EU-Kommission verklagt Frankreich wegen Regelungen für Tierärzte
Veröffentlicht am: 04.06.2026 um 12:11 Uhr | dts-nachrichtenagentur.deNach den französischen Vorschriften muss die Mehrheit der Anteile einer Tierarztpraxis von praktizierenden Tierärzten gehalten werden. Zudem müssen teilhabende Tierärzte in jeder ihrer Praxen zumindest in Teilzeit anwesend sein. Diese Regelungen schränkten die Anzahl der Tierarztpraxen, die ein Tierarzt oder eine Praxiskette betreiben kann, erheblich ein, so die EU-Kommission. Auch der freie Dienstleistungsverkehr werde behindert, da in anderen Mitgliedstaaten niedergelassene Tierärzte in ihrer Möglichkeit eingeschränkt würden, ihre Dienstleistungen vorübergehend und gelegentlich in Frankreich anzubieten.
Die Kommission hatte bereits im April 2024 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Frankreich eingeleitet und im Juni 2025 eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt. Da die bisherigen Bemühungen der französischen Behörden als unzureichend angesehen wurden, verklagt die Kommission Frankreich nun.
