Gesellschaftsdienst, Karin Prien

Gesellschaftsdienst: Prien kündigt Gesetzentwurf für freiwilliges Engagement an

Veröffentlicht am: 07.10.2026 um 04:30 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Bundesfamilienministerin Karin Prien will in den kommenden Wochen einen Gesetzentwurf für einen neuen Gesellschaftsdienst vorlegen. Eine Dienstpflicht sei nicht geplant, angesichts der Sicherheitslage müsse Deutschland aber mehr Bereitschaft zum Engagement zeigen.

  • Familienministerin Karin Prien (CDU), hier am Dienstag in Kiew, pocht auf mehr gesellschaftliches Engagement - auch per Gesetz.  - Bild: Basil Wegener/dpa
    Familienministerin Karin Prien (CDU), hier am Dienstag in Kiew, pocht auf mehr gesellschaftliches Engagement - auch per Gesetz. - Bild: Basil Wegener/dpa
  • Auch Einrichtungen für Kinder sind für Familienministerin Prien ein gutes Feld für gesellschaftliches Engagement. - Bild: Basil Wegener/dpa
    Auch Einrichtungen für Kinder sind für Familienministerin Prien ein gutes Feld für gesellschaftliches Engagement. - Bild: Basil Wegener/dpa
Familienministerin Karin Prien (CDU), hier am Dienstag in Kiew, pocht auf mehr gesellschaftliches Engagement - auch per Gesetz.  - Bild: Basil Wegener/dpa Auch Einrichtungen für Kinder sind für Familienministerin Prien ein gutes Feld für gesellschaftliches Engagement. - Bild: Basil Wegener/dpa

Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) will in den kommenden Wochen einen Gesetzentwurf für einen neuen Gesellschaftsdienst vorlegen.

Rechtsanspruch auf Engagement

Auf der Rückfahrt von ihrem Besuch in Kiew sagte Prien der Deutschen Presse-Agentur, der Staat solle faktisch einen Rechtsanspruch schaffen. Jeder, der einen Gesellschaftsdienst leisten wolle, müsse dies auch tun können.

Der Dienst solle finanziell attraktiver gestaltet werden als die bisherigen Freiwilligendienste. Es dürfe nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen, ob sich junge Menschen ein solches Engagement leisten könnten. Im Freiwilligen Sozialen Jahr erhalten Teilnehmer bislang meist nur ein Taschengeld von einigen hundert Euro.

Keine Pflicht geplant

Eine allgemeine Pflicht zum Gesellschaftsdienst sei nicht vorgesehen, versicherte Prien. Für eine weitergehende Regelung, die möglicherweise eine Änderung des Grundgesetzes erfordern würde, sehe sie derzeit keine Mehrheit. Anlass für eine Debatte gebe es angesichts der Sicherheitslage aber sehr wohl.

Ukraine prägt Sicherheitsdebatte

Prien verwies auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und hybride Angriffe Russlands auf andere Länder. Deutschland befinde sich in einer zunehmend ernsten Bedrohungssituation. Während ihres Besuchs in Kiew hatte sie Gespräche mit Regierungsvertretern sowie engagierten Bürgerinnen und Bürgern geführt.

Die Ministerin sagte, Deutschland könne nicht allein auf den Staat vertrauen. Alle, die dazu bereit seien, müssten ihren Teil beitragen. Als Beispiele nannte sie Menschen in Kiew, die als Erzieherinnen, Lehrkräfte, Sozialarbeiterinnen oder Psychologinnen mit traumatisierten Kindern arbeiteten.

Gesellschaftsdienst statt ausschließlich Wehrdienst

Prien warb dafür, militärisches und ziviles Engagement zusammenzudenken. Nicht jeder müsse Dienst an der Waffe leisten, jeder müsse aber bereit sein, sich für das Land und die Gesellschaft einzusetzen. Auch aus der deutschen Geschichte lasse sich ableiten, dass Engagement außerhalb des militärischen Rahmens wichtig sei.

Zugleich plädierte die Ministerin für einen neuen, verfassungsgemäßen Patriotismus. Dieser solle nicht nationalistisch oder deutschtümelnd sein, aber die Kräfte und Möglichkeiten Deutschlands stärker für die Gemeinschaft mobilisieren.

Zwischen Freiwilligkeit und staatlicher Verantwortung

Prien verbindet zwei Debatten, die politisch bislang getrennt geführt werden: die Stärkung klassischer Freiwilligendienste und die Frage, wie Deutschland seine Widerstandsfähigkeit angesichts des russischen Kriegs gegen die Ukraine erhöhen kann. Ihr angekündigter Gesetzentwurf soll zunächst freiwilliges Engagement erleichtern und finanziell attraktiver machen. Für junge Menschen wäre entscheidend, ob daraus tatsächlich ausreichend Plätze, verlässliche Vergütung und eine bessere soziale Absicherung entstehen.

Die sicherheitspolitische Dimension verschärft den politischen Konflikt. Die Wehrpflicht ist in Deutschland weiterhin ausgesetzt, zugleich gilt seit Jahresbeginn ein neues Wehrdienstgesetz mit verpflichtender Musterung für junge Männer ab dem Jahrgang 2008. Für 2026 wurden bis Ende August 12.102 Anträge auf Kriegsdienstverweigerung registriert – mehr als dreimal so viele wie im gesamten Vorjahr. Das zeigt, wie stark die Sicherheitslage und die Debatte über militärische Pflichten bereits auf junge Menschen wirken.

Was ein Gesellschaftsdienst leisten könnte

Ein allgemeiner Gesellschaftsdienst würde den Kreis möglicher Aufgaben deutlich erweitern: Neben Bundeswehr und Katastrophenschutz kämen etwa Pflege, Betreuung, Bildung, soziale Arbeit oder die Unterstützung von Menschen mit Kriegstraumata infrage. Damit könnte er gesellschaftliche Bereiche stärken, in denen Personal fehlt. Zugleich wären rechtliche Grenzen, Gleichbehandlung, Finanzierung und die Abgrenzung zu einem verpflichtenden Dienst an der Waffe politisch und verfassungsrechtlich zu klären.

Für Interessierte ist zunächst maßgeblich, wann der Entwurf vorliegt und welche konkreten Leistungen vorgesehen sind. Erst danach wird sich beurteilen lassen, ob die angekündigte Garantie tatsächlich neue Möglichkeiten schafft oder vor allem bestehende Freiwilligendienste neu bündelt.

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