Flughafen Stuttgart, Bombendrohung

Flughafen Stuttgart: 24-Jähriger löst Bombenalarm aus

Veröffentlicht am: 05.10.2026 um 20:52 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS

Eine Äußerung im Sicherheitsbereich löste am Flughafen Stuttgart eine Räumung und die vorübergehende Einstellung des Flugbetriebs aus. Zehn ankommende Maschinen mussten auf andere Flughäfen umgeleitet werden.

24-Jähriger legt mit Bombendrohung Flughafen Stuttgart lahm
Flughafen Stuttgart (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

Ein 24-jähriger deutscher Staatsangehöriger hat am Montag mit einer Bombendrohung einen Großeinsatz der Bundespolizei am Flughafen Stuttgart ausgelöst. Der Mann sagte nach Angaben der Bundespolizei zu einer Flughafenmitarbeiterin im Sicherheitsbereich, dass sich eine Bombe in seinem Reisegepäck befinde.

Daraufhin wurde der Flugbetrieb gegen 16:30 Uhr eingestellt und der gesamte Sicherheitsbereich geräumt.

Keine Hinweise auf Bombe

Die betroffenen Bereiche wurden durchsucht, ohne dass sich Hinweise auf eine Gefährdungslage ergaben. Gegen 18:05 Uhr beendeten die Einsatzkräfte ihre Maßnahmen, gaben den Sicherheitsbereich wieder frei und nahmen den Flugbetrieb schrittweise auf.

Im Abfertigungsbereich kam es durch den Einsatz zu einer rund eineinhalbstündigen Unterbrechung. Zehn ankommende Maschinen mussten wegen der Einstellung des Flugbetriebs auf andere Flughäfen umgeleitet werden.

Ermittlungsverfahren eingeleitet

Der 24-Jährige wurde von seinem Flug nach Hurghada ausgeschlossen. Die Landespolizei leitete gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Störung des öffentlichen Friedens durch die Androhung von Straftaten ein.

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Mann nach Angaben der Polizei „auf freien Fuß belassen“.

Bombendrohungen an Flughäfen lösen unabhängig vom späteren Ergebnis umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen aus. Dazu gehören die Räumung betroffener Bereiche, die Durchsuchung von Gepäck und Gebäudeteilen sowie die vorübergehende Unterbrechung des Flugbetriebs. Bereits eine kurze Sperrung kann deshalb Auswirkungen auf zahlreiche Reisende und Flugverbindungen haben.

Am Flughafen Stuttgart führte der Vorfall nach Angaben der Bundespolizei zu einer rund eineinhalbstündigen Unterbrechung im Abfertigungsbereich. Die Umleitung von zehn ankommenden Maschinen zeigt, dass die Folgen über den unmittelbar geräumten Sicherheitsbereich hinausreichten. Auch nach der Freigabe werden Verspätungen und organisatorische Nachwirkungen im Tagesflugplan möglich.

Strafrechtliche Folgen und Sicherheitsinteressen

Gegen den 24-Jährigen läuft ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Störung des öffentlichen Friedens durch die Androhung von Straftaten. Entscheidend für das weitere Verfahren sind nun die genaue Aussage, die Umstände der Äußerung und die Ergebnisse der polizeilichen Ermittlungen. Dass keine Bombe und keine Gefährdung festgestellt wurden, beendet den Einsatz, nimmt der Drohung aber nicht automatisch ihre strafrechtliche Bedeutung.

Für Passagiere bedeutet der Vorfall vor allem, dass Sicherheitsbehörden bei konkreten Angaben zu Sprengstoff zunächst von einer möglichen Gefahr ausgehen müssen. Die Wiederaufnahme des Flugbetriebs erfolgt deshalb schrittweise und erst nach Abschluss der Suchmaßnahmen. Der Ausschluss des Mannes von seinem Flug nach Hurghada betrifft zunächst die konkrete Reise; über weitere Konsequenzen entscheidet das Ermittlungsverfahren.

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