Ex-BND-Präsident Hanning wegen Spionageverdachts in Untersuchungshaft
Veröffentlicht am: 07.10.2026 um 16:31 Uhr | dpa, AD HOC NEWSDer frühere BND-Präsident August Hanning ist wegen des Verdachts auf Spionage und versuchten Landesverrats in Untersuchungshaft genommen worden.
Haftbefehl in Karlsruhe vollzogen
Ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs setzte den Haftbefehl gegen den 80-Jährigen in Karlsruhe in Vollzug, wie eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft mitteilte. Die oberste deutsche Anklagebehörde wirft Hanning geheimdienstliche Agententätigkeit, landesverräterische Ausspähung, das Auskundschaften von Staatsgeheimnissen und versuchten Landesverrat vor.
Hannings Anwalt Leon Kruse bestätigte, dass sein Mandant vertrauliche Unterlagen besessen habe. Er wies jedoch den Vorwurf zurück, Hanning habe die darin enthaltenen Informationen zum Nachteil Deutschlands oder gegen Bezahlung weitergegeben, und erklärte, sein Mandant werde zu Unrecht verfolgt.
Früherer Büroleiter ebenfalls in Haft
Der frühere BND-Büroleiter Manfred D. war bereits am Dienstag wegen Beihilfe zum versuchten Landesverrat und zur landesverräterischen Ausspähung in Untersuchungshaft gekommen. BKA-Beamte hatten beide Männer zuvor aufgrund von Haftbefehlen festgenommen: Hanning im Kreis Steinfurt in Nordrhein-Westfalen, D. im bayerischen Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen.
Geheime Informationen für Beratung genutzt?
Nach Angaben der Bundesanwaltschaft sollen die beiden vermutlich 2010 vereinbart haben, dass D. dem fünf Jahre zuvor aus dem Amt geschiedenen Hanning gegen Bezahlung fortlaufend wertvolle BND-Erkenntnisse beschaffe. Hanning soll die Informationen gewinnbringend in seiner Beratertätigkeit verwendet haben.
Über möglicherweise zwölf Jahre soll Hanning dadurch Zugang zu Informationen gehabt haben, die ausschließlich für interne Angelegenheiten des deutschen Auslandsgeheimdienstes bestimmt waren. In einem Fall soll er daraus eine Analyse für einen Mitarbeiter eines fremden nachrichtendienstlichen Sicherheitsapparats erstellt haben.
Empfänger der Analyse weiter offen
Ob diese Analyse den vorgesehenen Adressaten tatsächlich erreichte, konnte nach Angaben der Bundesanwaltschaft bislang nicht festgestellt werden. Um welches Land es sich handeln soll, blieb offen.
Nach Informationen des „Spiegel“ prüfen die Ermittler außerdem eine mögliche Verbindung Hannings zu einem aserbaidschanischen Agenten. Die Bundesanwaltschaft äußerte sich dazu nicht.
Gemeinsame Vergangenheit
Hanning leitete den BND von Dezember 1998 bis Ende November 2005. Danach war er Staatssekretär im Bundesinnenministerium und wechselte später als Sicherheitsberater in die Privatwirtschaft.
Manfred D. soll Hanning zunächst von Dezember 2005 bis November 2009 als Assistent ins Innenministerium gefolgt sein. Von März 2012 bis März 2026 arbeitete er nach Angaben der Bundesanwaltschaft erneut für mehrere BND-Präsidenten als Büroleiter und hatte dabei Zugriff auf geheimhaltungsbedürftige Informationen. Nach dpa-Informationen ist D. inzwischen pensioniert.
Ein außergewöhnlicher Vorgang
Der Fall berührt den Kern staatlicher Sicherheitsvorsorge: Der BND verarbeitet Informationen, deren Weitergabe laufende Operationen, Quellen und die Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten gefährden kann. Besonders schwer wiegt deshalb der Vorwurf, interne Erkenntnisse über Jahre außerhalb des Dienstes genutzt zu haben.
Die Ermittlungen richten sich zugleich auf mögliche Kontrolllücken nach dem Ausscheiden aus öffentlichen Ämtern. Hanning leitete den Auslandsnachrichtendienst bis 2005 und arbeitete anschließend als Sicherheitsberater. Der Fall lenkt damit den Blick auf den Übergang ehemaliger Geheimnisträger in die Privatwirtschaft und auf die Frage, wie lange Schutz- und Verschwiegenheitspflichten praktisch abgesichert werden müssen.
Was nun geklärt werden muss
Im Mittelpunkt stehen die Herkunft und der Umfang der Unterlagen, die konkrete Verwendung der Informationen sowie mögliche Empfänger im Ausland. Ebenso entscheidend ist, ob die mutmaßlich erstellte Analyse tatsächlich einen fremden Nachrichtendienst erreichte. Für die Beschuldigten gilt bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung die Unschuldsvermutung.
Für Bürgerinnen und Bürger bleibt der Vorgang vor allem deshalb relevant, weil er die Widerstandsfähigkeit staatlicher Informationssysteme betrifft. Das Verfahren dürfte zudem politische Debatten über Zugriffsrechte, interne Kontrollen und Regeln für Anschlussbeschäftigungen ehemaliger Spitzenbeamter auslösen.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
Euronews: „Spionage-Schock: Ex-Geheimdienst-Chef Hanning in Haft“ (06.10.2026)
Der Bericht stelle den Vorwurf heraus, Hanning habe geheime Informationen gegen Geld erworben und für seine Beratungstätigkeit weiterverkaufen wollen. Als zusätzlichen Zusammenhang nenne er Hinweise, die im Zuge eines anderen Ermittlungsverfahrens auf die BND-Unterlagen geführt hätten; die Frage einer Weitergabe an fremde Mächte bleibe danach offen.
WDR: „Spionageverdacht: Ex-BND-Chef auf altem Familienanwesen festgenommen“ (06.10.2026)
Der Beitrag bestätige die Festnahme im Kreis Steinfurt und ordne sie örtlich sowie biografisch ein. Anders als die dpa-Meldung richte er den Schwerpunkt auf den Zufallsfund bei einer Hausdurchsuchung und greife die Frage auf, ob mögliche Kontakte zu Aserbaidschan eine Rolle gespielt hätten.
Beide Beiträge stellten die Festnahme und die Ermittlungen wegen des Verdachts auf Geheimnisverrat in den Mittelpunkt. Unterschiede gebe es vor allem bei der Darstellung des Ermittlungsanlasses und bei den möglichen ausländischen Bezügen; offen bleibe insbesondere, ob Informationen tatsächlich einen fremden Nachrichtendienst erreicht hätten.
