Gewaltopfer: Bundestag erweitert Anspruch auf Prozessbegleitung
Veröffentlicht am: 15.10.2026 um 21:29 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSAbstimmung und Anspruchserweiterung
- Der Bundestag beschloss das Gesetz am Donnerstag mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD.
- Die AfD-Fraktion stimmte gegen die Vorlage, während sich die Grünen enthielten.
- Der Anspruch auf kostenfreie Begleitung soll künftig auch Betroffene häuslicher Gewalt erfassen.
Bundestag beschließt Ausweitung der Opferbegleitung
Der Bundestag hat am Donnerstag die Rechte von Verletzten schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten auf psychosoziale Prozessbegleitung ausgeweitet. Für das Gesetz stimmten CDU/CSU und SPD, während die AfD dagegen votierte und sich die Grünen enthielten.
Anspruch für Betroffene häuslicher Gewalt
Das Gesetz trägt den Titel „Stärkung der Rechte von Verletzten insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten auf psychosoziale Prozessbegleitung“. Es soll den Zugang zu Unterstützung verbessern und den Kreis der Personen erweitern, die eine kostenfreie Begleitung während des gesamten Strafverfahrens beanspruchen können.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) erklärte, eine Aussage vor Gericht koste Betroffene von Gewalt enorme Kraft. Eine professionelle Unterstützung könne helfen, Mut für eine Aussage zu fassen; deshalb solle für Betroffene häuslicher Gewalt ein Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung gelten.
Begleitung ohne rechtliche Vertretung
Minderjährige und besonders schutzbedürftige Erwachsene, die durch eine Sexual- oder schwere Gewaltstraftat verletzt wurden, haben seit 2017 Anspruch auf diese Unterstützung. Sie umfasst eine qualifizierte nicht-rechtliche Betreuung, Informationsvermittlung und Hilfe im Strafverfahren.
Die Begleitung ersetzt keine anwaltliche Vertretung und entscheidet nicht über den Ausgang des Verfahrens. Sie soll Betroffenen vielmehr Orientierung und Unterstützung während der einzelnen Verfahrensabschnitte geben.
Unterschiedliche Positionen im Bundestag
Die Grünen hatten einen Änderungsantrag eingebracht, der abgelehnt wurde. Anschließend enthielt sich die Fraktion bei der Abstimmung über das Gesetz.
Hubig bezeichnete die Neuregelung als weiteren Baustein einer Strategie für besseren Schutz vor Gewalt. Sie verband den Beschluss mit der politischen Botschaft, dass Betroffene nicht allein gelassen werden sollen.
Psychosoziale Prozessbegleitung ergänzt die juristische Vertretung von Verletzten. Sie soll Betroffene während des Strafverfahrens stabilisieren, Abläufe erklären und die Kommunikation mit den am Verfahren beteiligten Stellen erleichtern, ohne selbst Rechtsberatung oder eine Interessenvertretung zu ersetzen.
Der Bundestag hatte den Anspruch 2017 zunächst für Minderjährige und besonders schutzbedürftige Erwachsene eingeführt, die durch Sexual- oder schwere Gewaltstraftaten verletzt wurden. Die nun beschlossene Erweiterung setzt beim Zugang an: Auch Betroffene häuslicher Gewalt sollen einen Anspruch auf kostenfreie professionelle Begleitung erhalten. Damit wird eine Verfahrenssituation erfasst, in der die beschuldigte Person häufig aus dem persönlichen oder familiären Umfeld stammt.
Unterstützung im Strafverfahren
Für Betroffene bedeutet der Anspruch vor allem eine verlässliche Ansprechperson über die einzelnen Verfahrensschritte hinweg. Die Begleitung kann Informationsvermittlung und praktische Orientierung bieten, bleibt aber von der Entscheidung über Ermittlungen, Anklage und Urteil getrennt.
Politisch fügt sich die Reform in die Bemühungen ein, den Zugang zum Recht für Opfer von Gewalt zu verbessern. Ihre praktische Wirkung hängt davon ab, dass Betroffene frühzeitig über den Anspruch informiert werden und ausreichend qualifizierte Begleiter verfügbar sind. Für die Strafjustiz entsteht zugleich die Aufgabe, die Unterstützung in Verfahren mit mehreren Beteiligten und besonders belastenden Aussagen organisatorisch abzusichern.
