Sabotageermittlungen, Nürnberg

Sabotageplan Nürnberg: Zwei Belarussen in U-Haft

Veröffentlicht am: 28.10.2026 um 18:04 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Die bayerischen Ermittler werfen zwei belarussischen Staatsangehörigen vor, einen Brandanschlag auf ein Gebäude oder eine Einrichtung der kritischen Infrastruktur vorbereitet zu haben. Parallel läuft gegen die Männer ein Verfahren in Rumänien.

Verfahren in Deutschland und Rumänien

  • Die Generalstaatsanwaltschaft München ermittelt gegen zwei belarussische Staatsangehörige.
  • Die Männer sind 50 und 39 Jahre alt und sitzen seit dem 7. Oktober in Untersuchungshaft.
  • Rumänische Behörden ersuchten Deutschland um die Auslieferung der Beschuldigten.
Die Verdächtigen sitzen in Untersuchungshaft. (Symbolbild) - Bild: Peter Kneffel/dpa

Ermittler nehmen zwei Belarussen in Nürnberg fest

Die Generalstaatsanwaltschaft München ermittelt gegen zwei Männer, die im Raum Nürnberg einen Sabotageanschlag mit Brandbeschleunigern geplant haben sollen. Die beiden belarussischen Staatsangehörigen sitzen seit dem 7. Oktober in Bayern in Untersuchungshaft.

Unbekanntes Ziel im Fokus

Nach Angaben der Behörde soll ein noch nicht näher bekanntes Gebäude oder eine Einrichtung der kritischen Infrastruktur angezündet werden. Der Brand sollte einen erheblichen Sachschaden verursachen und die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden.

Die Ermittler gehen dem Verdacht nach, dass die Tat im Auftrag einer fremden Regierung oder Vereinigung und gegen Bezahlung vorbereitet worden sein könnte. Gegen die Männer wird wegen Verabredung zu einem Verbrechen der Brandstiftung und Agententätigkeit zu Sabotagezwecken ermittelt.

Bayerische ZET übernimmt Verfahren

Die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus bei der Generalstaatsanwaltschaft München übernahm das Verfahren von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth. Die Beschuldigten sind 50 und 39 Jahre alt.

Paralleles Verfahren in Rumänien

Gegen die Männer läuft zugleich ein Ermittlungsverfahren in Rumänien. Die dortigen Behörden ersuchten Deutschland um die Auslieferung; zunächst blieben die beiden jedoch in Deutschland inhaftiert.

Zum Gegenstand des rumänischen Verfahrens machte die Generalstaatsanwaltschaft keine weiteren Angaben. Nach Informationen des Nachrichtenmagazins „Spiegel“ sollen die Männer in der Nacht zum 14. September an einem Brandanschlag auf einen Industriepark in Brasov beteiligt gewesen sein.

Vorwurf eines internationalen Netzwerks

In dem Industriepark unterhält auch ein Rüstungsunternehmen Produktionsstätten. Nach den im Bericht wiedergegebenen Erkenntnissen des rumänischen Geheimdienstes SRI sollen die Verdächtigen einem von Russland gesteuerten Spionage- und Sabotagenetzwerk angehören.

Für die beiden Männer gilt die Unschuldsvermutung. Mitte Oktober waren in Deutschland zudem zwei mutmaßliche Saboteure festgenommen worden, die einen Brandanschlag auf eine Starlink-Station in Polen verübt haben sollen.

Der Fall fügt sich in eine Reihe von Ermittlungen ein, bei denen deutsche und europäische Sicherheitsbehörden mögliche Anschläge auf kritische Infrastruktur mit mutmaßlichen Verbindungen ins Ausland untersuchen. Anders als bei klassischer Spionage richten sich solche Vorwürfe auf konkrete Vorbereitungshandlungen: das Auskundschaften eines Ziels, die Beschaffung von Brandmitteln oder die Anwerbung von Personen für bezahlte Operationen.

Für die deutsche Sicherheitsarchitektur ist dabei entscheidend, dass die Ermittlungen mehrere Staaten berühren. Die Beschuldigten sitzen in Deutschland in Untersuchungshaft, zugleich läuft in Rumänien ein Verfahren. Dadurch müssen Informationen, Beweismittel und mögliche Auslieferungsfragen zwischen den Behörden abgestimmt werden. Der genaue Zusammenhang zwischen den Verfahren bleibt zunächst offen.

Risiko für kritische Infrastruktur

Die Bedeutung des Falls reicht über das bislang unbekannte Ziel hinaus. Ein Brandanschlag auf Einrichtungen der Energieversorgung, Logistik, Industrie oder Verteidigung könnte erhebliche Sachschäden verursachen und das Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung beeinträchtigen. Für Betreiber kritischer Infrastruktur bedeutet die Entwicklung, dass neben Cyberangriffen auch physische Sabotageversuche stärker berücksichtigt werden müssen.

Die Untersuchungshaft dient zunächst der Sicherung des Strafverfahrens und ist kein Schuldspruch. Für die weitere Bewertung werden deshalb vor allem die Beweislage, mögliche Auftraggeber, die Rolle der Beschuldigten und der konkrete Zusammenhang mit dem rumänischen Verfahren entscheidend sein.

n-tv: „Rumänischer Geheimdienst lässt Kreml-Saboteure auffliegen“ (27.10.2026)

Der Beitrag behandelt einen Brand nahe einer rumänischen Rüstungsfabrik und setzt damit einen Schwerpunkt auf den rumänischen Teil des Vorgangs. Er ergänzt die deutsche Meldung um den dortigen Sicherheitskontext, während der Nürnberger Haftbeschluss und das konkrete deutsche Ziel nicht im Mittelpunkt stehen.

Disclaimer...
de | politik | 70426068 |