August Hanning, BND

Ex-BND-Präsident Hanning wegen Spionageverdachts in Untersuchungshaft

Veröffentlicht am: 07.10.2026 um 13:39 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Der frühere BND-Präsident August Hanning sitzt wegen des Verdachts auf Spionage und versuchten Landesverrats in Untersuchungshaft. Die Ermittler prüfen, ob er geheime Informationen für Beratungen nutzte und an einen ausländischen Sicherheitsapparat weitergab.

  • Fahrzeuge mit Blaulicht fahren beim BGH vor. - Bild: Uli Deck/dpa
    Fahrzeuge mit Blaulicht fahren beim BGH vor. - Bild: Uli Deck/dpa
  • Ex-BND Präsident August Hanning ist unter anderem der geheimdienstlichen Agententätigkeit verdächtig. (Archivbild) - Bild: picture alliance / dpa
    Ex-BND Präsident August Hanning ist unter anderem der geheimdienstlichen Agententätigkeit verdächtig. (Archivbild) - Bild: picture alliance / dpa
  • Manfred D. wird am BGH vorgeführt. - Bild: Rene Priebe/René Priebe/dpa
    Manfred D. wird am BGH vorgeführt. - Bild: Rene Priebe/René Priebe/dpa
  • Der Bundesnachrichtendienst ist der Auslandsgeheimdienst.  - Bild: Sebastian Gollnow/dpa
    Der Bundesnachrichtendienst ist der Auslandsgeheimdienst. - Bild: Sebastian Gollnow/dpa
Fahrzeuge mit Blaulicht fahren beim BGH vor. - Bild: Uli Deck/dpa Ex-BND Präsident August Hanning ist unter anderem der geheimdienstlichen Agententätigkeit verdächtig. (Archivbild) - Bild: picture alliance / dpa Manfred D. wird am BGH vorgeführt. - Bild: Rene Priebe/René Priebe/dpa Der Bundesnachrichtendienst ist der Auslandsgeheimdienst.  - Bild: Sebastian Gollnow/dpa

Der frühere BND-Präsident August Hanning sitzt wegen des Verdachts auf Spionage und versuchten Landesverrats in Untersuchungshaft.

Haftbefehl in Karlsruhe vollzogen

Ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe setzte den Haftbefehl gegen den 80-Jährigen in Vollzug, wie eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft mitteilte. Die oberste deutsche Anklagebehörde wirft Hanning geheimdienstliche Agententätigkeit, landesverräterische Ausspähung, das Auskundschaften von Staatsgeheimnissen und versuchten Landesverrat vor.

Hanning war am Dienstag im Kreis Steinfurt in Nordrhein-Westfalen festgenommen worden. Sein früherer Büroleiter beim Bundesnachrichtendienst, Manfred D., kam ebenfalls in Haft; Beamte des Bundeskriminalamts hatten ihn im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen in Bayern gefasst.

Geheime BND-Informationen gegen Bezahlung

Nach Angaben der Bundesanwaltschaft sollen Hanning und D. vermutlich 2010 vereinbart haben, dass der frühere Büroleiter dem fünf Jahre zuvor aus dem Amt geschiedenen BND-Präsidenten gegen Bezahlung fortlaufend wertvolle Erkenntnisse beschafft. Hanning soll die Informationen gewinnbringend für seine Beratertätigkeit verwendet haben.

Die Ermittler gehen demnach davon aus, dass Hanning über möglicherweise zwölf Jahre Informationen erhielt, die ausschließlich für interne Angelegenheiten des deutschen Auslandsgeheimdienstes bestimmt waren. In einem Fall soll er daraus eine Analyse für einen Mitarbeiter eines fremden nachrichtendienstlichen Sicherheitsapparats erstellt haben.

Empfänger der Analyse bleibt offen

Ob diese Analyse den vorgesehenen Adressaten erreichte, sei bislang nicht festzustellen gewesen, teilte die Bundesanwaltschaft mit. Welches Land hinter dem möglichen Sicherheitsapparat steht, blieb zunächst offen.

Verbindungen über mehrere Jahre

Hanning leitete den BND von Dezember 1998 bis Ende November 2005. Danach wechselte er als Staatssekretär ins Bundesinnenministerium und arbeitete später als Sicherheitsberater in der Privatwirtschaft.

Manfred D. soll Hanning zwischen Dezember 2005 und November 2009 als Assistent ins Innenministerium gefolgt sein. Von März 2012 bis März 2026 arbeitete er laut Bundesanwaltschaft erneut als Büroleiter für mehrere BND-Präsidenten und hatte dabei Zugriff auf geheimhaltungsbedürftige Informationen.

Ein Fall mit außergewöhnlicher Tragweite

Der Vorgang berührt den Kern staatlicher Sicherheitsstrukturen: Der BND verarbeitet Informationen, die für die außen- und sicherheitspolitische Lagebewertung Deutschlands bestimmt sind. Besonders schwer wiegt der Vorwurf, dass ein früherer Behördenpräsident solche Erkenntnisse nach seiner Amtszeit für eine private Beratertätigkeit genutzt haben soll.

Nach den Angaben der Bundesanwaltschaft soll der Informationsfluss über Jahre bestanden haben. Der frühere Büroleiter Manfred D. arbeitete demnach bis März 2026 erneut für mehrere BND-Präsidenten und hatte damit Zugang zu geheimhaltungsbedürftigen Unterlagen. Das wirft neben strafrechtlichen Fragen auch Fragen nach internen Zugriffskontrollen, Nachsorge für ausgeschiedene Führungskräfte und dem Schutz von Informationen ausländischer Partnerdienste auf.

Was jetzt geklärt werden muss

Im Mittelpunkt der Ermittlungen steht, welche Dokumente Hanning erhalten und wie er sie verwendet hat. Die Bundesanwaltschaft prüft zudem, ob eine für einen Mitarbeiter eines ausländischen Sicherheitsapparats erstellte Analyse tatsächlich übermittelt wurde und welcher Staat als möglicher Empfänger infrage kommt. Für die Beschuldigten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen

WDR: „Spionageverdacht: Ex-BND-Chef auf altem Familienanwesen festgenommen“ (06.10.2026)

Der Bericht bestätige die Festnahme Hannings und stelle den Zusammenhang mit einer früheren Durchsuchung im Entführungsfall Block heraus. Er berichte zudem, die Ermittler gingen nicht von Russland als möglichem Empfänger aus, und verweise auf den Verdacht, Hanning habe Analysen für den Geheimdienst Aserbaidschans erstellt.

Tagesspiegel: „Ex-BND-Chef festgenommen: Hanning stand offenbar mit aserbaidschanischem Agent in Kontakt“ (06.10.2026)

Der Artikel schreibe, Ermittler prüften einen Kontakt Hannings zu einem aserbaidschanischen Geheimdienstmitarbeiter. Anders als der WDR-Bericht lege er den Schwerpunkt auf diesen möglichen Auftraggeber; offen bleibe auch nach seiner Darstellung, ob die Analyse den Adressaten tatsächlich erreicht habe.

Beide Berichte bestätigten die Festnahmen und die zentrale offene Frage nach einer möglichen Weitergabe von Informationen ins Ausland. Unterschiede gebe es vor allem bei der Darstellung des möglichen Empfängerstaats und bei der Gewichtung des Zusammenhangs mit dem früheren Ermittlungsverfahren.

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