Flughafen BER sperrt Luftraum nach Drohnensichtung
Veröffentlicht am: 23.09.2026 um 21:24 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSEine Drohnensichtung hat am Mittwochabend zu einer vorübergehenden Sperrung des Luftraums über dem Flughafen Berlin Brandenburg (BER) geführt. Die Drohne wurde nach Angaben einer Flughafensprecherin um 20 Uhr auf der Nordbahn gesichtet, woraufhin der Luftraum um 20:20 Uhr geschlossen wurde.
Flüge nach Dresden umgeleitet
Mindestens 45 Minuten lang konnten am BER keine Flugzeuge starten oder landen. Mehrere Flüge mussten nach Dresden umgeleitet werden.
Die Sperrung wurde um 21:05 Uhr aufgehoben. Der Flugbetrieb konnte anschließend mit Verspätungen wieder aufgenommen werden.
Betreiber der Drohne noch unbekannt
Die genaue Ursache der Drohnensichtung ist weiterhin unklar. Auch die Identität des Drohnenbetreibers steht bislang nicht fest.
Drohnensichtungen an Flughäfen können den Flugbetrieb unmittelbar beeinträchtigen, weil Starts und Landungen bei einem möglichen Hindernis im Sicherheitsbereich vorübergehend ausgesetzt werden. Am BER zeigt der Ablauf, dass bereits eine einzelne Sichtung an einer Start- und Landebahn weitreichende Folgen für den gesamten Flugplan haben kann.
Die Sperrung dauerte nach der Meldung mindestens 45 Minuten. Neben den direkten Verzögerungen entstehen bei Umleitungen zusätzliche Belastungen für Passagiere, Besatzungen und die nachfolgenden Umläufe der betroffenen Flugzeuge. Besonders relevant ist dabei die Lage der Sichtung auf der Nordbahn, da die Bahn zum sicherheitskritischen Bereich des Flughafens gehört.
Ermittlungen und Folgen für den Flugverkehr
Die Identität des Drohnenbetreibers und die genaue Ursache der Sichtung sind noch offen. Für die weitere Bewertung sind deshalb vor allem die Auswertung von Flugdaten, Überwachungssystemen und möglichen Videoaufnahmen entscheidend. Sollte ein Betreiber ermittelt werden, könnten je nach Sachverhalt ordnungsrechtliche oder strafrechtliche Konsequenzen folgen.
Für Reisende bedeutet der Vorfall, dass die Auswirkungen über das Ende der Sperrung hinausreichen können: Umgeleitete Maschinen müssen zunächst nach Berlin zurückkehren oder ihre Flugpläne neu ordnen. Dadurch können sich Verspätungen auch auf spätere Verbindungen übertragen.
