Elif Eralp, Rote Hilfe

Elif Eralp war bis 2025 Mitglied der Roten Hilfe

Veröffentlicht am: 29.09.2026 um 18:09 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS

Die Berliner Linken-Spitzenkandidatin Elif Eralp war nach Angaben der Linkspartei bis 2025 Mitglied der Roten Hilfe. Ihre Partei erklärt, Eralp sei während des Jurastudiums beigetreten und später aus politischen Gründen ausgetreten.

Bericht: Eralp war bis 2025 Mitglied der Roten Hilfe
Elif Eralp (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

Die Berliner Linken-Spitzenkandidatin Elif Eralp war nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung bis 2025 Mitglied der Roten Hilfe. Das geht laut dem Bericht aus früheren Ausgaben des Handbuchs des Berliner Abgeordnetenhauses hervor.

Mitgliedschaft in älteren Handbüchern vermerkt

Die betreffenden Ausgaben des Abgeordnetenhandbuchs erschienen im März 2022 und im Juli 2023. In der jüngsten Ausgabe vom Oktober 2025 wird die Rote Hilfe bei den Vereinsmitgliedschaften Eralps nicht mehr genannt.

Die Landesgeschäftsstelle der Linkspartei teilte der Zeitung mit, Eralp sei während ihres Jurastudiums in den Verein eingetreten. Sie habe Menschen unterstützen wollen, die sich für linke und soziale Themen engagierten und sich keinen juristischen Beistand leisten könnten.

Partei verweist auf passives Mitglied

Anschließend sei Eralp über Jahre passives Mitglied gewesen. Über die Mitgliedschaft habe sie auf der Homepage des Abgeordnetenhauses transparent informiert.

Im vergangenen Jahr sei sie wegen teilweise anderer politischer Ansichten ausgetreten, bevor sie Spitzenkandidatin für die Berliner Abgeordnetenhauswahl wurde. Die Linke hatte die Wahl am 20. September gewonnen; Eralp sondiert mit Grünen und SPD eine Regierungsbildung.

Verfassungsschutz stuft Verein als linksextremistisch ein

Der Verfassungsschutz bezeichnet die Rote Hilfe als größte und eine der wichtigsten Gruppierungen im deutschen Linksextremismus. Nach dem aktuellen Verfassungsschutzbericht unterstützt der Verein linksextremistische Straftäter unter anderem bei Straf- und Bußgeldern.

Die Vereinsregularien sehen vor, dass Unterstützungsanträge abgelehnt werden können, wenn Antragsteller in einem Strafverfahren aussagen oder sich entschuldigen.

Disclaimer...

de | politik | 70199685 |