschlags klären. Der vorgeschlagene Bildungszuschlag für Schulkinder ab sechs Jahren würde den bisherigen Zuschlag nicht vollständig ersetzen, sondern eine neue, anders ausgestaltete Leistung schaffen.
Für Leistungsbeziehende hängt damit kurzfristig ab, ob die bisherigen Zahlbeträge Bestand haben. Für den Gesetzgeber steht dagegen die Balance zwischen regelgebundener Berechnung, Bestandsschutz und Einsparzielen im Mittelpunkt.
