Senioren mit Rollstuhl

Die Linken fordern Steuerbefreiungen für Rentner

15.04.2020 - 11:30:13

Die Bundestagsfraktion der Linken verlangt, Rentner im Jahr der Coronakrise steuerlich zu entlasten.

Diemar Bartsch, Fraktionsvorsitzender der Linkspartei im Bundestag schlägt im Gespräch mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ vor, für Menschen, die sich in einem höheren Alter befinden und außer der gesetzlichen Rente keine weiteren Einkünfte beziehen, im Jahr der Coronakrise auf die Besteuerung der Rentenzahlung zu verzichten.

Die Erstellung der Steuererklärung bereite vielen Rentnern in höherem Alter große Sorgen. In der derzeitigen Coronakrise befänden sich Personen, die auf die Unterstützung Dritter angewiesen sind, in einer besonders schwierigen Situation.

Nach den letzten, für das Steuerjahr 2015 vorliegenden Informationen haben über 6,5 Millionen Rentenbezieher eine Einkommensteuererklärung abgegeben. Die Linkspartei weist darauf hin, dass über 140.000 der Rentner ein Alter von mehr als 90 Jahren erreicht hätten. Eine Million Bürger sei über 80 Jahre alt.

Im Jahr 2005 wurde für Rentner die „nachgelagerte Besteuerung“ eingeführt. Nach dieser Steuervorschrift erhöht sich der zu versteuernde Teil der Rentenbezüge von ursprünglich 50 Prozent für neu in das Rentenalter eintretende Steuerzahler in jährlichen Schritten von zwei Prozentpunkten.

Der Fraktionsvorsitzende der Linken im Bundestag kritisiert, dass eine immer höhere Zahl kleiner und mittlerer Renten von der Besteuerung betroffen sei. Bartsch sieht bei der Rentenbesteuerung einen generellen Handlungsbedarf für den Gesetzgeber. Für nicht hinnehmbar hält es der Linken-Politiker, dass der Steuer mittlerweile auch solche gesetzliche Renten unterworfen würden, deren geringe Höhe auf ein Armutsrisiko der Rentenbezieher schließen lasse.

Für völlig unverständlich hält es der Bundestagsabgeordnete, wenn das Rentenniveau in den kommenden Jahren möglicherweise zurückginge und die Besteuerung zugleich anstiege. Daher verlangt Bartsch, dass die Bezieher kleinerer und mittlerer gesetzlicher Renten von der Besteuerung ausgenommen werden.

Dabei bezog sich der Linken-Angeordnete auf Angaben des Bundesministeriums der Finanzen, nach denen im vergangenen Jahr Bruttorentenbezüge bereits ab einem Betrag von 1.125 Euro steuerpflichtig gewesen seien. Auf Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken teilte das Bundesfinanzministerium mit, dass die Steuerbelastungen auch die zum 1. Juli 2020 anstehenden Rentenerhöhungen zumindest teilweise wieder aufzehren.

Wer im Jahr 2019 erstmals eine gesetzliche Rente bezog und eine monatliche Bruttorente in Höhe von 1.200 Euro erhielt, der muss für das Gesamtjahr 32 Euro an Steuern entrichten. Diese Rente erhöht sich nach der geplanten Rentenanpassung 2020 um monatlich 38 Euro (in den westlichen Bundesländern) beziehungsweise um 47 Euro (in den östlichen Ländern), wobei das Bundesfinanzministerium eine Rentenerhöhung von 3,15 Prozent (West) beziehungsweise 3,92 Prozent (Ost) zugrunde legte. (Die tatsächliche Erhöhung liegt bei 3,25 Prozent beziehungsweise 4,20 Prozent.) Zeitgleich steigen jedoch Steuerbelastung und Sozialabgaben um monatlich vier beziehungsweise fünf Euro.

Rentenbezieher werden für die Finanzbehörden zu einer zunehmend wichtigen Einnahmequelle. Rentner zahlten noch im Jahr 2016 Einkommensteuern in Höhe von 34,88 Milliarden Euro. Die Summe der von Ruheständlern entrichtete Steuern stieg im Jahr 2019 auf 40,82 Milliarden Euro und soll nach einer Simulationsrechnung, die die Linkspartei vom Bundesfinanzministerium erhielt, für das laufende Jahr 2020 42,91 Milliarden Euro erreichen.

 

Redaktion ad-hoc-news.de, A. Camus

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