Germanwings-Absturz, Landgericht Braunschweig

Germanwings-Absturz: Gericht weist Klage von 30 Hinterbliebenen ab

Veröffentlicht am: 06.10.2026 um 11:38 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS

Das Landgericht Braunschweig weist die Forderungen von 30 Hinterbliebenen zurück. Sie hatten wegen einer aus ihrer Sicht unzureichenden Überwachung der Flugtauglichkeit des Copiloten bis zu 110.000 Euro pro Person vom Bund verlangt.

Gericht weist Klage Hinterbliebener von Germanwings-Absturz ab
Germanwings-Flugzeug (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

Das Landgericht Braunschweig hat die Klage von 30 Hinterbliebenen des Germanwings-Absturzes auf zusätzliches Schmerzensgeld abgewiesen. Die Kläger hatten von der Bundesrepublik Deutschland bis zu 110.000 Euro pro Person verlangt, weil die Flugtauglichkeit des Copiloten aus ihrer Sicht nicht ausreichend überwacht worden sei.

Ansprüche gegen den Bund abgewiesen

Das Gericht teilte die Entscheidung am Dienstag mit. Damit erhalten die Hinterbliebenen in diesem Verfahren kein zusätzliches Schmerzensgeld vom Bund.

Die Klage bezog sich auf die staatliche Überwachung der Flugtauglichkeit des Copiloten. Zu Beginn des Prozesses hatte die Richterin den Klägern nur geringe Erfolgsaussichten eingeräumt und darauf hingewiesen, dass Ansprüche eher gegen die Fluggesellschaft geltend gemacht werden sollten.

Absturz in den französischen Alpen

Die Germanwings-Maschine war am 24. März 2015 auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf in den französischen Alpen abgestürzt. Alle 150 Insassen kamen ums Leben, darunter 144 Passagiere und sechs Besatzungsmitglieder.

Die Ermittlungen ergaben, dass der Copilot das Flugzeug absichtlich gegen einen Berg gesteuert hatte. Verhandelt wurde in Niedersachsen, weil das Luftfahrt-Bundesamt seinen Sitz in Braunschweig hat.

Das Urteil betrifft nicht die strafrechtliche Aufarbeitung des Absturzes, sondern die Frage, ob die Bundesrepublik für eine aus Sicht der Kläger unzureichende staatliche Kontrolle der Flugtauglichkeit des Copiloten haftet. Im Mittelpunkt steht damit die Abgrenzung zwischen staatlicher Aufsicht und der Verantwortung von Fluggesellschaft sowie medizinischen und luftfahrtbezogenen Stellen.

Die Klage geht auf ein Unglück zurück, das die Sicherheitsdebatte im europäischen Luftverkehr nachhaltig geprägt hat. Am 24. März 2015 starben beim Absturz des Germanwings-Flugs 9525 in den französischen Alpen alle 150 Menschen an Bord. Die Ermittlungen ergaben, dass der Copilot das Flugzeug absichtlich gegen einen Berg steuerte. Die Hinterbliebenen machen nun geltend, dass Warnzeichen und Einschränkungen seiner Flugtauglichkeit nicht ausreichend berücksichtigt worden seien.

Staatliche Aufsicht und mögliche Folgen

Mit der Abweisung der Klage erhalten die Kläger kein zusätzliches Schmerzensgeld vom Bund. Die Entscheidung kann zugleich die rechtliche Bewertung staatlicher Kontrollpflichten im Luftverkehr prägen, insbesondere wenn medizinische Informationen, ärztliche Schweigepflicht und behördliche Überwachung miteinander kollidieren. Für weitere Ansprüche bleibt die von der Richterin angesprochene Verantwortung der Fluggesellschaft ein möglicher rechtlicher Bezugspunkt.

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