GOÄ-Reform: Laborverbände warnen vor 34 Prozent Abwertung
Veröffentlicht am: 23.09.2026 um 11:15 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSDie Berufsverbände und Fachgesellschaften der Labordiagnostik fordern eine grundlegende Überprüfung der Bewertungen im Entwurf der neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die geplante Abwertung der medizinischen Labordiagnostik um rund 34 Prozent sei für fachärztliche Labore wirtschaftlich nicht tragbar, teilten die Verbände am Mittwoch in Berlin mit.
Stellungnahme an Gesundheitsministerium übermittelt
Eine entsprechende Stellungnahme sei am 10. September an das Bundesgesundheitsministerium übermittelt und nun öffentlich gemacht worden. Die Forderung wird von einer Taskforce mehrerer Berufsverbände und Fachgesellschaften getragen.
Dazu gehören die Akkreditierten Labore in der Medizin (ALM), der Berufsverband der Ärzte für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie (BÄMI), die Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM), die Deutsche Gesellschaft für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin (DGKL) sowie die Gesellschaft für Virologie (GfV).
Gutachten stützt Kritik an Kalkulation
Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Instituts für Gesundheitsökonomie und Gesundheitssystemforschung (WIG2) untermauert nach Angaben der Verbände die Bedenken der Facharztlabore. Demnach entwickeln sich die vorgesehene Vergütung und die steigenden Laborkosten gegenläufig.
Die wirtschaftlichen Folgen einer Gebührenanpassung könnten weitreichend sein. Deshalb verlangen die Verbände, Datengrundlagen und Kalkulationsmodelle offenzulegen und vor dem Inkrafttreten der neuen GOÄ eine systematische Folgenabschätzung vorzunehmen.
Neubewertung von Kapitel M gefordert
Zusätzlich fordern die Berufsverbände und Fachgesellschaften eine grundlegende Anpassung des Kapitels M der GOÄ. Die Leistungen müssten auf Basis aktueller betriebswirtschaftlicher Grundlagen neu bewertet werden.
ALM-Vorsitzender Michael Müller erklärte, durch die Korrektur bestehender struktureller Defizite könnten Einsparungen entstehen. Diese sollten genutzt werden, um die Leistungen sachgerecht zu bewerten. So könnten die Vorschläge für Private Krankenversicherung und Beihilfe weitgehend kostenneutral umgesetzt werden, ohne die GOÄ-Reform insgesamt infrage zu stellen.
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) regelt die Abrechnung privatärztlicher Leistungen und betrifft damit vor allem Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und die behandelnden Praxen und Labore. Das Kapitel M umfasst die Laboratoriumsuntersuchungen. Eine grundlegende Neubewertung dieses Bereichs hätte deshalb Auswirkungen auf die Vergütung zahlreicher diagnostischer Leistungen und auf die wirtschaftliche Planung der beteiligten Einrichtungen.
Der Streit berührt einen strukturellen Zielkonflikt der Reform: Eine neue Gebührenordnung soll veraltete Bewertungen korrigieren und die Ausgabenentwicklung von Privater Krankenversicherung und Beihilfe begrenzen. Zugleich müssen die Vergütungen die tatsächlichen Kosten moderner Labordiagnostik abbilden. Dazu zählen unter anderem Personal, Qualitätssicherung, Geräte, Reagenzien, IT und regulatorische Anforderungen. Steigen diese Kosten schneller als die vorgesehenen Honorare, kann eine Absenkung die Finanzierungsbedingungen der Labore verschärfen.
Transparenz als zentrale Streitfrage
Die Verbände verlangen deshalb nicht nur höhere Bewertungen, sondern vor allem Einblick in Datengrundlagen und Kalkulationsmodelle. Eine transparente Folgenabschätzung könnte zeigen, welche Leistungen besonders betroffen wären und ob Einsparungen an anderer Stelle innerhalb des Laborkapitels möglich sind. Für Patienten ist die Debatte relevant, weil Labore eine zentrale Grundlage für Diagnosen, Infektionsschutz und die Kontrolle von Therapien liefern.
Auswirkungen auf die Reform
Die Forderung zielt ausdrücklich auf eine Korrektur des Entwurfs, ohne die GOÄ-Reform insgesamt aufzugeben. Entscheidend wird sein, ob Gesundheitsministerium, PKV und Beihilfe die vorgeschlagene Neubewertung als kostenneutral umsetzbar ansehen und wie sie mit den unterschiedlichen Interessen von Kostenträgern und Leistungserbringern umgehen.
