Deutsche Bahn, Bundesnetzagentur

Deutsche Bahn: Gericht kippt Wettbewerbsklausel für Fernverkehrsstrecken

Veröffentlicht am: 08.10.2026 um 16:07 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Das Verwaltungsgericht Köln hat eine Wettbewerbsklausel der Bundesnetzagentur für hochbelastete Bahnstrecken gekippt. Die Entscheidung erschwert zunächst die geplanten besseren Zugangsbedingungen für den italienischen Anbieter Italo, der ab 2028 in Deutschland starten will.

  • Der Beschluss der Netzagentur ist nach Ansicht des Gerichts rechtswidrig. (Archivbild) - Bild: Julian Stratenschulte/dpa
    Der Beschluss der Netzagentur ist nach Ansicht des Gerichts rechtswidrig. (Archivbild) - Bild: Julian Stratenschulte/dpa
  • Die Bundesnetzagentur hält ihre Vorgaben weiter für sinnvoll. (Archivbild) - Bild: Wolf von Dewitz/dpa
    Die Bundesnetzagentur hält ihre Vorgaben weiter für sinnvoll. (Archivbild) - Bild: Wolf von Dewitz/dpa
Der Beschluss der Netzagentur ist nach Ansicht des Gerichts rechtswidrig. (Archivbild) - Bild: Julian Stratenschulte/dpa Die Bundesnetzagentur hält ihre Vorgaben weiter für sinnvoll. (Archivbild) - Bild: Wolf von Dewitz/dpa

Das Verwaltungsgericht Köln hat eine Vorgabe der Bundesnetzagentur gekippt, nach der die Deutsche Bahn Wettbewerbern auf stark belasteten Fernverkehrsstrecken mindestens ein Viertel der Kapazitäten hätte freiräumen müssen.

Gericht stoppt Wettbewerbsklausel

Die Richter erklärten den Beschluss, der die Bahn-Infrastrukturtochter DB InfraGo zu einer entsprechenden Wettbewerbsklausel verpflichtete, in einem Eilverfahren für rechtswidrig. Die Entscheidung ist unanfechtbar.

Die Bundesnetzagentur hatte am 17. Juli festgelegt, dass InfraGo auf überlasteten Korridoren mit Kapazitätsobergrenzen künftig 25 bis 40 Prozent der verfügbaren Zugtrassen an Wettbewerber vergeben müsse. Vorgesehen war dies unter anderem für die Knoten München und Frankfurt.

Bahn begrüßt Entscheidung

Ein Sprecher von DB InfraGo begrüßte den Beschluss. Das Verfahren habe frühe Rechtssicherheit und faire Vergabebedingungen schaffen sollen. Angesichts der knappen Kapazitäten im deutschen Schienennetz sei die nun hergestellte Klarheit wichtig.

Die Bundesnetzagentur hält eine solche Regelung nach eigenen Angaben weiterhin für sachlich geboten, um den Wettbewerb und damit mögliche Vorteile für Fahrgäste zu fördern. Bis zur endgültigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren muss InfraGo die Klausel jedoch nicht anwenden.

Italo plant Start ab 2028

Auslöser des Verfahrens war der geplante Markteintritt des italienischen Eisenbahnunternehmens Italo im deutschen Fernverkehr ab 2028. Das Unternehmen hatte sich bei der Bundesnetzagentur gegen die bisherige Vergabe der begrenzten Schienenkapazitäten beschwert und bessere Bedingungen für neue Anbieter verlangt.

Italo erklärte, trotz der Gerichtsentscheidung am Ziel eines Einstiegs in den deutschen Markt festzuhalten. Das Unternehmen verwies auf bereits getätigte Investitionen in die Beschaffung und Wartung einer neuen Zugflotte sowie auf laufende Vorbereitungen.

Trassen an Engpässen besonders umkämpft

Wer einen Zug betreiben will, benötigt eine Trasse – eine festgelegte Strecke zu einer bestimmten Zeit. DB InfraGo vergibt diese Nutzungsrechte. An großen Bahnknoten stauen sich die Verkehre, was zu Konflikten bei der Fahrplanung und zu Verspätungen beitragen kann.

Die Deutsche Bahn hatte gegen die Wettbewerbsvorgabe geklagt. Sie argumentierte, die Klausel werde die Zahl der Konflikte um bestimmte Trassen erhöhen und rechtliche sowie praktische Probleme bei der Bewirtschaftung des Netzes verursachen.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass weder europäisches Recht noch das deutsche Eisenbahnregulierungsrecht eine Verpflichtung zur Aufnahme einer Wettbewerberklausel in die Nutzungsbedingungen des Schienennetzbetreibers vorsähen. Zudem sei die Klausel ungeeignet, den angestrebten Zweck zu erreichen.

Begrenzte Schienenkapazitäten als Kern des Konflikts

Der Beschluss betrifft nicht nur die Marktchancen eines einzelnen Unternehmens, sondern die grundsätzliche Vergabe knapper Trassen im deutschen Fernverkehr. Eine Trasse legt fest, zu welcher Zeit ein Zug eine bestimmte Strecke nutzen darf. Besonders an stark belasteten Knoten wie Hamburg, Berlin, Köln, München und Frankfurt konkurrieren Fern-, Regional- und Güterverkehr um dieselbe Infrastruktur.

Die Bundesnetzagentur wollte mit der Wettbewerbsklausel einen größeren Zugang für Anbieter neben der Deutschen Bahn schaffen. Nach den Angaben der dpa dominiert der bundeseigene Konzern rund 95 Prozent des Fernverkehrs; Flix ist bislang der wichtigste Wettbewerber. Mehr Anbieter könnten den Preisdruck erhöhen und zusätzliche Verbindungen ermöglichen, zugleich verschärft jede neue Fahrt die Konkurrenz um ohnehin knappe Fahrplantrassen.

Bedeutung für Italo und Fahrgäste

Für Italo fällt damit zunächst ein Instrument weg, das den geplanten Markteintritt ab 2028 erleichtern sollte. Das Unternehmen hält nach eigenen Angaben dennoch an seinen Vorbereitungen fest. Welche konkreten Strecken und Fahrzeiten verfügbar sein werden, hängt nun stärker von der allgemeinen Kapazitätsvergabe und der weiteren gerichtlichen Klärung ab.

Für Reisende ändert sich kurzfristig wenig: Der Eilbeschluss schafft vor allem Rechtssicherheit für die derzeitige Bewirtschaftung der Infrastruktur. Mittel- und langfristig bleibt offen, wie Wettbewerb politisch und rechtlich gestärkt werden kann, ohne die Fahrplanplanung zu überlasten oder bestehende Verspätungsprobleme an Engpässen zu verschärfen.

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