Deutsche Bahn: Gericht kippt Wettbewerbsklausel für Fernverkehr
Veröffentlicht am: 08.10.2026 um 13:25 Uhr | dpa, AD HOC NEWSDie Deutsche Bahn muss Wettbewerbern im Fernverkehr auf hochbelasteten Strecken nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln doch nicht mindestens ein Viertel der Kapazitäten freiräumen.
Gericht stoppt Wettbewerbsklausel
Das Gericht erklärte einen Beschluss der Bundesnetzagentur, der den Schienennetzbetreiber DB InfraGO zu einer Wettbewerbsklausel verpflichtet hatte, in einem Eilbeschluss für rechtswidrig. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.
Die zur Bahn gehörende InfraGO begrüßte den Beschluss. Er schaffe frühe Rechtssicherheit und faire Vergabebedingungen für alle, erklärte ein Sprecher. Angesichts der knappen Kapazitäten auf dem deutschen Schienennetz sei diese Klarheit wichtig.
Netzagentur hält Regelung weiter für sinnvoll
Die Bundesnetzagentur hält eine entsprechende Regelung weiterhin für sachlich geboten, um den Wettbewerb auf der Schiene im Interesse der Fahrgäste zu fördern. Bis zur endgültigen Klärung im Hauptsacheverfahren muss InfraGO die Klausel jedoch nicht anwenden.
Die Behörde hatte sich von mehr Wettbewerb niedrigere Ticketpreise versprochen. Hintergrund war eine Beschwerde des italienischen Eisenbahnunternehmens Italo, das ab 2028 in den deutschen Fernverkehr einsteigen will und bessere Rahmenbedingungen für neue Anbieter fordert.
Knappes Netz als Kern des Streits
Wer in Deutschland einen Zug fahren will, benötigt eine Trasse – eine bestimmte Strecke zu einer bestimmten Zeit. Diese Trassen vergibt DB InfraGO. Besonders an den Knoten Hamburg, Berlin und Köln ist das Netz stark ausgelastet, was auch zu Verspätungen beiträgt.
Der Fernverkehr wird zu 95 Prozent von der Deutschen Bahn dominiert. Größter Wettbewerber ist bislang das Münchner Unternehmen Flix.
Vorgabe von bis zu 40 Prozent
Die Bundesnetzagentur hatte am 17. Juli beschlossen, dass InfraGO künftig 25 bis 40 Prozent der Kapazitäten an Wettbewerber vergeben muss. Das sollte für stark ausgelastete Korridore mit festgelegten Kapazitätsobergrenzen gelten, unter anderem bei den geplanten Engpassregelungen für München und Frankfurt.
Die Deutsche Bahn argumentierte im Eilverfahren, die Vorgabe werde Konflikte um bestimmte Trassen und Zeiträume deutlich erhöhen. Das erschwere die rechtliche und praktische Bewirtschaftung der Kapazitäten.
Das Verwaltungsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass weder europäisches Recht noch das nationale Eisenbahnregulierungsrecht eine Verpflichtung zur Aufnahme einer Wettbewerberklausel in die Nutzungsbedingungen des Schienenwegbetreibers vorsähen. Zudem sei die Klausel ungeeignet, den angestrebten Zweck zu erreichen.
Kapazitätskonflikt auf überlastetem Netz
Der Beschluss betrifft einen strukturellen Engpass des deutschen Schienenverkehrs: Auf stark belasteten Korridoren konkurrieren Fernverkehrszüge um wenige verfügbare Trassen. Besonders an großen Knoten wie Hamburg, Berlin, Köln, München und Frankfurt können zusätzliche Fahrplanlagen deshalb nicht beliebig geschaffen werden.
Die Bundesnetzagentur wollte mit einer verbindlichen Wettbewerberklausel den Zugang neuer Anbieter erleichtern. Vorgesehen war, auf bestimmten überlasteten Strecken 25 bis 40 Prozent der Kapazitäten für Wettbewerber vorzusehen. Das sollte die Marktposition der Deutschen Bahn begrenzen und langfristig mehr Auswahl sowie möglichen Preisdruck im Fernverkehr schaffen.
Bedeutung für Fahrgäste und Bahnplanung
Für Reisende ändert sich kurzfristig vor allem, dass die Klausel vorerst nicht angewendet werden muss. Ein unmittelbarer zusätzlicher Zugverkehr von Italo oder anderen Anbietern folgt daraus nicht. Der geplante Markteintritt von Italo ab 2028 bleibt ein Signal für wachsenden Wettbewerbsdruck, hängt aber weiterhin von verfügbaren Trassen und belastbaren Fahrplänen ab.
Das Urteil verschärft damit die grundsätzliche Debatte über die Reihenfolge der politischen Ziele: Soll ein knappes Netz primär effizient bewirtschaftet, der bestehende Verkehr stabilisiert oder der Marktzugang neuer Anbieter gesichert werden? Eine dauerhafte Entlastung lässt sich durch Verteilungsregeln allein kaum erreichen. Dafür wären zusätzliche beziehungsweise leistungsfähigere Infrastruktur, weniger Engpässe an Knoten und verlässliche Investitionsplanung entscheidend.
