Paul Ziemiak

Digitalisierung: CDU und Grüne wollen wegen Corona-Krise Änderungen am Parteiengesetz vornehmen

01.05.2020 - 20:24:37

Paul Ziemiak, der Generalsekretär der CDU, hat sich wegen der Corona-Krise für eine zügige Reform des geltenden Parteiengesetzes eingesetzt. Das Ziel soll es sein, den Parteien mehr digitale Mitwirkung ihrer Mitglieder zu ermöglichen.

Ziemiak sagte den im "Redaktionsnetzwerk Deutschland" zusammengafassten Tageszeitungen für ihre Ausgaben vom Freitag, er strebe eine überparteiliche Initiative für die Schaffung eines modernen Parteiengesetzes im digitalen Zeitalter an. Seine Partei, die CDU, werde als Innovations-Schrittmacher für eine verstärkte ditigale Beteiligung in der Arbeit der Parteien führend sein.

Bereits auf dem letzten Bundesparteitag der CDU habe es digitale Abstimmungen gegeben. Anträge habe man damals auch online einreichen können. Für den kommenden Mai sei nun eine Kreisvorsitzenden-Konferenz mit mehr als 300 Teilnehmern in Planung, die komplett digital stafffinden solle. Die CDU erlebe "als Volkspartei einen regelrechten Digitalisierungsschub", zeigt sich der CDU-Generalsekretär begeistert.

Auch Michael Kellner, der Politische Bundesgeschäftsführer von Bündnis 90 / Die Grünen, hat digitale Zukunftspläne für seine Partei. Er erklärte, die Online-Angebote der Partei würden aktuell, "in der Krise, viel stärker" genutzt als jemals zuvor. Man solle daher die Krise als eine Chance "nutzen, um das Parteiengesetz zu reformieren, damit mehr Online-Beteiligung" machbar werde und man Digitales und Analoges besser verbinden könne, unterstützte der Grünen-Politiker den Vorstoß von Ziemiak. Eine Modernisierung des Parteiengesetzes in dieser Hinsicht sei dringend erforderlich, so Kellner weiter, und er freue sich, wenn die Parteien der Großen Koalition hier einmal "aus dem Quark" kämen.

Kellner sprach sich außerdem für die Gründung erner Stiftung aus, deren Aufgabe es sein solle, die erforderiche Technik zu einer sicheren Durchführung von Online-Wahlen und digitalen Abstimmungen bereitzustellen. Er denke hier an "die Gründung einer gemeinnützigen Stiftung", die aus öffentlichen Mitteln finanziert werden solle. Sie solle die technischen Mittel "für geheime und pseudoanonyme Wahlen entwickeln" und diese dann als quelloffene Produkte den Vereinen und Parteien zur Nutzung bereitstellen, führte der Bundesgeschäftsführer der Grünen seinen Gedanken aus. Hier benötige man Lösungen. Das Problem der Sicherheit und die Angst vor Hackerangriffenn beschäftige ja nicht nur die politischen Parteien, sondern sorge weite Teile der Gesellschaft, so Kellner weiter.

Das Parteiengesetz schreibt bilang vor, dass jede Partei jährlich mindestens einen Parteitag abhalten muss. Die Parteitage rein digital zu veranstalten, ist hierbei rechtlich zwar bereits möglich, für Abstimmungen über personelle Entscheidungen und über Satzungen gilt dies aber nicht.

Vor dem Hintergrund der Corona-Epidemie hat die CDU hat ihren eigentlich bereits für den 25. April vorgesehenen Sonderparteitag, auf dem ein neuer Vorsitzender gewählt werden sollte, daher verschoben. Gleiches gilt auch für den regulären Parteitag der Linken, der ursprünglich für Mitte Juni dieses Jahrs vorgesehen war. Der soll nun stattdessen Ende Oktober/Anfang November stattfinden, wobei aber wegen der unabsehbaren Entwicklung der Corona-Epidemie niemand wirklich weiss, ob dieser Termin tatsächlich gehalten werden kann. Auch die Linke muss ihre Vorsitzenden neu wählen. Noch drängender sind die Aufstellungen der Kandidatenlisten für die kommende Bundestagswahl. Die Aufstellung der Kandidaten soll am 25. Juni beginnen.

Auch für die Wahlen der Landtage in Rheinland-Pfalz und in Baden-Württemberg, die zu Beginn des nächsten Jahres stattfinden sollen, und auch für die nordrhein-westfälischen Kommunalwahlen bereits im Herbst dieses jahres müssen noch Kandidaten gewählt und Wahllisten festgelegt werden. Bisher sind hierfür Versammlungen gesetzlich vorgeschrieben. Von den Parteien im Bundestag wird nun gefordert, , man müsse für den Fall, dass größere Veranstaltungen aufgrund der Epidemie weiterhin untersagt blieben, Vorkehrungen treffen.

Einen möglichen Ausweg aus der verfahrenen Situation bei der parteiinternen Aufstellung der Kandidatenlisten hat jetzt das Bundesinnenministerium in einem Brief an die Fraktionen der Parteien im Bundestag aufgezeigt. Die Tageszeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" schreiben, angesichts der Lage sei es demnach vorstellbar, für solche Notfälle eine neue Regel für das Bundeswahlgesetz zu beschließen, nach dem die "Wahl und die wahlvorbereitenden Akte ... ausnahmsweise ausschließlich im Wege der Briefwahl durchgeführt werden" könnten, so das Innenministerium in dem Schreiben an die Fraktionen. Wie auch bei vorgezogenen Neuwahlen gemäß Paragraf 52 Absatz 3 des Wahlgesetzes "könnten Abweichungen von ... Bestimmungen des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung ... durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums des Innern ... zugelassen werden", heißt es weiter in dem Brief. Hierbei seien "die Prinzipien des Wahlrechts (Möglichkeit zum Vorschlag von Kandidaten für jeden Stimmberechtigten und zur Vorstellung für jeden Kandidaten) so weit wie ... möglich" zu wahren, so das Schreiben des Ministeriums von Horst Seehofer (CSU).

 

Redaktion ad-hoc-news.de, RSM

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