Bundeswohnungsbaugesellschaft: Gutachten verlangt Grundgesetzänderung
Veröffentlicht am: 14.10.2026 um 02:00 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSBund und Länder teilen Wohnungsaufgaben
- Das Gutachten sieht für eine umfassend bauende Bundesgesellschaft voraussichtlich eine Änderung des Grundgesetzes vor.
- Für eine Verfassungsänderung wären Zweidrittelmehrheiten im Bundestag und im Bundesrat erforderlich.
- Der Bund darf laut Gutachten Wohnungen für den eigenen Bedarf errichten und den Ländern Finanzhilfen gewähren.
- Das Bundesfinanzministerium äußerte sich wegen laufender Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung nicht zum weiteren Vorgehen.
Die von Vizekanzler und Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) vorgeschlagene Bundeswohnungsbaugesellschaft droht an verfassungsrechtlichen Hürden zu scheitern. Nach einem Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags wäre für eine Gesellschaft, die Bauprojekte plant, in Auftrag gibt oder selbst umsetzt, voraussichtlich eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich.
Länder für Wohnungswesen zuständig
Hintergrund ist die Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern. Für das Wohnungswesen sind grundsätzlich die Länder verantwortlich; der Bund kann diese Kompetenz dem Gutachten zufolge nicht ohne Weiteres übernehmen, um eigene wohnungspolitische Ziele zu verfolgen.
Auch die Gründung einer GmbH oder einer anderen privatrechtlichen Gesellschaft würde daran nichts ändern. Infolge der Föderalismusreform habe sich der Gesetzgeber ausdrücklich dafür entschieden, die Aufgabe des sozialen Wohnungsbaus den Ländern zuzuweisen.
Mehrheiten in beiden Verfassungsorganen nötig
Wenn der Bund diese Aufgabe wieder an sich ziehen wolle, bedürfe es einer Verfassungsänderung, heißt es in dem Gutachten. Dafür wäre eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag notwendig.
Neben den Stimmen der Regierungsfraktionen wären weitere Stimmen aus der Opposition erforderlich, etwa von Linken oder AfD. Gegenüber beiden Parteien hat die Unionsfraktion allerdings einen Unvereinbarkeitsbeschluss. Auch die Länder müssten einer Änderung im Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit zustimmen.
Spielraum für Bundesbedarf und Finanzhilfen
Dem Gutachten zufolge kann der Bund bereits jetzt Wohnungen für den eigenen Bedarf errichten, Liegenschaftsvermögen verwerten und den Ländern Finanzhilfen gewähren. Die Linke hält diese Möglichkeiten für unzureichend.
„Die Bundesregierung kann unter dem Vorwand Wohnungsbau lediglich Kasernen für Soldaten bauen“, sagte Caren Lay, wohnungspolitische Sprecherin der Linken im Bundestag und Vorsitzende des Bauausschusses. „Wir wollen eine Wohnungsbaugesellschaft, die Wohnungen baut und nicht Kasernen.“
Linke fordert gemeinnützigen Auftrag
Die Linke setzt sich seit Langem für eine solche Gesellschaft ein. Sie dürfe allerdings nicht privaten, profitorientierten Interessen dienen. „Der Bund muss sozial und gemeinnützig Wohnungen bauen und vermieten“, sagte Lay.
Ob die im Gutachten beschriebene Notwendigkeit einer Grundgesetzänderung das Vorhaben infrage stellt, ließ das Bundesfinanzministerium auf Anfrage offen. Wegen laufender Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung wolle man sich dazu derzeit nicht äußern, sagte ein Sprecher.
Das Gutachten berührt einen Kern des deutschen Föderalismus: Die Zuständigkeit für das Wohnungswesen ist zwischen Bund und Ländern verteilt. Der soziale Wohnungsbau liegt nach der Föderalismusreform grundsätzlich bei den Ländern. Der Bund kann deshalb nicht allein durch die Wahl einer privatrechtlichen Organisationsform eine umfassende eigene Wohnungsbaupolitik begründen.
Verfassungsrechtliche Hürde
Für das Vorhaben wäre entscheidend, ob die geplante Gesellschaft lediglich Bundesliegenschaften für eigene Zwecke entwickelt oder selbst dauerhaft wohnungspolitische Aufgaben übernimmt. Das Gutachten zieht hier eine klare Grenze: Eigene Bauvorhaben des Bundes und Finanzhilfen für Länder bleiben möglich, eine allgemeine Zuständigkeit für Planung, Beauftragung oder Umsetzung von Wohnungsbauprojekten dagegen voraussichtlich nicht.
Eine Grundgesetzänderung würde eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat erfordern. Damit würde das Projekt über die Regierungsfraktionen hinaus auf Stimmen aus der Opposition und auf Zustimmung der Länder angewiesen. Der Unvereinbarkeitsbeschluss der Union gegenüber Linken und AfD erschwert eine Mehrheit zusätzlich.
Politische Bedeutung
Für die Debatte über bezahlbaren Wohnraum verschiebt sich der Schwerpunkt damit von der Organisationsfrage zur Kompetenzfrage. Befürworter einer Bundesgesellschaft müssten klären, ob sie ein begrenztes Instrument für Bundesbedarf oder einen gemeinnützigen Anbieter mit breitem Mietwohnungsauftrag schaffen wollen. Davon hängen sowohl die verfassungsrechtliche Bewertung als auch die erforderlichen Mehrheiten ab.
Für Mieter und Kommunen ist vor allem relevant, ob aus dem politischen Vorschlag tatsächlich zusätzliche Wohnungen entstehen. Solange die Bundesregierung ihre interne Abstimmung fortsetzt, bleibt offen, ob sie eine Grundgesetzänderung anstrebt, das Modell enger fasst oder auf Finanzhilfen und Kooperationen mit den Ländern setzt.
