EU-Social-Media-Regeln: Zugang für Kinder unter 13 und eigene Konten unter 15 Jahren sollen verboten werden
Veröffentlicht am: 16.09.2026 um 10:19 Uhr | dpa, AD HOC NEWSDie EU-Kommission will den Zugang zu sozialen Netzwerken für Kinder unter 13 Jahren in Deutschland und anderen Mitgliedstaaten beschränken.
Von der Leyen kündigt klare Mindestalter an
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen stellte die Pläne mit einer deutlichen Altersgrenze vor. "Keine sozialen Netzwerke unter dem Alter von 13 Jahren. Kein eigenes Nutzerkonto unter dem Alter von 15 Jahren", sagte sie nach Angaben der Kommission. Damit sollen Kinder und Jugendliche in der gesamten Europäischen Union einheitlich geschützt werden.
Ziel: Einheitliche Regeln für Kinder in der EU
Die vorgesehene Regelung zielt darauf ab, unterschiedliche nationale Bestimmungen zum Mindestalter in sozialen Medien zu harmonisieren. In Deutschland und anderen Mitgliedsländern gelten bislang verschiedene Vorgaben oder praktische Altersgrenzen, die häufig von den Plattformen selbst festgelegt werden. Künftig sollen klare Vorgaben der EU-Kommission maßgeblich sein.
Plattformen müssten Zugang für Minderjährige anpassen
Mit den angekündigten Altersgrenzen würden große soziale Netzwerke ihre Registrierungssysteme für Minderjährige europaweit anpassen müssen. Für Kinder unter 13 Jahren wäre die Nutzung sozialer Netzwerke grundsätzlich ausgeschlossen, während Jugendliche zwischen 13 und 15 Jahren zwar Zugang erhalten könnten, jedoch ohne eigenes Nutzerkonto. Die weiteren Einzelheiten der Umsetzung und Kontrolle der Altersbeschränkungen stehen noch aus.
Digitalpolitik und Kinderschutz im europäischen Kontext
Die Ankündigung der EU-Kommission, soziale Netzwerke europaweit erst ab 13 Jahren zu erlauben und eigene Nutzerkonten erst ab 15 Jahren zu gestatten, fügt sich in eine längere Reihe europäischer Initiativen zum Schutz Minderjähriger im Netz ein. Bereits mit der Datenschutzgrundverordnung und dem Digital Services Act haben EU-Gesetzgeber versucht, die Verantwortung großer Plattformen gegenüber Kindern zu stärken und den Umgang mit Daten Minderjähriger zu regulieren. Die jetzt formulierten klaren Altersgrenzen zielen ausdrücklich auf eine Vereinheitlichung, da bislang unterschiedliche nationale Regelungen gelten.
Spannungsfeld zwischen Jugendschutz, Elternverantwortung und Plattformen
Die geplante Beschränkung berührt zentrale Fragen der digitalen Erziehung. Einerseits geht es um den Schutz vor Hass, Mobbing, sexualisierter Gewalt und manipulativer Werbung, andererseits um Teilhabe an Kommunikationsräumen, die für viele Jugendliche zum Alltag gehören. Wenn Nutzerkonten erst ab 15 Jahren zugelassen werden, müssten Plattformen ihre Altersverifikationssysteme deutlich verschärfen, etwa durch Ausweis- oder Zahlungsdatenprüfungen. Das könnte den Zugang für Jüngere faktisch einschränken, aber auch neue Datenschutzfragen aufwerfen. Zudem stellt sich die Frage, wie Schulen und Eltern mit einem rechtlich festgelegten Mindestalter umgehen, wenn Kommunikation heute häufig über soziale Netzwerke läuft.
Mögliche Auswirkungen auf Deutschland und Alltag der Nutzer
Für Deutschland könnte eine einheitliche EU-Regel bedeuten, dass bisherige nationale Altersgrenzen überprüft und an das neue Niveau angepasst werden. Anbieter mit Sitz außerhalb der EU wären dennoch verpflichtet, ihre Dienste hier entsprechend zu gestalten, sofern sie sich an europäische Nutzer richten. Aus Sicht der Nutzer dürften sich mögliche Änderungen zunächst in strengeren Altersabfragen und angepassten Nutzungsbedingungen niederschlagen. Langfristig könnten verstärkte Kontrollen dazu führen, dass alternative Kommunikationsformen – etwa moderierte Schulplattformen oder Messenger mit besonderen Jugendmodi – an Bedeutung gewinnen, während klassische Social-Media-Profile für Kinder deutlich später zur Verfügung stehen.
