Ermittlungen gegen SPD-Spitzenkandidat Krach belasten Berliner Wahlkampf
Veröffentlicht am: 11.09.2026 um 20:30 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Der Berliner SPD-Spitzenkandidat und Landesparteichef Steffen Krach weist neue Vorwürfe zurück, während die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hannover mitten im Wahlkampf gegen ihn laufen.
Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gegen Krach
Nach Angaben Krachs wirft ihm die Staatsanwaltschaft Hannover vor, im Zuge eines Vergabeverfahrens zweimal eine Parteispende von einem Unternehmer gefordert zu haben. Zudem soll er in seiner Zeit als Präsident der Region Hannover in einem Verfahren zum Verkauf einer Immobilie unzulässig Geschäftsgeheimnisse weitergegeben haben. Der 47-Jährige betonte, die Anschuldigungen träfen nicht zu und erklärte, er sei zuversichtlich, dass die Ermittlungsbehörden die Unbegründetheit der Vorwürfe feststellen werden.
Anfangsverdacht und Unschuldsvermutung
Die Staatsanwaltschaft teilte mit, dass sie wegen eines Anfangsverdachts der Vorteilsannahme in zwei Fällen ermittelt. Außerdem gehe es um den Verdacht wettbewerbsbeschränkender Absprachen bei Ausschreibungen in Tateinheit mit der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen und der Geheimhaltungspflicht. Es gilt die Unschuldsvermutung. Die Ermittlungen gegen Krach laufen seit dem 3. September, bekannt wurden sie elf Tage vor der Berlin-Wahl.
Durchsuchungen in Berlin und Hannover
In der heißen Wahlkampfphase durchsuchten Ermittler Krachs Wohnung in Berlin, Büroräume in Hannover sowie die Zentrale der Berliner Landes-SPD. Dabei wurden Datenträger und sein Handy beschlagnahmt, die nun ausgewertet werden. Erst am Donnerstagabend machte die Staatsanwaltschaft öffentlich, welche rechtlichen Vorwürfe sie gegen Krach konkret erhebt.
Spendenvorwurf und Immobilienverfahren
Krach erklärte, die Staatsanwaltschaft führe nur ein ihn betreffendes Ermittlungsverfahren. Zum einen gehe es um eine Spende eines Unternehmers an den SPD-Landesverband Berlin, die er bei zwei Gelegenheiten im Zusammenhang mit einem behördlichen Verfahren gefordert haben soll. Zum anderen stehe die behauptete unzulässige Weitergabe eines Bieterangebotes als Geschäftsgeheimnis im Zusammenhang mit einem Bieterverfahren für eine Immobilie im Raum. Nach seiner Darstellung sind alle Vorwürfe unbegründet.
Hintergrund: Klinikgelände in Lehrte
Der Politiker war 2021 zum Regionspräsidenten von Hannover gewählt worden. Im Sommer 2025 übernahm er die Spitzenkandidatur der Berliner SPD für die Wahl zum Abgeordnetenhaus und ließ sich im März 2026 von seiner Tätigkeit in Hannover beurlauben. Nach Bekanntwerden der Ermittlungen äußerte Krach, dass es nach seiner Einschätzung um ein Vergabeverfahren zur Nachnutzung eines Klinikgeländes in Lehrte bei Hannover gehe, bei dem er als Regionspräsident Vorsitzender des Aufsichtsrats der Klinik war.
Unternehmensspende und Rücküberweisung
In einem Bieterverfahren konkurrierten zwei Unternehmen um den Zuschlag. Einer der Bieter überwies nach Angaben Krachs noch während des laufenden Verfahrens eine Spende in Höhe von 9.900 Euro an die Berliner SPD, deren kommissarischer Vorsitzender er zu diesem Zeitpunkt bereits war. Er erklärte, er habe die Spende Anfang Januar 2026 umgehend zurücküberweisen lassen.
Rolle im Bieterverfahren
Brisant ist, dass Krach im Vergabeverfahren dafür eintrat, dem betreffenden Bieter den Zuschlag zu erteilen, weil dessen Angebot aus seiner Sicht besser gewesen sei als das des anderen Unternehmens. Am 19. Februar 2026 entschied der Aufsichtsrat jedoch anders und vergab den Zuschlag an den zweiten Bieter. Krach gab an, sich bei der Abstimmung enthalten zu haben. Der betroffene Unternehmer äußerte sich zu der Spende bislang nicht.
Vorwürfe zu angeblichen Spendenaufforderungen
Im Raum steht nun der Verdacht, Krach oder die Berliner SPD hätten den beteiligten Unternehmer zweimal zu einer Spende aufgefordert. Die Partei wies dies ebenso zurück wie Krach selbst. Nach eigenen Angaben wirbt die SPD nur bei Berliner Mitgliedern um Spenden, etwa mit Briefen, E-Mails oder über soziale Medien. Externe Unternehmen würden demnach nicht direkt kontaktiert.
Spendenanschreiben und Mitgliedschaft
Ein Sprecher der Berliner SPD erklärte, im Dezember 2025 sei ein Spendenanschreiben an die SPD-Mitglieder in der Hauptstadt verschickt worden. Der betreffende Unternehmer in Niedersachsen sei jedoch kein Mitglied der SPD in Berlin. Ob dieser oder ähnliche Aufrufe an ihn weitergegeben wurden, entziehe sich der Kenntnis von Krach und der Berliner SPD.
Belastung im Wahlkampf
Krach versicherte, dass es während des Vergabeverfahrens keinen persönlichen Kontakt mit Bietern gegeben habe und wies Behauptungen zurück, er habe Informationen aus dem Bieterverfahren weitergegeben. Die laufenden Ermittlungen bezeichnete er als Belastung, betonte aber, seine Wahlkampftermine weiterhin wahrzunehmen.
Weitere Ermittlungen im Unternehmensumfeld
Die Staatsanwaltschaft Hannover bestätigte, dass sie auch gegen einen Unternehmer im Umfeld der Kliniknachnutzung ermittelt und bereits im Mai Räume durchsucht hat. Einen direkten Zusammenhang zu den Ermittlungen gegen Krach stellte die Behörde jedoch nicht her und äußerte sich nicht zur Gesamtzahl der Beschuldigten in dem komplexen Verfahren.
SPD in den Umfragen weit hinten
Parallel zu den Ermittlungen fallen aktuelle Umfragen für Krachs SPD ungünstig aus. In zwei neuen Erhebungen im Auftrag von ARD und ZDF liegt die SPD vor der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus am 20. September mit etwa 10 bis 12 Prozent auf Platz fünf. Vorne liegen die Linke mit 21 bis 23 Prozent, gefolgt von CDU mit 20 bis 21 Prozent, AfD mit 17 bis 18 Prozent und den Grünen mit rund 16 Prozent.
Belastete Spitzenkandidatur im Berliner Wahlkampf
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hannover treffen Steffen Krach in einer entscheidenden Phase des Berliner Wahlkampfs. Als Spitzenkandidat und Landesparteichef steht er im Zentrum der SPD-Kampagne, zugleich muss er sich gegen den Anfangsverdacht der Vorteilsannahme und der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen verteidigen. Die Gleichzeitigkeit von Wahlkampf und strafrechtlichen Vorwürfen verstärkt den politischen Druck und erhöht die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit für mögliche Interessenkonflikte zwischen früheren Ämtern in Niedersachsen und der heutigen Rolle in Berlin.
Hinzu kommt, dass der Fall eine sensible Schnittstelle zwischen Parteifinanzierung und öffentlicher Vergabe berührt. Die Kombination aus einer Parteispende eines Unternehmens, laufendem Bieterverfahren um ein Klinikgelände und der politischen Verantwortung des damaligen Regionspräsidenten wirft grundsätzliche Fragen zur Trennschärfe von Parteiinteressen und Amtsführung auf. Auch wenn Krach die Vorwürfe entschieden zurückweist und auf die Unschuldsvermutung verweist, dürften Transparenz und die genaue Dokumentation von Entscheidungswegen im Vergabeverfahren künftig eine größere Rolle spielen. Für andere Kommunal- und Landespolitiker ist der Fall ein warnendes Beispiel dafür, wie eng Parteispenden und Amtshandeln wahrgenommen werden.
Schwache Umfragen und Koalitionsperspektiven
Parallel zu den Ermittlungen steht die Berliner SPD in den Umfragen unter Druck: Mit rund 10 bis 12 Prozent liegt sie deutlich hinter Linke, CDU, AfD und Grünen. Das erschwert klassische Koalitionsmodelle, in denen die SPD eine führende Rolle übernimmt. Sollte sich das Umfragebild bei der Wahl am 20. September bestätigen, müsste die Partei eher um Beteiligung in einer von anderen geführten Koalition kämpfen. Für Krach bedeutet dies, dass er seine Glaubwürdigkeit als möglicher Regierungschef nicht nur gegen strafrechtliche Vorwürfe, sondern auch gegen den Eindruck einer geschwächten Partei behaupten muss.
Vertrauensfragen für Politik und Verwaltung
Über den konkreten Fall hinaus berührt der Vorgang zentrale Fragen des Vertrauens in Politik und öffentliche Verwaltung. Ermittlungen wegen Vorteilsannahme und wettbewerbsbeschränkender Absprachen betreffen die Integrität von Vergabeverfahren, die für wirtschaftliche Akteure und Bürger gleichermaßen relevant sind. Je nachdem, wie die Staatsanwaltschaft die Vorwürfe bewertet, könnten die Ergebnisse Einfluss darauf haben, wie streng Parteien künftig mit Spenden umgehen, die aus Kontexten mit laufenden Verfahren stammen. Für Berliner Wählerinnen und Wähler ist entscheidend, ob sie trotz der laufenden Ermittlungen auf eine stabile und rechtssichere Regierungsführung unter Beteiligung der SPD vertrauen.
