Germanwings-Prozess, Landgericht Braunschweig

Germanwings-Prozess: Gericht weist Klage der Hinterbliebenen ab

Veröffentlicht am: 06.10.2026 um 11:14 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Das Landgericht Braunschweig hat die Klage von Angehörigen der Opfer des Germanwings-Absturzes auf zusätzliches Schmerzensgeld abgewiesen. Bei dem Absturz im Jahr 2015 waren 150 Menschen ums Leben gekommen.

Das Landgericht Braunschweig hat die Klage von Angehörigen der Opfer des Germanwings-Absturzes auf zusätzliches Schmerzensgeld abgewiesen.

Klage im Prozess abgewiesen

Das sagte die Richterin am Landgericht Braunschweig. Die Hinterbliebenen hatten in dem Verfahren weitere Zahlungen nach dem Absturz einer Germanwings-Maschine im Jahr 2015 verlangt.

Bei dem Unglück kamen 150 Menschen ums Leben. Die Entscheidung betrifft die zivilrechtliche Forderung der Angehörigen nach zusätzlichem Schmerzensgeld.

Verfahren vor dem Landgericht

Mit der Verkündung des Urteils ist die Klage in erster Instanz abgewiesen. Gegenstand des Prozesses war die Frage, ob den Hinterbliebenen über bereits erfolgte Leistungen hinaus weitere Ansprüche zustehen.

Rechtlicher Kern des Verfahrens

Im Mittelpunkt steht die Frage, ob Angehörige der 150 Todesopfer über bereits geleistete Zahlungen hinaus Anspruch auf weiteres Schmerzensgeld haben. Mit der Abweisung endet der nun entschiedene Rechtsstreit vor dem Landgericht Braunschweig zunächst zugunsten der beklagten Seite.

Der Absturz der Germanwings-Maschine im Jahr 2015 hatte nicht nur strafrechtliche und luftfahrtrechtliche Folgen, sondern auch langwierige zivilrechtliche Auseinandersetzungen. Für Hinterbliebene geht es dabei neben der finanziellen Entschädigung um die Anerkennung des erlittenen Leids und um die Frage, ob Verantwortliche ausreichend zur Verantwortung gezogen wurden.

Bedeutung für Hinterbliebene und Luftfahrt

Das Urteil betrifft unmittelbar die 30 Kläger des Verfahrens. Eine Abweisung bedeutet nicht, dass der Verlust der Angehörigen rechtlich oder gesellschaftlich an Bedeutung verliert; sie grenzt vielmehr den Umfang zusätzlicher staatlicher beziehungsweise haftungsrechtlicher Zahlungen in diesem Verfahren ein.

Für die Luftfahrtbranche verweist der Fall zugleich auf die langfristigen Folgen eines Unglücks, bei dem medizinische, organisatorische und haftungsrechtliche Fragen eng miteinander verbunden sind. Die Entscheidung kann deshalb über den Einzelfall hinaus für die Bewertung künftiger Entschädigungsforderungen und für die Erwartungen von Betroffenen an gerichtliche Verfahren relevant sein.

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