Frühstartrente, Altersvorsorge

Frühstartrente: Bundestag beschließt 10 Euro für Kinder

Veröffentlicht am: 16.10.2026 um 17:18 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Der Staat soll für Kinder zwischen sechs und 18 Jahren monatlich zehn Euro in ein Altersvorsorgedepot einzahlen. Das Modell soll Anfang 2027 starten und muss noch den Bundesrat passieren.

Förderumfang und Startjahrgänge

  • Der Bundestag beschloss den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Frühstartrente.
  • Die staatlichen Zahlungen beginnen rückwirkend für den Geburtsjahrgang 2020.
  • Der Bund rechnet zunächst mit 198 Millionen Euro jährlichen Ausgaben.
  • «Sparschwein» fürs Alter: Neue Frühstartrente. (Archivbild) - Bild: Hendrik Schmidt/dpa
  • Bis zur Rente ist es noch weit weg für Kinder. (Archivbild) - Bild: Jens Büttner/dpa
  • Der Depotwert steigt. (Symbolbild) - Bild: Andreas Gebert/dpa
  • Der Bundestag stimmte dem Gesetz zu. - Bild: Kay Nietfeld/dpa
«Sparschwein» fürs Alter: Neue Frühstartrente. (Archivbild) - Bild: Hendrik Schmidt/dpa Bis zur Rente ist es noch weit weg für Kinder. (Archivbild) - Bild: Jens Büttner/dpa Der Depotwert steigt. (Symbolbild) - Bild: Andreas Gebert/dpa Der Bundestag stimmte dem Gesetz zu.  - Bild: Kay Nietfeld/dpa

Bundestag beschließt staatliche Altersvorsorge für Kinder

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Frühstartrente beschlossen. Kinder und Jugendliche von sechs bis 18 Jahren sollen dafür monatlich zehn Euro vom Staat in ein Altersvorsorgedepot erhalten.

Depot oder kollektive Anlage

Eltern können einen zertifizierten Depotvertrag für ihr Kind auswählen. Wenn kein Vertrag eingerichtet wird, soll das Geld automatisch in eine von der Bundesbank verwaltete kollektive Anlage fließen.

Die staatliche Förderung und die daraus entstehenden Erträge bleiben während der Ansparphase steuerfrei. Eine Auszahlung des geförderten Kapitals ist grundsätzlich erst ab dem 65. Lebensjahr vorgesehen.

Zusätzliche Einzahlungen möglich

Eltern und Großeltern können das Depot freiwillig aufstocken. Dafür sind Einzahlungen von bis zu 6.840 Euro im Jahr erlaubt.

Gefördert wird ein Standarddepot mit einem Kostendeckel von einem Prozent. Bis zur Volljährigkeit dürfen Anbieter keine Abschluss- und Vertriebskosten verlangen. Das angelegte Geld muss ausschließlich in breit diversifizierte globale Aktien oder Aktienfonds fließen.

Förderung startet mit Jahrgang 2020

Das Gesetz soll Anfang Januar 2027 in Kraft treten. Die Förderung beginnt rückwirkend mit den Kindern des Geburtsjahrgangs 2020, die 2026 sechs Jahre alt werden.

Ab 2027 soll jährlich der Geburtsjahrgang der jeweils Sechsjährigen hinzukommen. Kinder, die bereits sieben Jahre oder älter sind, werden nicht einbezogen. Mit der Volljährigkeit soll das Depot in die steuerlich geförderte private Altersvorsorge übergehen.

Modellrechnungen beruhen auf sieben Prozent Rendite

Nach Berechnungen des Finanzministeriums könnten die staatlichen Einzahlungen bis zum 18. Geburtstag einen Depotwert von rund 2.200 Euro ergeben. Bis zum 65. Lebensjahr könnten daraus ohne weitere Einzahlungen rund 53.000 Euro werden.

Bei zusätzlichen monatlichen Einzahlungen von zehn Euro veranschlagt das Ministerium rund 107.000 Euro, bei 50 Euro zusätzlich rund 320.000 Euro. Die Berechnungen beruhen auf einer angenommenen durchschnittlichen Wertentwicklung von sieben Prozent jährlich; Verluste werden vom Bund nicht ausgeglichen.

Koalition lobt Modell, Opposition kritisiert Unterschiede

Finanzpolitiker der schwarz-roten Koalition bezeichneten den Beschluss als historische Entscheidung. Die Deutsche Kreditwirtschaft begrüßte die Pläne, während die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz den frühen Kontakt junger Menschen mit dem Kapitalmarkt hervorhob.

Aus der Opposition kam Kritik an möglichen sozialen Unterschieden durch freiwillige Zuzahlungen. Zudem wurde beanstandet, dass nicht abgerufenes Geld aus der kollektiven Anlage nach dem 35. Lebensjahr an den Staat zurückfallen soll.

Bundesrat muss noch zustimmen

Die Ausgaben des Bundes sollen zunächst 198 Millionen Euro jährlich betragen und bis 2030 auf 411 Millionen Euro steigen. Vor dem geplanten Start muss der Bundesrat dem Gesetz noch zustimmen.

Die Frühstartrente verbindet zwei politische Ziele: Sie soll private Altersvorsorge früh beginnen lassen und zugleich mehr Menschen mit langfristigen Aktienanlagen vertraut machen. Der Bundestagsbeschluss setzt dabei auf einen staatlichen Mindestbetrag, lässt aber zusätzliche Einzahlungen der Familie zu.

Für die erste Fördergruppe ist der Geburtsjahrgang 2020 maßgeblich. Kinder, die 2026 sechs Jahre alt werden, sollen rückwirkend einbezogen werden; ab 2027 kommt jeweils der nächste Jahrgang der Sechsjährigen hinzu. Ältere Kinder erhalten nach dem vorliegenden Modell keine nachträgliche Förderung.

Kapitalmarkt statt Garantiezusage

Die Modellrechnungen des Finanzministeriums verdeutlichen die mögliche Größenordnung, sind aber an eine angenommene durchschnittliche Rendite von sieben Prozent gebunden. Das Depot kann deshalb im Wert schwanken; einen Ausgleich für Verluste garantiert der Bund nicht. Zugleich begrenzen die Vorgaben die staatlich geförderte Anlage auf breit gestreute globale Aktien oder Aktienfonds.

Politisch besonders relevant bleibt die soziale Dimension. Der monatliche Grundbetrag steht unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Eltern im Raum, zusätzliche Einzahlungen können die Unterschiede zwischen Familien jedoch vergrößern. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Tritt es wie geplant Anfang 2027 in Kraft, beginnt damit ein neues staatlich gefördertes Vorsorgemodell für Kinder, dessen Wirkung erst über Jahrzehnte sichtbar werden kann.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen

Deutschlandfunk: „Frühstart-Rente: Wie aus zehn Euro eine Altersvorsorge werden soll“ (16.10.2026)

Der Beitrag bestätigt den Bundestagsbeschluss und erläutert Förderung, Anlage, Kosten und den möglichen Wechsel in einen individuellen Vertrag. Einen Schwerpunkt legt er auf die Modellrechnung des Finanzministeriums und darauf, dass Renditen nicht garantiert sind.

BR24: „Frühstartrente beschlossen: So soll sie funktionieren“ (16.10.2026)

BR24 stellt die praktische Umsetzung für Familien in den Mittelpunkt und erklärt, dass die Förderung automatisch laufen soll. Anders als der Deutschlandfunk beleuchtet der Beitrag stärker die Frage, wie Familien ein Depot einrichten und welche Rolle zusätzliche Einzahlungen spielen.

Beide Beiträge stimmen beim Start mit dem Geburtsjahrgang 2020, der monatlichen Förderung von zehn Euro und dem geplanten Inkrafttreten Anfang 2027 überein. Unterschiede liegen vor allem in der Gewichtung: Der Deutschlandfunk beschreibt die rechtlichen und finanziellen Details, BR24 die Anwendung im Familienalltag.

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