Sabotageschutz, Kritische Infrastruktur

Sabotageschutz: Bund prüft Beschäftigte an LNG-Terminals

Veröffentlicht am: 28.10.2026 um 11:15 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Die Bundesregierung will Beschäftigte in weiteren Bereichen der kritischen Infrastruktur auf mögliche Sicherheitsrisiken prüfen. Betroffen sind unter anderem Energie- und Wasserversorgung sowie technisches Personal, das an staatlichen Warnmeldungen beteiligt ist.

Neue Prüfbereiche und rund 50 MoWaS-Fälle

  • Das Kabinett beschloss Entwürfe zur Ausweitung von Sicherheitsüberprüfungen in wichtigen Betrieben.
  • Neu einbezogen werden unter anderem große Wasserwerke, Talsperren, Energiesysteme und angeschlossene LNG-Terminals.
  • Für technisches Personal der Landesrundfunkanstalten, das Warnmeldungen verbreitet, rechnet das Ministerium mit rund 50 Fällen.
Zu den für das Gemeinwesen wichtigen Anlagen – sogenannte kritische Infrastruktur – gehören etwa Talsperren oder auch Einrichtungen zur Steuerung des Bahnverkehrs. (Symbolbild) - Bild: Hendrik Schmidt/dpa

Bund prüft Beschäftigte in weiteren Schlüsselbetrieben

Die Bundesregierung will Sicherheitsüberprüfungen für Beschäftigte in weiteren wichtigen Betrieben ausweiten. Das Kabinett beschloss dazu zwei Entwürfe des Innenministeriums, die Sabotage durch sogenannte Innentäter erschweren sollen.

Strom, Wasser und LNG im Fokus

Neu erfasst werden sollen unter anderem Betreiber von Anlagen, die das Stromnetz nach einem Totalausfall wieder hochfahren können, sowie digitale Energiesysteme mit mehr als drei Gigawatt Leistung. Vorgesehen sind außerdem Prüfungen bei großen Wasserwerken, Steuerzentralen größerer Talsperren und an das Gasnetz angeschlossenen LNG-Terminals.

Bei Sicherheitsüberprüfungen untersuchen die Behörden, ob Hinweise auf Extremismus oder Erpressbarkeit vorliegen. Die betroffene Person muss zustimmen; das Bundesamt für Verfassungsschutz wirkt an den Prüfungen mit.

Länder erhalten begrenzte Spielräume

Die Intensität der Überprüfung soll vom Sicherheitsinteresse des jeweiligen Arbeitsplatzes abhängen. Die Länder dürfen bei öffentlichen Wasserwerken und bei Rechenzentren, die Landesaufgaben erfüllen, in bestimmten Bereichen abweichende Regelungen treffen.

Schutz vor hybriden Angriffen

Die Bundesregierung begründet die Neuregelung mit der wachsenden Gefahr von Sabotage und Spionage unterhalb der Schwelle eines Krieges. Besonders verweist sie auf eine seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine im Jahr 2022 gestiegene hybride Bedrohung.

Auch Warntechnik wird überprüft

Ein zweiter Entwurf betrifft das modulare Warnsystem des Bundes (MoWaS). Künftig soll auch technisches Personal der Landesrundfunkanstalten überprüft werden, sofern es an der Verbreitung von Warnmeldungen beteiligt ist.

MoWaS dient der Warnung vor Kriegsgefahren, Überflutungen und anderen Katastrophen. Das Innenministerium rechnet in diesem Bereich mit rund 50 Fällen.

Die Ausweitung der Sicherheitsüberprüfungen folgt einem breiteren Wandel beim Schutz kritischer Infrastruktur. Einrichtungen der Energie- und Wasserversorgung, Verkehrsunternehmen, Kommunikationswege und Warnsysteme gelten als besonders sensibel, weil Störungen dort große Teile der Bevölkerung oder andere staatliche Stellen treffen können.

Im Mittelpunkt steht das Risiko sogenannter Innentäter. Gemeint sind Beschäftigte oder Dienstleister, die aufgrund ihres Zugangs technische Anlagen, Steuerungen oder Abläufe gezielt beeinträchtigen könnten. Sicherheitsüberprüfungen sollen Hinweise auf extremistische Bindungen, fehlende Zuverlässigkeit oder mögliche Erpressbarkeit frühzeitig erkennen. Die Maßnahmen ersetzen jedoch keine technischen Schutzvorkehrungen, Zugangskontrollen und Notfallpläne.

Mehr Prüfungen, höherer Aufwand

Für Betreiber und öffentliche Einrichtungen bedeutet die Neuregelung zusätzlichen organisatorischen Aufwand. Beschäftigte müssen der Prüfung zustimmen; zugleich müssen Behörden und Unternehmen Verfahren für Datenschutz, Zuständigkeiten und den Umgang mit sicherheitsrelevanten Erkenntnissen festlegen.

Die Auswahl der Schwellenwerte zeigt, dass der Bund die Überprüfungen auf Anlagen mit besonderer Reichweite konzentrieren will. Dazu zählen große Trinkwasserwerke, energiewirtschaftlich wichtige Systeme und LNG-Terminals. Dass auch technisches Personal der Landesrundfunkanstalten einbezogen werden soll, erweitert den Schutzgedanken auf staatliche Warnkommunikation.

Warnsysteme als Teil der Sicherheitsarchitektur

MoWaS ist bei Katastrophen auf funktionierende Technik und verlässliche Übertragungswege angewiesen. Die geplante Prüfung von rund 50 Beschäftigten zielt deshalb auf einen eng begrenzten Personenkreis. Politisch steht die Regelung zugleich für den Versuch, hybride Angriffe nicht nur militärisch, sondern auch über zivile Infrastruktur und Informationswege abzuwehren.

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