Spionage, Bundesanwaltschaft

Bundesanwaltschaft klagt mutmaßliche russische Spionin in Berlin an

Veröffentlicht am: 14.09.2026 um 11:59 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Die Bundesanwaltschaft hat am Kammergericht Berlin Anklage gegen eine Deutsch-Ukrainerin erhoben, die einen Geheimdienstmitarbeiter der russischen Botschaft mit Informationen versorgt haben soll. Der Fall berührt zentrale Bereiche deutscher Sicherheits- und Verteidigungspolitik und hatte bereits diplomatische Konsequenzen.

  • Das Auswärtige Amt hatte nach der Festnahme den russischen Botschafter einbestellt. (Archivbild) - Bild: Christoph Soeder/dpa
    Das Auswärtige Amt hatte nach der Festnahme den russischen Botschafter einbestellt. (Archivbild) - Bild: Christoph Soeder/dpa
  • Die Bundesanwaltschaft ermittelt. - Bild: Christoph Schmidt/dpa
    Die Bundesanwaltschaft ermittelt. - Bild: Christoph Schmidt/dpa
Das Auswärtige Amt hatte nach der Festnahme den russischen Botschafter einbestellt. (Archivbild) - Bild: Christoph Soeder/dpa Die Bundesanwaltschaft ermittelt. - Bild: Christoph Schmidt/dpa

Die Bundesanwaltschaft hat am Kammergericht Berlin Anklage gegen eine mutmaßliche Spionin Russlands erhoben, der geheimdienstliche Agententätigkeit zur Last gelegt wird.

Vorwürfe gegen mutmaßliche Agentin

Nach Angaben der obersten deutschen Anklagebehörde soll die Deutsch-Ukrainerin einen Geheimdienstmitarbeiter in der russischen Botschaft in Berlin mit Informationen versorgt haben. Sie wurde im Januar festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Die Ermittler gehen davon aus, dass die Frau spätestens seit Oktober 2023 mit dem Geheimdienstmitarbeiter in Kontakt stand.

Netzwerkaufbau über Veranstaltungen

Die Bundesanwaltschaft wirft der Beschuldigten vor, den Mitarbeiter über Jahre hinweg mit zahlreichen Hinweisen zu hochkarätigen Veranstaltungen versorgt zu haben. Sie soll dafür gesorgt haben, dass er solche Termine teilweise unter falschem Namen besuchen konnte. Dies habe ihm ermöglichen sollen, für nachrichtendienstliche Zwecke ein eigenes Netzwerk aufzubauen.

Zugang zu Verteidigung und Rüstungsindustrie

Darüber hinaus soll die Frau versucht haben, Personen aus dem Bundesministerium der Verteidigung sowie aus der Rüstungsindustrie für ihre Zwecke zu gewinnen. Im Auftrag des Geheimdienstmitarbeiters habe sie sich um Informationen zur deutschen Verteidigungspolitik und zur Rüstungsindustrie bemüht, insbesondere vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine. Der Staatsschutzsenat des Kammergerichts Berlin muss nun entscheiden, ob und wann ein Prozess beginnt.

Weitere Beschuldigte im Bundeswehr-Umfeld

Am Tag der Festnahme wurden nach damaligen Angaben der Bundesanwaltschaft neben den Räumlichkeiten der Deutsch-Ukrainerin auch Objekte von zwei weiteren Beschuldigten durchsucht. Die Maßnahmen fanden im rheinland-pfälzischen Landkreis Ahrweiler, im Brandenburger Havelland sowie in München statt. Zu den Mitbeschuldigten machte die Behörde zunächst keine näheren Angaben, sie sind auf freiem Fuß.

Ermittlungen gegen ehemalige Bundeswehr-Angehörige

Nach früheren Informationen der Deutschen Presse-Agentur richtete sich der Einsatz auch gegen zwei ehemalige Angehörige der Bundeswehr: einen erst kürzlich in Pension gegangenen Stabsoffizier und einen Beamten des höheren Dienstes, der die Bundeswehr vor mehr als 15 Jahren verlassen hatte. Die beiden standen demnach im Verdacht, gegenüber einer Mittelsperson dienstliche Informationen preisgegeben zu haben. Zu möglichen Mitbeschuldigten machte die Bundesanwaltschaft in ihrer aktuellen Mitteilung keine Angaben.

Prorussische Netzwerkerin im politischen Berlin

Nach dpa-Informationen lebte die mutmaßliche Spionin schon seit einigen Jahrzehnten in Deutschland. Zuletzt bot sie Marketing-Dienstleistungen an und war Vorsitzende eines Lobbyvereins. Als prorussische Netzwerkerin war sie demnach bereits länger bekannt. Im politischen Berlin war sie präsent und nahm an verschiedenen Veranstaltungen von Verbänden und Organisationen teil.

Motivlage und Ursprung der Ermittlungen

Über relevante Zahlungen an die Beschuldigte war bisher nichts bekannt. Frühere Äußerungen der Frau deuten dem Vernehmen nach darauf hin, dass sie aus Überzeugung handelte. Das Verfahren der Bundesanwaltschaft geht nach Angaben der Behörde auf Erkenntnisse des Bundesamts für Verfassungsschutz und des Bundesamts für den Militärischen Abschirmdienst zurück.

Diplomatische Konsequenzen nach Festnahme

Am Tag nach der Festnahme hatte das Auswärtige Amt im Zusammenhang mit den Spionagevorwürfen den russischen Botschafter einbestellt. Außenminister Johann Wadephul (CDU) erklärte, man habe ihm klargemacht, dass es sich um einen feindseligen Akt handele und geheimdienstliche Tätigkeiten in Deutschland völlig inakzeptabel seien, insbesondere unter dem Deckmantel der Diplomatie.

Ausweisung eines russischen Militärattachés

Nach Angaben des Auswärtigen Amts wurde dem Botschafter mitgeteilt, dass ein als Diplomat akkreditierter Mitarbeiter der russischen Botschaft, der in Deutschland Spionage betrieben habe, mit sofortiger Wirkung zur Persona non grata erklärt worden sei. Dabei handelte es sich nach dpa-Informationen um den stellvertretenden russischen Militärattaché. Russland reagierte später mit der Ausweisung eines deutschen Diplomaten.

Spionagevorwürfe im Kontext verschärfter Sicherheitslage

Die Anklage gegen die Deutsch-Ukrainerin fällt in eine Phase, in der deutsche Sicherheitsbehörden seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine verstärkt vor nachrichtendienstlichen Aktivitäten Russlands in Europa warnen. Die geschilderte Kontaktaufnahme über gesellschaftliche und politische Veranstaltungen zeigt, wie wichtig Zugang zu Netzwerken in Politik, Verwaltung und Wirtschaft für ausländische Dienste ist. Vor diesem Hintergrund gewinnt der Vorwurf, die Frau habe einen Geheimdienstmitarbeiter der russischen Botschaft über Jahre mit Hinweisen versorgt, besondere sicherheitspolitische Bedeutung.

Verteidigungspolitik und Rüstungsindustrie im Fokus

Brisant ist vor allem, dass sich die mutmaßliche Agententätigkeit nach Angaben der Bundesanwaltschaft gezielt auf Informationen zur deutschen Verteidigungspolitik und Rüstungsindustrie bezogen haben soll. Deutschland spielt bei Waffenlieferungen und militärischer Unterstützung der Ukraine eine zentrale Rolle, wodurch entsprechende Informationen für Russland besonders wertvoll sein können. Wenn nachrichtendienstliche Aktivitäten auf Personen im Verteidigungsministerium und in der Rüstungsindustrie zielen, berührt dies direkt Kernbereiche staatlicher Sicherheit, militärischer Planung und die Fähigkeit, Bündnisverpflichtungen gegenüber Partnern zu erfüllen.

Diplomatische Folgen und Signalwirkung

Die Ausweisung eines ranghohen russischen Diplomaten im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Fall unterstreicht, dass die Bundesregierung den Vorgang als gravierende Verletzung diplomatischer Gepflogenheiten wertet. Dass ein als Diplomat akkreditierter Mitarbeiter der russischen Botschaft zur Persona non grata erklärt wurde und Russland im Gegenzug einen deutschen Diplomaten auswies, reiht sich in eine Serie gegenseitiger Maßnahmen ein, mit denen Staaten auf Spionagevorwürfe reagieren. Für Leserinnen und Leser zeigt der Fall, dass Spionage nicht nur ein abstraktes Phänomen ist, sondern konkrete Folgen für Sicherheit, politische Beziehungen und das Klima zwischen Deutschland und Russland hat.

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