Fischerei: Ministerium verlängert Dieselhilfen bis Ende 2026
Veröffentlicht am: 19.10.2026 um 14:20 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSFischereihilfen gelten bis Jahresende
- Das Bundeslandwirtschaftsministerium verlängert die Betriebsbeihilfen für Fischer an Nord- und Ostsee.
- Die ursprüngliche Förderperiode vom 1. März bis 23. Juli 2026 wird bis zum 31. Dezember ausgedehnt.
- Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung setzt die Maßnahme um.
Beihilfen für Nord- und Ostseefischer verlängert
Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat die Betriebsbeihilfen für die deutsche Fischerei an Nord- und Ostsee bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. Anlass sind weiterhin stark erhöhte Dieselpreise, wie das Ministerium am Montag mitteilte.
Förderrichtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht
Die entsprechende Förderrichtlinie wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Ursprünglich waren die Hilfen für den Zeitraum vom 1. März bis zum 23. Juli 2026 vorgesehen.
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Energiepreise belasten Fischereibetriebe
Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) sagte, die stark gestiegenen Energiepreise stellten die Fischer weiterhin vor Herausforderungen. „Mit der Verlängerung der Beihilfe sorgen wir auch in dieser Phase für schnelle Unterstützung sowie Planbarkeit und Verlässlichkeit.“
Rainer dankte der EU-Kommission für die Ermöglichung der Verlängerung. Die Beihilfen sollen vor allem die durch die Krise am Golf entstandenen Energiepreissteigerungen abfedern.
Finanzierung über Offshore-Windenergie
Da auf Schiffsdiesel keine Energiesteuer erhoben wird, profitiert der Fischereisektor nicht von der Senkung dieser Steuer durch die Bundesregierung. Die Finanzierung der Hilfen erfolgt über Einnahmen aus dem Windenergie-auf-See-Gesetz.
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung setzt die Maßnahme um.
Die Verlängerung der Betriebsbeihilfen reagiert auf eine besondere Kostenstruktur der Seefischerei: Treibstoff ist ein zentraler laufender Aufwand, während Fangmengen, Verkaufspreise und Wetterbedingungen nur begrenzt planbar sind. Steigende Dieselpreise wirken deshalb unmittelbar auf die Wirtschaftlichkeit einzelner Fahrten.
Die Unterstützung ist zudem anders ausgestaltet als eine allgemeine Entlastung an der Zapfsäule. Weil auf Schiffsdiesel keine Energiesteuer erhoben wird, greift eine Steuersenkung in diesem Bereich nicht. Die Förderung soll damit eine branchenspezifische Lücke schließen und die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Betriebe an Nord- und Ostsee stabilisieren.
Finanzierung und europäischer Rahmen
Die Finanzierung über Einnahmen aus dem Windenergie-auf-See-Gesetz verbindet die Hilfen mit einem zentralen Ausbaupfad der deutschen Energiepolitik. Zugleich zeigt die erforderliche Zustimmung der EU-Kommission, dass nationale Betriebsbeihilfen für die Fischerei in einen europarechtlichen Rahmen eingebettet sind. Für die Betriebe schafft die Verlängerung bis zum Jahresende vor allem Planungssicherheit; sie ersetzt jedoch keine dauerhafte Antwort auf schwankende Energiepreise und strukturelle Belastungen der Küstenfischerei.
