Erbschaftsteuer: Bayern klagt heute in Karlsruhe gegen Bund
Veröffentlicht am: 12.10.2026 um 05:00 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Karlsruhe prüft Bayerns Steuerargumente
- Die mündliche Verhandlung zur bayerischen Normenkontrolle beginnt heute um 14.00 Uhr in Karlsruhe.
- Bayern greift die Regeln zur Grundstücksbewertung, zu Freibeträgen und zu den Steuersätzen an.
- Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird erst einige Monate nach der Verhandlung erwartet.
Das Bundesverfassungsgericht befasst sich in Karlsruhe mit der Klage der bayerischen Staatsregierung gegen zentrale Vorschriften des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes.
Bayern stellt Bundeszuständigkeit infrage
Der Freistaat hält den Bund für nicht zuständig, die Regeln zu Grundstücksbewertung, Steuerfreibeträgen und Steuersätzen vorzugeben. Nach bayerischer Auffassung müssten dafür die Länder zuständig sein.
Eine abstrakte Normenkontrolle kann eine Landesregierung, die Bundesregierung oder ein Viertel der Mitglieder des Bundestags beantragen. Das Gericht prüft dabei unabhängig von einem einzelnen Rechtsstreit, ob gesetzliche Vorschriften mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
Freibeträge seit 2009 unverändert
Bayern argumentiert außerdem, die Freibeträge und Steuersätze seien verfassungswidrig, weil sie nicht an die Inflation angepasst worden seien. Die Freibeträge müssten nach Ansicht der Staatsregierung auch regionale Unterschiede bei den Immobilienpreisen berücksichtigen.
Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) erklärte im Vorfeld, die Erbschaftsteuer sei eine Ländersteuer, weil das Aufkommen vollständig den Ländern zufließe. Deshalb sollten die Landesparlamente maßgeblich über ihre Ausgestaltung entscheiden können.
Steueraufkommen fließt an Länder
Erbschaftsteuer fällt grundsätzlich auf Vermögen an, das durch den Tod einer anderen Person übertragen wird. Dazu zählen unter anderem Geld, Immobilien, Unternehmen, Wertpapiere und Schmuck. Die Steuersätze liegen je nach Wert und Verwandtschaftsgrad zwischen 7 und 50 Prozent.
Schätzungen zufolge wechseln in Deutschland jährlich 200 bis 400 Milliarden Euro durch Erbschaften und Schenkungen den Besitzer. Im Jahr 2025 nahm der Staat nach Angaben der dpa 13,3 Milliarden Euro Erbschaft- und Schenkungsteuer ein.
Reformstreit in der Bundesregierung
Auch die Bundesregierung sieht Reformbedarf, die Koalitionspartner setzen jedoch unterschiedliche Schwerpunkte. Die SPD will unter anderem Schlupflöcher bei der Übertragung großer Vermögen schließen, während CDU und CSU zunächst die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten wollen.
Am Dienstag verhandelt das Gericht in einem weiteren Verfahren über Steuerprivilegien für Erben von Betriebsvermögen. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hatte eine gerechtere Erbschaftsteuer gefordert und angekündigt, nach der Klärung des rechtlichen Rahmens politische Vorschläge umsetzen zu wollen.
Ein Streit über Zuständigkeit und Belastung
Das Verfahren verbindet zwei Ebenen: Bayern stellt die Gesetzgebungskompetenz des Bundes infrage, zugleich kritisiert der Freistaat die konkrete Ausgestaltung der Steuer. Weil die Einnahmen vollständig den Ländern zufließen, argumentiert die Staatsregierung, müssten die Länder auch stärker über Freibeträge und Steuersätze entscheiden können.
Für Erbinnen und Erben ist besonders die Entwicklung bei Immobilien relevant. Bleiben Freibeträge nominal unverändert, sinkt ihre Entlastungswirkung bei steigenden Preisen und höherer Inflation. Ein bundesweit einheitliches Recht behandelt zudem regionale Immobilienmärkte gleich, obwohl ein bestimmter Hauswert in München eine andere Bedeutung haben kann als in strukturschwächeren Regionen.
Karlsruher Entscheidung hätte weitreichende Folgen
Ein Erfolg Bayerns könnte die bisherige Ordnung grundlegend verändern und den Ländern größeren Spielraum bei der Erbschaftsteuer geben. Damit entstünde zugleich das Risiko unterschiedlicher Belastungen und eines Steuerwettbewerbs zwischen den Ländern. Eine solche Folge wäre politisch und rechtlich weitreichender als eine bloße Anpassung einzelner Freibeträge.
Unabhängig vom Ausgang bleibt der Reformdruck bestehen. Die Debatte über große Betriebsvermögen, Immobilien und die Verteilung der Steuerlast ist bereits politisch umstritten. Am Dienstag steht ein weiteres Verfahren zu den Privilegien für Firmenerben an. Ein Urteil zur bayerischen Klage wird erst Monate nach der Verhandlung erwartet.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
FOCUS online: „Karlsruhe verhandelt über Freibeträge und Betriebsvermögen: Was sich für Erben jetzt ändern könnte“ (11.10.2026)
Der Bericht hebe hervor, dass Bayern neben der Zuständigkeit des Bundes auch die seit 2009 unveränderten persönlichen Freibeträge angreife. Zusätzlich ordne er die möglichen Folgen einer erfolgreichen Klage ein: Die Länder könnten eigene Erbschaftsteuern einführen, während ein Urteil voraussichtlich erst 2027 ergehe.
DER SPIEGEL: „Erbschaftsteuer: Verfassungsrichter prüfen Privilegien für Firmenerben“ (10.10.2026)
Der Artikel bestätige den bayerischen Angriff auf die bundesweiten Regeln und setze den Schwerpunkt stärker auf die anschließende Prüfung der Steuerprivilegien für Betriebsvermögen. Er stelle den Streit zwischen Befürwortern des Unternehmensschutzes und Reformforderungen nach einer gleichmäßigeren Belastung heraus.
Beide Berichte stellten die Zuständigkeits- und Freibetragsfrage als Gegenstand des ersten Verhandlungstags dar. Unterschiede ergäben sich vor allem beim Schwerpunkt: Während der FOCUS mögliche rechtliche Szenarien und Fristen ausführlicher behandle, ordne der SPIEGEL die Debatte stärker über die Privilegien für Firmenerben und die politischen Reformpositionen ein.

