EVG zieht Streikdrohung im Nahverkehr nach neuem Gesetz zurück
Veröffentlicht am: 17.09.2026 um 11:21 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSDie Eisenbahngewerkschaft EVG verzichtet auf die zuvor angedrohte Stilllegung des öffentlichen Nahverkehrs ab Januar. Hintergrund ist ein neuer Gesetzentwurf aus dem Justizministerium, der Bahn-Mitarbeiter und andere Beschäftigte im öffentlichen Dienst stärker vor Angriffen schützen soll.
EVG-Chef Burkert zieht Streikdrohung zurück
EVG-Vorsitzender Martin Burkert teilte mit, er sei froh, dass die Gewerkschaft „nicht zum Äußersten greifen und den Betrieb lahmlegen“ müsse. Die EVG hatte Ende August mit einem Streik im Nahverkehr gedroht, sollte die Bundesregierung nach einem tödlichen Angriff auf einen Zugbegleiter nicht tätig werden. Damals hatte Burkert erklärt, ohne klare Reaktion der Politik drohe ein Arbeitskampf.
Neuer Gesetzentwurf zu härteren Strafen
Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) arbeitet nun an einem Gesetz, das Zugbegleiter, Polizisten, Gerichtsvollzieher, Feuerwehrleute, Rettungskräfte, medizinisches Personal sowie Beschäftigte anderer Unternehmen des öffentlichen Personenverkehrs unter besonderen strafrechtlichen Schutz stellen soll. Wer diese Personen angreift, soll künftig mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten rechnen, in besonders schweren Fällen sogar mit mindestens einem Jahr. Bislang liegen die entsprechenden Mindeststrafen bei drei beziehungsweise sechs Monaten.
Auslöser: tödlicher Angriff auf Zugbegleiter
Der aktuelle Vorstoß geht auf einen Vorfall Anfang des Jahres zurück, bei dem ein Zugbegleiter während einer Fahrkartenkontrolle von einem aggressiven Fahrgast getötet wurde. Die EVG hatte daraufhin die Bundesregierung zum Handeln aufgefordert und die Streikdrohung ausgesprochen. Burkert sieht den neuen Gesetzentwurf nun als Erfolg dieser Initiative und betont, dass Gewalt für Bahnbeschäftigte nicht zum Alltag gehören dürfe.
Forderung nach sichereren Arbeitsbedingungen
Der Gewerkschaftschef unterstreicht, Beschäftigte im Bahnverkehr sollten sich „nicht bei Schichtbeginn fragen müssen, ob sie heute gesund wieder nach Hause kommen“. Mit der angekündigten Strafverschärfung verbindet die EVG die Hoffnung, dass Übergriffe auf Mitarbeiter zurückgehen und ihre Arbeit unter besseren Schutzbedingungen stattfinden kann. Zugleich bleibt die Frage offen, wie Behörden und Unternehmen das Sicherheitsniveau konkret im Alltag erhöhen wollen.
Die Entscheidung der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG), die Androhung eines Streiks im öffentlichen Nahverkehr zurückzunehmen, markiert eine deutliche Entspannung im Verhältnis zwischen Gewerkschaft und Politik. Auslöser ist der Gesetzentwurf von Justizministerin Stefanie Hubig, der Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Personenverkehr härter ahnden soll.
Hintergrund der Debatte um Gewalt im Nahverkehr
In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Übergriffe auf Zugbegleiter und andere Beschäftigte im Verkehrssektor spürbar gestiegen. Gewerkschaften und Betriebsräte berichten regelmäßig von Beleidigungen, körperlichen Attacken und schweren Gewaltdelikten, die teils im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen stehen. Der tödliche Angriff auf einen Zugbegleiter Anfang des Jahres hat diese Entwicklung drastisch sichtbar gemacht und den politischen Druck erhöht, den strafrechtlichen Schutz dieser Berufsgruppen zu verbessern.
Rechtliche Verschärfung und Signalwirkung
Mit der Anhebung der Mindestfreiheitsstrafen von bisher drei beziehungsweise sechs Monaten auf künftig mindestens sechs Monate, in schweren Fällen mindestens ein Jahr, setzt der Gesetzentwurf ein klares Signal, dass Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst und im öffentlichen Verkehr kein Kavaliersdelikt ist. Die EVG wertet dies ausdrücklich als Erfolg ihres Drucks auf die Bundesregierung, verweist aber zugleich darauf, dass sich am Alltag der Beschäftigten nur etwas ändern wird, wenn Strafverfolgungsbehörden konsequent ermitteln und Gerichte die höheren Strafrahmen auch ausschöpfen.
Bedeutung für Fahrgäste und Beschäftigte
Für Fahrgäste bleibt der unmittelbare Vorteil, dass ein flächendeckender Streik im öffentlichen Nahverkehr vorerst vom Tisch ist. Für Beschäftigte wie Zugbegleiter, Polizisten, Feuerwehrleute oder medizinisches Personal bedeutet der Entwurf vor allem eine rechtliche Aufwertung ihres Schutzes und eine gesellschaftliche Anerkennung der Risiken ihres Berufs. Ob die Verschärfung der Strafandrohung Gewalt tatsächlich spürbar zurückdrängt, wird sich allerdings erst über längere Zeiträume zeigen, wenn belastbare Daten zu Anzeigen, Verurteilungen und Rückfällen vorliegen.
