Radikale Töchter, Demokratieförderung

Radikale Töchter klagen gegen Bund wegen 290.000 Euro

Veröffentlicht am: 13.10.2026 um 06:58 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS

Die NGO Radikale Töchter zieht wegen des gestoppten Bundeszuschusses vor das Verwaltungsgericht Köln. Sie verlangt, das bereits begonnene Demokratieprojekt mit einem Volumen von rund 290.000 Euro fortführen zu können.

Förderstopp für Radikale Töchter: NGO klagt gegen den Bund
Justizzentrum (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

Förderung und Klage der Radikalen Töchter

  • Die NGO hat beim Verwaltungsgericht Köln Klage gegen den Bund eingereicht.
  • Die Bundeszentrale hatte im Februar 2025 zunächst vorläufige Mittel für das Projekt zugesagt.
  • Für die geplante Durchführung geht es um rund 290.000 Euro.
  • Seit 2019 bot die Organisation gut 400 Workshops in Schulen, Jugendzentren und Kulturzentren an.

Die NGO Radikale Töchter klagt gegen den Stopp von Bundesmitteln für ihr Demokratie-Förderprojekt. Der Fall wird vor dem Verwaltungsgericht Köln verhandelt, nachdem die Finanzierung Anfang 2026 abgesagt worden war.

Vorläufige Zusage im Februar 2025

Nach Angaben der Süddeutschen Zeitung hatte die Bundeszentrale der Organisation im Februar 2025 zunächst eine vorläufige Zusage erteilt. Die Radikalen Töchter nahmen daraufhin ihre Arbeit auf.

Anfang 2026 folgte die Absage. Eine fachliche Begründung für das Ende der Förderung wurde nach Darstellung der Meldung nicht klar genannt.

Petition von Cesy Leonard

Zwischen der Förderzusage und der Absage startete Gründerin Cesy Leonard eine Petition gegen Äußerungen von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) zum Stadtbild. Leonard warf Merz vor, Rassismus salonfähig zu machen, und sammelte 250.000 Unterschriften.

Die Organisation sieht einen Zusammenhang zwischen der politischen Auseinandersetzung und dem Förderstopp. Mit der Klage will sie erreichen, dass das Vorhaben doch noch durchgeführt werden kann.

NGO verweist auf Bedarf politischer Bildung

Leonard erklärte, nach den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern werde unabhängige politische Bildungsarbeit mehr denn je gebraucht. Eine willkürliche Kürzung sei fahrlässig und falsch, sagte sie.

Die Radikalen Töchter wurden 2019 als NGO zur Demokratieförderung gegründet. Seitdem boten sie gut 400 Workshops in Schulen, Jugendzentren oder kulturellen Zentren an.

Der Rechtsstreit berührt die grundsätzliche Frage, unter welchen Bedingungen der Bund bereits angestoßene Projekte der politischen Bildung fördern darf und wie transparent eine nachträgliche Förderentscheidung begründet werden muss. Verwaltungsgerichte prüfen dabei nicht die politische Haltung einer Organisation, sondern die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns.

Besondere Bedeutung hat der zeitliche Zusammenhang zwischen der vorläufigen Förderzusage im Februar 2025, dem Beginn der Projektarbeit und der späteren Absage Anfang 2026. Für die NGO geht es neben der Finanzierung um die Möglichkeit, das konkrete Vorhaben noch umzusetzen. Für den Bund steht die Begründung seiner Förderpraxis im Mittelpunkt.

Bedeutung für politische Bildungsarbeit

Die Radikalen Töchter verweisen auf rund 400 Workshops seit der Gründung im Jahr 2019. Damit steht der Fall zugleich für die Rolle zivilgesellschaftlicher Träger in Schulen, Jugendzentren und Kulturstätten. Solche Projekte ergänzen staatliche Bildungsangebote, bleiben aber von Haushaltsentscheidungen und Förderbedingungen abhängig.

Das Verwaltungsgericht Köln muss nun klären, ob die Entscheidung der zuständigen Bundesstelle rechtlichen Anforderungen genügte und welche Folgen sich daraus für das Vorhaben ergeben. Die Klage kann außerdem klären, wie verbindlich eine vorläufige Zusage ist, wenn ein Projekt bereits begonnen hat. Eine Entscheidung könnte deshalb über den Einzelfall hinaus für vergleichbare Förderprogramme relevant werden.

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