EU Kids Act: Kommission zieht Altersgrenzen bei sozialen Medien
Veröffentlicht am: 17.09.2026 um 10:29 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSDie EU-Kommission hat den sogenannten „Kids Act“ auf den Weg gebracht, mit dem die Online-Sicherheit von Kindern in der Europäischen Union verbessert werden soll. Der Gesetzgebungsvorschlag wurde dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt, um das Verfahren zur Prüfung und Verabschiedung einzuleiten.
Strenge Altersgrenzen für soziale Medien
Wie zuvor von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen angekündigt, sieht der Vorschlag vor, dass soziale Medien für Kinder unter 13 Jahren nicht mehr zugänglich sein dürfen. Zudem wird ein EU-weit einheitliches Mindestalter von 15 Jahren für die Eröffnung eines eigenen Kontos für Minderjährige festgelegt, um einen schrittweisen Zugang zu sozialen Medien zu ermöglichen.
Mehr Verantwortung für Plattformen und Eltern
Nach dem Willen der EU-Kommission sollen Anbieter künftig nachweisen, dass ihre Dienste altersgerecht und sicher gestaltet sind. Kinder unter 15 Jahren sollen nur mit elterlicher Kontrolle auf soziale Medien zugreifen können. Von der Leyen betonte, dass Kinder heute mit fortschrittlichen Technologien interagierten, die nicht mit Blick auf ihr Wohlbefinden entwickelt worden seien, und kündigte an, mit dem Kids Act die Beweislast umzudrehen: Plattformen müssen darlegen, dass sie von Grund auf sicher sind.
Vier Säulen für mehr Sicherheit
Der Kids Act basiert auf vier Säulen: der Verzögerung der Nutzung sozialer Medien, „Sicherheit durch Design“, „altersgerechten Datenschutzmaßnahmen“ sowie einer „effektiven Durchsetzung“ der Regeln. Online-Dienste sollen Funktionen wie unendliches Scrollen und unerwünschte Kontakte von Fremden unterbinden, um Risiken für Minderjährige zu reduzieren.
Mit dem „Kids Act“ reagiert die EU-Kommission auf eine seit Jahren geführte Debatte über die Auswirkungen sozialer Medien und digitaler Plattformen auf Minderjährige. Im Mittelpunkt stehen Bedenken über Suchtmechanismen wie endloses Scrollen, algorithmische Verstärkung problematischer Inhalte sowie Risiken durch Kontaktaufnahmen fremder Erwachsener. Der Vorschlag ordnet diese Themen zu einem kohärenten Regelwerk, das speziell auf Kinder und Jugendliche zugeschnitten ist.
Regulatorischer Kontext und Vorgeschichte
Bereits bestehende Rechtsrahmen wie die Datenschutz-Grundverordnung und der Digitale-Dienste-Gesetz (Digital Services Act) adressieren Aspekte von Datenschutz und Plattformhaftung, richten sich aber primär allgemein an Nutzer und Anbieter. Der Kids Act setzt dem einen spezialisierten Kinderschutz-Rahmen hinzu: Altersgrenzen werden konkretisiert, elterliche Kontrolle ausdrücklich verankert und die technische Gestaltung der Dienste als Hebel für Sicherheit definiert. Die im Vorschlag angelegte „Sicherheit durch Design“ knüpft an länger diskutierte Prinzipien wie Privacy by Design an, geht aber stärker auf entwicklungspsychologische Bedürfnisse von Kindern ein.
Bedeutung für Anbieter, Eltern und Kinder
Für Plattformbetreiber bedeutet der Vorschlag erheblichen Anpassungsaufwand: Verlässliche Altersverifikation, kindgerechte Voreinstellungen, Begrenzung suchtfördernder Funktionen und Schutz vor unerwünschten Kontakten werden zur gesetzlichen Pflicht. Eltern erhalten durch verbindliche Kontrollmöglichkeiten und klarere Altersgrenzen mehr Gestaltungsspielraum, müssen aber zugleich neue digitale Werkzeuge tatsächlich nutzen, um wirksam zu sein. Für Kinder könnte der schrittweise Zugang zu sozialen Medien mit zunehmendem Alter helfen, Risiken zu begrenzen, ohne digitale Teilhabe grundsätzlich zu verhindern.
Ausblick auf das Gesetzgebungsverfahren
Da der Entwurf nun beim Europäischen Parlament und beim Rat liegt, ist mit intensiven Verhandlungen zu rechnen. Besonders umstritten dürfte die praktische Umsetzung der Altersverifikation sowie die Balance zwischen Kinderschutz, Datenschutz und Teilhabe sein. Änderungen am Detail sind wahrscheinlich, der Grundkurs eines strengeren, technikbezogenen Kinderschutzes im Netz ist jedoch klar vorgezeichnet.
