Linke warnt vor Zusammenarbeit mit AfD bei Verfassungsrichter-Wahl
11.07.2025 - 00:00:00Dort ist jeweils eine Zweidrittelmehrheit bei der Wahl nötig. Das führte in der Vergangenheit dazu, dass die für eine solche Mehrheit nötigen Parteien untereinander informell einen Verteilungsschlüssel vereinbarten, der sich an ihrer Größe orientierte. Da Union, SPD, Grüne (und bislang FDP) nach der Bundestagswahl gemeinsam auf keine Zweidrittelmehrheit mehr kommen, benötigen sie bei der Wahl von Verfassungsrichtern im Bundestag außerdem die Stimmen der Linken - oder der AfD. Gelingt dem Bundestag die Wahl von Verfassungsrichtern nicht, kann stattdessen der Bundesrat die jeweiligen Posten in Karlsruhe besetzen. Dort erreichen die Landesregierungen, an denen lediglich Union, SPD, Grünen und FDP beteiligt sind, auch weiterhin allein eine Zweidrittelmehrheit.


