Bundesanwaltschaft lässt zwei Brigade-N'Hamedu-Mitglieder festnehmen
Veröffentlicht am: 15.09.2026 um 13:42 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSDie Bundesanwaltschaft hat am Dienstag zwei mutmaßliche Mitglieder der terroristischen Vereinigung „Brigade N`Hamedu Deutschland“ festnehmen lassen. Die Festnahmen erfolgten in der Nähe von Saarbrücken und in Stuttgart.
Vorwürfe gegen zwei Beschuldigte
Bei den Verdächtigen handelt es sich um den eritreischen Staatsangehörigen Merhawi A. und den deutschen Staatsangehörigen Shimangus T. Beide werden der Mitgliedschaft in einer inländischen terroristischen Vereinigung verdächtigt. Merhawi A. wird zudem Landfriedensbruch in zwei Fällen vorgeworfen.
Hintergrund der Vereinigung
Nach den Angaben der Karlsruher Behörde wurde die „Brigade N`Hamedu Deutschland“ im August 2022 gegründet. Ziel der Gruppe war es demnach, die Regierung in Eritrea zu stürzen.
Die Vereinigung war international vernetzt und griff in Deutschland nach Darstellung der Ermittler Anhänger der eritreischen Regierung sowie staatliche Einrichtungen und Polizeikräfte an. Bei mehreren Veranstaltungen kam es zu Ausschreitungen, bei denen Polizeibeamte und Veranstaltungsteilnehmer verletzt wurden.
Ermittlungen und weitere Schritte
Merhawi A. soll im August 2022 der Vereinigung beigetreten sein und Anfang 2023 das Amt des Generalsekretärs übernommen haben. Shimangus T. soll sich im November 2022 angeschlossen und erster Vorsitzender geworden sein.
Beide sollen nach Angaben der Bundesanwaltschaft maßgeblich am Aufbau der Strukturen und an der Organisation gewaltsamer Aktionen beteiligt gewesen sein. Sie sollten noch am Dienstag dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden, der über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheidet.
Die Bundesanwaltschaft hat zwei mutmaßliche Mitglieder der eritreischen Gruppierung „Brigade N`Hamedu Deutschland“ festnehmen lassen. Die Festnahmen erfolgten in der Nähe von Saarbrücken und in Stuttgart; den Verdächtigen werden Mitgliedschaft in einer inländischen terroristischen Vereinigung sowie im Fall von Merhawi A. zusätzlich Landfriedensbruch in zwei Fällen vorgeworfen.
