Karlsruhe, Recht

Früher wurden Posten im Bundestag nach einer Wahl meist ohne großes Aufsehen verteilt.

20.03.2024 - 05:37:32

Karlsruhe prüft Recht der AfD auf Ausschussvorsitzende. Seit die AfD im Plenum sitzt, ist das anders. Nun verhandelt das höchste deutsche Gericht dazu.

  • Die AfD-Fraktion kämpft vor dem Bundesverfassungsgericht um die Vorsitze in mehreren Bundestagsausschüssen. - Foto: Uli Deck/dpa

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  • Das höchste deutsche Gericht will heute dazu verhandeln: Die AfD-Fraktion kämpft am Bundesverfassungsgericht um die Vorsitze in mehreren Bundestagsausschüssen. - Foto: Uli Deck/dpa

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Die AfD-Fraktion kämpft vor dem Bundesverfassungsgericht um die Vorsitze in mehreren Bundestagsausschüssen. - Foto: Uli Deck/dpaDas höchste deutsche Gericht will heute dazu verhandeln: Die AfD-Fraktion kämpft am Bundesverfassungsgericht um die Vorsitze in mehreren Bundestagsausschüssen. - Foto: Uli Deck/dpa

Zum ersten Mal hat sich das Bundesverfassungsgericht mit Fragen der Wahl und Abwahl von Vorsitzenden in Bundestagsausschüssen befasst. Das höchste deutsche Gericht will klären, ob Mitwirkungs- und Teilhaberechte der AfD-Fraktion aus dem Grundgesetz die Geschäftsautonomie des Bundestags einschränken.

Insbesondere wollen sich die Karlsruher Richter und Richterinnen ein «genaueres Bild von der bisherigen parlamentarischen Praxis und Tradition» machen, wie Vize-Gerichtspräsidentin Doris König sagte. Ein Urteil des Zweiten Senats wird erst in einigen Monaten erwartet.

Zwei Klagen der AfD

Hintergrund sind zwei Klagen der AfD, unter anderem zur bis dato beispiellosen Abwahl Stephan Brandners als Vorsitzender des Rechtsausschusses im November 2019. Der AfD-Politiker war nach mehreren selbst ausgelösten Eklats abberufen worden. (Az. 2 BvE 1/20).

In einer zweiten Klage geht es darum, dass nach der Bundestagswahl 2021 die jeweiligen AfD-Kandidaten die erforderliche Mehrheit bei der Wahl der Vorsitzenden in den Ausschüssen für Inneres, Gesundheit und Entwicklungszusammenarbeit verfehlten.

Die AfD-Fraktion moniere den «Bruch einer jahrzehntelangen Parlamentspraxis», sagte König. Denn üblicherweise wird vorab geklärt, welcher Ausschuss von welcher Fraktion geführt wird - und anschließend die benannte Person ohne Widerspruch ernannt. Da dies nicht geschah, poche die AfD auf eine faire und loyale Anwendung der Geschäftsordnung. Dort ist geregelt, dass die Ausschüsse ihre Vorsitzenden «bestimmen». (Az. 2 BvE 10/21)

Die Antragsgegner - der Bundestag, dessen Präsidentin und die betroffenen Ausschüsse - sind König zufolge hingegen der Auffassung, die Anträge seien teilweise unzulässig, jedenfalls aber unbegründet. Die AfD-Fraktion habe nach deren Argumentation keinen Anspruch auf unmittelbare Entsendung eines Ausschussvorsitzenden. Auch die Möglichkeit zur Abwahl eines Vorsitzenden sei durch das Demokratieprinzip unmittelbar geboten.

Kein Recht auf Präsidiumsposten

Es ist nicht der einzige Konflikt um hohe Ämter im Bundestag, den die AfD mit den anderen Fraktionen am Verfassungsgericht austrägt. Streit gab es auch schon um einen Posten im Bundestagspräsidium. Die anderen Parteien hatten allen AfD-Kandidatinnen und -Kandidaten für einen der Stellvertreterposten in etlichen Abstimmungen die erforderliche Mehrheit verweigert. Hier entschied das Gericht im März 2022, dass das Recht zur gleichberechtigten Berücksichtigung unter dem Vorbehalt der Wahl durch die übrigen Abgeordneten steht. Einen uneingeschränkten Anspruch auf einen Platz im Präsidium gebe es nicht.

Brandner sagte, im Grundgesetz heiße es, der Bundestag wähle den Präsidenten und seine Stellvertreter. Nach der Geschäftsordnung des Bundestags habe zudem jede Fraktion einen Anspruch auf mindestens einen Vizepräsidenten. Zu den Ausschussvorsitzen sei im Grundgesetz nichts zu finden. Die Geschäftsordnung mache aber deutlich, dass diese nicht gewählt, sondern nach den Vereinbarungen im Ältestenrat «bestimmt» werden, erläuterte Brandner. «Die Regelungen zu den Ausschussvorsitzenden sind also noch deutlicher zu unseren Gunsten, als die zu den Vizepräsidenten.»

@ dpa.de