Organspende, Widerspruchsregelung

Organspende: Bundestag startet neuen Anlauf für Widerspruchsregelung

Veröffentlicht am: 24.09.2026 um 13:46 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Eine fraktionsübergreifende Gruppe bringt die Widerspruchsregelung für Organspenden erneut in den Bundestag ein. Eine zweite Gruppe legt einen Gegenantrag vor, der auf Zustimmung, Aufklärung und eine frühzeitige Dokumentation setzt.

  • Mehr als 8.000 Menschen stehen auf Wartelisten für Spenderorgane. (Archivbild) - Bild: Waltraud Grubitzsch/dpa-Zentralbild/dpa
    Mehr als 8.000 Menschen stehen auf Wartelisten für Spenderorgane. (Archivbild) - Bild: Waltraud Grubitzsch/dpa-Zentralbild/dpa
  • SPD-Abgeordnete Dittmar: «Organspende ist und bleibt freiwillig.» - Bild: Michael Brandt/dpa
    SPD-Abgeordnete Dittmar: «Organspende ist und bleibt freiwillig.» - Bild: Michael Brandt/dpa
  • Der CDU-Abgeordnete Brand warb für konkrete Schritte, mit denen man Leben retten könne. - Bild: Michael Brandt/dpa
    Der CDU-Abgeordnete Brand warb für konkrete Schritte, mit denen man Leben retten könne. - Bild: Michael Brandt/dpa
Mehr als 8.000 Menschen stehen auf Wartelisten für Spenderorgane. (Archivbild) - Bild: Waltraud Grubitzsch/dpa-Zentralbild/dpa SPD-Abgeordnete Dittmar: «Organspende ist und bleibt freiwillig.» - Bild: Michael Brandt/dpa Der CDU-Abgeordnete Brand warb für konkrete Schritte, mit denen man Leben retten könne. - Bild: Michael Brandt/dpa

Eine fraktionsübergreifende Abgeordnetengruppe hat einen Gesetzentwurf für die Einführung einer Widerspruchsregelung bei Organspenden in den Bundestag eingebracht.

Automatische Spenderstellung geplant

Für Erwachsene würde künftig grundsätzlich gelten, dass sie nach dem Tod als Organspender gelten, sofern sie zu Lebzeiten nicht widersprochen haben. Nach der bisherigen Regelung ist dagegen ein ausdrückliches Ja zur Organentnahme erforderlich.

Die Befürworter wollen, dass eine Spende zum Regelfall wird. Vorgesehen sind Organentnahmen bei volljährigen und einwilligungsfähigen Menschen auch dann, wenn kein Widerspruch vorliegt. Zugleich soll die Aufklärung verstärkt werden.

Dritter Anlauf seit 2020

Für die Befürworter ist es der dritte Anlauf. Ein erster Vorstoß scheiterte 2020 im Bundestag, ein zweiter konnte wegen der vorgezogenen Wahl 2025 nicht mehr abgestimmt werden.

Die SPD-Abgeordnete Sabine Dittmar betonte, die Organspende bleibe freiwillig. Der Grünen-Abgeordnete Michael Kellner verwies auf den Mangel an Organen und sagte, niemand müsse Spender sein, weil ein Nein weiterhin möglich sei.

Bundesrat bringt eigenen Entwurf ein

Im Bundestag liegt außerdem ein Gesetzentwurf des Bundesrates zur Widerspruchsregelung vor. Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann sagte, es gebe viel zu wenige Organe. Trotz neuer Ansätze bei Aufklärung und Dokumentation habe sich die Lage nicht grundlegend verbessert.

Gegenantrag setzt auf aktive Entscheidung

Eine zweite Abgeordnetengruppe lehnt die Widerspruchsregelung strikt ab. Sie argumentiert, Schweigen dürfe nicht als Zustimmung gelten.

Der Gegenantrag sieht vor, dass Bürgerinnen und Bürger zeitnah nach dem 18. Geburtstag aufgefordert werden, ihre Haltung festzuhalten. Neben Ja und Nein soll auch die Möglichkeit bestehen, unentschieden zu bleiben.

Der Grünen-Abgeordnete Sven Lehmann sagte, die Entscheidung müsse aktiv bejaht werden. Der CDU-Abgeordnete Michael Brand warb stattdessen für konkrete Schritte wie bessere Information und Online-Kampagnen.

Abstimmung ohne Fraktionszwang

Den Entwurf für die Widerspruchsregelung unterstützen 254 Abgeordnete, den Gegenantrag zunächst 58. Welche Mehrheiten sich im 630 Sitze umfassenden Bundestag bilden, ist noch offen.

Zunächst beraten die Ausschüsse über die Initiativen. Danach soll das Plenum abstimmen. Bei ethisch besonders schwierigen Fragen wie der Organspende gibt es üblicherweise keinen Fraktionszwang.

8.200 Menschen auf Wartelisten

Nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation spendeten im vergangenen Jahr 985 Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe. Das war der höchste Stand seit 2012. Ende 2025 warteten zugleich rund 8.200 Menschen auf ein Spenderorgan.

Viele Menschen stehen einer Organspende grundsätzlich positiv gegenüber, dokumentieren ihren Willen aber nicht. Dann müssen Angehörige im Todesfall über den mutmaßlichen Wunsch entscheiden.

Erklärung auch online möglich

Ein Ja oder Nein kann auf einem Organspendeausweis, in einer Patientenverfügung oder auf Papier festgehalten werden. Seit März 2024 ist dies auch über das Organspende-Register möglich, in dem Menschen ab 16 Jahren ihre Haltung digital hinterlegen können.

Nach Angaben des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte liegen dort knapp 633.000 Erklärungen vor. 82 Prozent stimmten Organentnahmen uneingeschränkt zu, 8,7 Prozent hinterlegten einen Widerspruch.

Entscheidung zwischen Zustimmung und Widerspruch

Die Debatte berührt einen grundlegenden Unterschied: Nach der geltenden Zustimmungslösung muss eine Person zu Lebzeiten Ja sagen oder Angehörige müssen den mutmaßlichen Willen beurteilen. Die geplante Widerspruchsregelung würde die Ausgangslage umkehren. Sie soll nach dem Willen der Befürworter die Zahl ungeklärter Fälle verringern und Angehörige in einer Ausnahmesituation entlasten.

Der Handlungsdruck ist erheblich. Im vergangenen Jahr spendeten in Deutschland 985 Menschen nach ihrem Tod Organe, während Ende 2025 rund 8.200 Menschen auf eine Transplantation warteten. Zugleich zeigt die große Zustimmung in Umfragen bei deutlich geringerer Dokumentationsbereitschaft, dass zwischen grundsätzlicher Bereitschaft und einer praktisch nutzbaren Erklärung eine Lücke besteht.

Regel allein löst das Problem nicht

Ob eine Widerspruchsregelung tatsächlich deutlich mehr Transplantationen ermöglicht, hängt jedoch auch von Abläufen in Krankenhäusern, der Erkennung möglicher Spender und einer verlässlichen Dokumentation ab. Untersuchungen zu Ländern mit unterschiedlichen Regelungen haben keinen eindeutigen Beleg geliefert, dass allein der Wechsel zur Widerspruchslösung die Spendezahlen stark erhöht.

Für Bürgerinnen und Bürger gewinnt deshalb unabhängig vom Ausgang des Verfahrens die eigene Erklärung an Bedeutung. Ein Ja, ein Nein oder eine Entscheidung für bestimmte Organe kann auf Papier, in einer Patientenverfügung oder im Organspenderegister festgehalten werden. Je eindeutiger der Wille dokumentiert ist, desto weniger fällt die Entscheidung im Ernstfall den Angehörigen zu.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen

tagesschau: „Organspende: Argumente für und gegen die Widerspruchslösung“ (24.09.2026)

Der Bericht bestätige den erneuten Bundestagsanlauf und stelle die Argumente beider Gruppen gegenüber. Anders als die dpa-Meldung richte er den Schwerpunkt zusätzlich auf internationale Erfahrungen und Studien, nach denen ein Wechsel der Regelung allein keinen eindeutigen Anstieg der Spenden garantiere; offen bleibe damit, welche weiteren Strukturmaßnahmen erforderlich seien.

Deutschlandfunk: „Organspende: Streit um Widerspruchslösung“ (22.09.2026)

Der Beitrag habe die bevorstehende Debatte angekündigt und den Gegensatz zwischen automatischer Spenderstellung und ausdrücklicher Zustimmung herausgearbeitet. Er betone stärker als die dpa-Meldung die Rolle des Organspenderegisters sowie mögliche Hürden für Menschen mit eingeschränkten Lese-, Schreib- oder Entscheidungsfähigkeiten.

Beide Berichte stellten den Organmangel und die fraktionsübergreifende Auseinandersetzung als gemeinsame Ausgangslage dar. Unterschiede gebe es vor allem bei der Bewertung, ob eine Umkehr der bisherigen Regelung ausreiche oder ob Aufklärung, leichtere Registrierung und Verbesserungen in den Kliniken den größeren Beitrag leisten könnten.

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