Erbschaftsteuer, CDU-Arbeitnehmergruppe

Erbschaftsteuer: CDU-Arbeitnehmergruppe verlangt höhere Abgabe

Veröffentlicht am: 06.10.2026 um 19:03 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS

Stefan Nacke und Friedrich von Schönfeld wollen die steuerliche Begünstigung großer Vermögensübertragungen begrenzen. Zugleich soll die Fortführung von Unternehmen bei einer Reform gesichert bleiben.

CDU-Arbeitnehmergruppe verlangt höhere Erbschaftsteuer
Stefan Nacke (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

Wenige Tage vor den Verhandlungen des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaft- und Schenkungsteuer fordern Stefan Nacke und Friedrich von Schönfeld eine höhere Erbschaftsteuer. Nacke ist Vorsitzender der Arbeitnehmergruppe der Unionsfraktion, von Schönfeld Finanzvorstand des Deutschen Caritasverbandes.

Forderung nach Kurswechsel der Union

Die beiden Autoren verlangen in einem Papier mit dem Titel „Leistung muss mehr zählen als Herkunft“ einen Kurswechsel der Union in der Steuerpolitik. Ihre Argumentation: Die Lebensleistung des Erblassers verdiene Respekt, die Leistung des Erben sei damit jedoch nicht gleichzusetzen.

Eigentumspolitik dürfe nicht nur die Interessen derjenigen vertreten, die bereits Vermögen besitzen, schreiben Nacke und von Schönfeld. Eine Gesellschaft, die Eigenverantwortung fordere, müsse auch Aufstiegschancen für Menschen schaffen, die ohne Vermögen starteten.

Unternehmensnachfolge soll möglich bleiben

Die Autoren räumen ein, dass eine gerechtere Erbschaftsteuer weder den Wohnungsmangel noch die Finanzierungsprobleme der Sozialversicherungen löse. Sie sehen sie dennoch als Teil einer Antwort auf die Frage, wie die Finanzierung des Gemeinwesens gerechter gestaltet werden kann.

Besonders mit Blick auf die anstehenden Sozialreformen kritisieren sie, Privilegien bei der Übertragung großer Vermögen dürften nicht aus der Debatte ausgeklammert werden. Die Fortführung von Unternehmen müsse gesichert bleiben, rechtfertige aber keine weitgehende Steuerfreiheit großer Erbschaften.

Union lehnt Erhöhungen bisher ab

Die CDU-Arbeitnehmergruppe besteht aus 62 Bundestagsabgeordneten und ist damit gut dreimal so groß wie die Junge Gruppe der Unionsfraktion. Die Union lehnt höhere Erbschaftsteuern bisher ab und verweist insbesondere auf mittelständische Familienunternehmen, deren wirtschaftliche Substanz im Erbfall nicht gefährdet werden dürfe.

Die Forderung fällt in eine Phase, in der die steuerliche Behandlung großer Vermögensübertragungen politisch und verfassungsrechtlich neu bewertet wird. Das Bundesverfassungsgericht soll am 12. Oktober zentrale Regeln der Erbschaftsteuer beraten. Im Mittelpunkt stehen dabei nach bisher bekannten Angaben unter anderem die Bewertung von Grundbesitz, persönliche Freibeträge und Steuersätze.

Die Debatte berührt zwei gegenläufige Ziele: Das Erbrecht schützt private Vermögensnachfolge, zugleich soll die Besteuerung den Gleichheitsgrundsatz wahren und Aufstiegschancen unabhängig von der Herkunft ermöglichen. Besonders umstritten ist die Behandlung von Betriebsvermögen. Eine Reform müsste einerseits verhindern, dass die Übertragung eines Unternehmens dessen Fortbestand gefährdet, andererseits aber vermeiden, dass große Vermögen pauschal weitgehend steuerfrei weitergegeben werden.

Politischer Streit über Freibeträge und Betriebsvermögen

Für Familien ist die Höhe der Freibeträge entscheidend. Kinder können grundsätzlich von jedem Elternteil 400.000 Euro steuerfrei erben; dieser Betrag gilt seit 2009. Bei Immobilien haben gestiegene Werte dazu geführt, dass selbstgenutztes oder vermietetes Eigentum häufiger in steuerliche Konfliktlagen geraten kann.

Die Position von Nacke und von Schönfeld verbindet die Erbschaftsteuer mit den bevorstehenden Sozialreformen. Ihre zentrale politische Aussage lautet, dass zusätzliche Belastungen für Beschäftigte und Leistungskürzungen nicht isoliert von Privilegien bei der Übertragung großer Vermögen diskutiert werden sollten. Für die weitere Debatte wird deshalb entscheidend sein, ob Union und Bundesregierung eine Reform zwischen Eigentumsschutz, Unternehmensnachfolge und stärkerer Belastung großer Erbschaften austarieren.

FOCUS online: „Immobilien-Erben zittern: Karlsruhe prüft die Erbschaftsteuer“ (06.10.2026)

Der Beitrag ordnet die anstehende Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts für Immobilienerben ein. Er hebt die Prüfung von Grundbesitzbewertung, Freibeträgen und Steuersätzen sowie die Bedeutung der Nachfolgeplanung hervor; die politische Forderung nach einer höheren Erbschaftsteuer steht dabei nicht im Mittelpunkt.

Disclaimer...

de | politik | 70245007 |