Mehr Schutz für Asylbewerber in Deutschland
Veröffentlicht am: 13.09.2026 um 04:20 Uhr | dpa, AD HOC NEWSWährend die Zahl der neuen Asylbewerber sinkt, wächst der Anteil derer unter ihnen, die Schutz in Deutschland erhalten.
Schutzquote steigt deutlich
Die bereinigte Schutzquote des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge lag im ersten Halbjahr 2026 bei 47,4 Prozent. Im Gesamtjahr 2025 hatte sie noch 37,5 Prozent betragen. Bei der bereinigten Quote werden formelle Entscheidungen, bei denen das Schutzgesuch nicht inhaltlich geprüft wird, herausgerechnet.
Das bedeutet, dass auch Verfahren, für die ein anderes EU-Land zuständig ist, nicht mitgezählt werden. Eine wichtige Rolle spielte zuletzt der Familienschutz: Im ersten Halbjahr 2026 wurde in 21.195 Fällen auf dieser Basis ein Schutzstatus vergeben.
Afghanistan bleibt zentrales Herkunftsland
Für Menschen aus dem Iran lag die bereinigte Schutzquote im ersten Halbjahr bei 42,2 Prozent, für Menschen aus Afghanistan bei 89,3 Prozent. Afghanistan war zugleich das wichtigste Herkunftsland der Menschen, die im ersten Halbjahr einen Asylantrag in Deutschland stellten.
Die Zahl der Geflüchteten aus Syrien ist infolge des Machtwechsels in Damaskus gesunken. Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine müssen in der Europäischen Union keinen Asylantrag stellen, sondern werden über die Massenzustrom-Richtlinie aufgenommen.
Wenig Wirkung im Strafrecht
Kaum praktische Relevanz hat bisher die seit Februar 2024 geltende Strafvorschrift gegen unrichtige oder unvollständige Angaben im Asylverfahren. Seit Inkrafttreten der Regelung gab es insgesamt drei Strafanzeigen des Bamf.
Eine davon wurde wegen Geringfügigkeit beziehungsweise fehlenden öffentlichen Interesses eingestellt. Die Zahl der Erstanträge sank im ersten Halbjahr auf 39.646, nach 72.818 im Vorjahreszeitraum.
Viele Anträge ohne Ausweis
Der Anteil der Antragsteller, die weder Pass noch Personalausweis oder Passersatz vorlegten, lag im ersten Halbjahr bei 61,3 Prozent. Besonders hoch war er bei Antragstellern, die nach eigenem Bekunden aus Somalia, Algerien, Guinea oder Eritrea stammen.
Mobile Datenträger wurden im ersten Halbjahr bei 3,5 Prozent der Erstantragsteller ohne Pass oder Passersatz ausgelesen. Insgesamt wurden 853 Handys ausgelesen, am Ende aber nur 263 Berichte freigegeben und ausgewertet.
Einreise und Familiennachzug
Nach Angaben der Bundesregierung reiste nur ein Teil der Asylantragsteller unerlaubt ein. In den ersten drei Monaten des Jahres betraf das mehr als 5.500 Menschen, die mit Visum oder als Touristen aus visumfreien Staaten kamen.
Weitere 6.962 Asylerstanträge entfielen im ersten Halbjahr auf Kinder von Geflüchteten, die in Deutschland geboren wurden. Das zeigt, dass die Asylzahlen nicht nur von Grenzübertritten, sondern auch von Familien- und Nachzugskonstellationen geprägt sind.
Schutzquote unter veränderten Bedingungen
Der Anstieg der bereinigten Schutzquote zeigt, dass sich die Zusammensetzung der Asylentscheidungen in Deutschland deutlich verschoben hat. Während weniger neue Anträge eingehen, werden mehr Verfahren positiv beschieden, weil Herkunft, individuelle Lage und rechtliche Vorgaben häufiger zu einem Schutzstatus führen.
Besonders prägend ist die Lage afghanischer Frauen. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Oktober 2024 hat die Rechtsprechung zu Afghanistan sichtbar verändert und die hohe Schutzquote für Afghaninnen rechtlich gestützt. Damit wirkt nicht nur die politische Entwicklung am Herkunftsort, sondern auch die europäische Rechtslage unmittelbar auf die Entscheidungspraxis des Bamf.
Begrenzte Wirkung von Strafrecht und Identitätsprüfung
Die sehr geringe Zahl von Strafanzeigen wegen falscher Angaben zeigt zugleich, dass strafrechtliche Instrumente im Asylverfahren nur einen kleinen Teil der Fälle erfassen. Auch das Auslesen von Mobiltelefonen bleibt mit wenigen Prozent der Betroffenen ein punktuelles Mittel zur Identitätsklärung und ersetzt keine umfassende Prüfung.
Für die Asylpolitik bedeutet das: Entscheidungen hängen weiterhin stark von Einzelfallprüfung, Herkunftslage und europäischem Recht ab. Wer die Debatte über Migration in Deutschland verstehen will, muss deshalb zwischen Antragszahlen, Anerkennungsquote und Vollzugsinstrumenten unterscheiden; diese Größen entwickeln sich nicht automatisch im gleichen Tempo.
