Produktion/Absatz, Wettbewerb

Die EU-Kommission eröffnet ein Verfahren gegen Apple US0378331005, die Google US02079K1079-Mutter Alphabet US02079K3059 sowie Facebooks Mutterkonzern Meta US30303M1027.

25.03.2024 - 11:45:38

EU-Kommission eröffnet Verfahren gegen Apple, Meta und Alphabet

Es soll geprüft werden, ob die Konzerne gegen EU-Regeln verstoßen haben, wie die Kommission am Montag mitteilte.

So müssten die Plattformen die Zustimmung der Nutzer einholen, wenn sie deren personenbezogene Daten über verschiedene zentrale Plattformdienste hinweg kombinieren wollten. Die Kommission ist besorgt, dass Meta dies nicht ausreichend einhält.

Außerdem müssen die Online-Riesen App-Entwicklern ermöglichen, die Verbraucher auf Angebote außerhalb der eigenen App Stores zu lenken - und zwar kostenlos. Die Brüsseler Behörde hat Zweifel, ob Alphabet und Apple dies in vollem Umfang einhalten. Ihnen wird vorgeworfen, die Möglichkeiten der Entwickler einzuschränken, indem sie verschiedene Gebühren auferlegen.

Die Kommission will zudem überprüfen, ob Nutzer von Apple-Geräten die Möglichkeit haben, ihre Standardeinstellungen einfach zu ändern und so etwa einen anderen Browser oder eine andere Suchmaschine nutzen können.

Seit Anfang März müssen sich Firmen an das Gesetz über digitale Märkte (DMA) halten. Es soll für mehr Wettbewerb bei digitalen Diensten und bessere Chancen für neue Rivalen sorgen. Die Grundannahme dabei ist, manche große Plattformbetreiber seien so mächtig geworden, dass sie ihre Marktposition zementieren könnten. Der DMA soll dies mit Regeln für die sogenannten Gatekeeper (Torwächter) aufbrechen. Die Kommission machte bisher 22 Gatekeeper-Dienste von sechs Unternehmen aus. Darunter sind die US-Schwergewichte Apple, Amazon US0231351067, Microsoft US5949181045, Alphabet und Meta.

Die Kommission will das am Montag eröffnete Verfahren innerhalb eines Jahres abschließen. Je nach Ergebnis der Untersuchung müssen die betroffenen Firmen Maßnahmen ergreifen, um Bedenken der Behörde auszuräumen. Wer sich nicht an das Gesetz hält, kann mit einer Geldstrafe von bis zu zehn Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes belangt werden. Bei Wiederholungstätern sind 20 Prozent möglich.

@ dpa.de

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