Geheimdienstreform, BND

BND-Reform: Josef Hoch sieht „wirkliche Zäsur“

Veröffentlicht am: 17.10.2026 um 18:49 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS
Der Präsident des Unabhängigen Kontrollrats, Josef Hoch, erwartet mit der geplanten Reform deutlich mehr Handlungsspielraum für den BND. Gleichzeitig soll die unabhängige Kontrolle der Nachrichtendienste ausgeweitet werden.

Neue Aufsicht für deutsche Nachrichtendienste

  • Josef Hoch bezeichnet die geplanten BND-Befugnisse als wirkliche Zäsur.
  • Der Unabhängige Kontrollrat soll Gebäude betreten und Unterlagen einsehen dürfen.
  • Der Kontrollrat ist als oberste Bundesbehörde keinem Ministerium unterstellt.
Logo von BND (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

Josef Hoch sieht BND-Reform als tiefen Einschnitt

Der Präsident des Unabhängigen Kontrollrats, Josef Hoch, sieht in den geplanten neuen Befugnissen für den Bundesnachrichtendienst einen tiefgreifenden Einschnitt. „Das ist eine wirkliche Zäsur“, sagte Hoch der „Welt am Sonntag“.

BND soll künftig auch handeln dürfen

Hoch erklärte, der BND habe bisher lediglich zuschauen dürfen, wenn er Angriffe auf Deutschland erkannte. Künftig solle der Dienst handeln dürfen, wobei er zugleich kontrolliert werde.

„Der BND erhält keine Lizenz zum Töten“, sagte Hoch. Der Unterschied zwischen dem Geheimdienst eines Rechtsstaates und dem einer Diktatur bleibe nach seiner Darstellung klar bestehen.

Mehr Befugnisse und neue Kontrolle

Mit der geplanten Geheimdienstreform sollen BND und Bundesamt für Verfassungsschutz mehr Befugnisse erhalten. Zugleich wird ihre rechtliche Kontrolle neu geordnet und ausgeweitet, wobei der Unabhängige Kontrollrat eine zentrale Rolle übernehmen soll.

„Befugnisse und Kontrolle bedingen einander“, sagte Hoch. Wenn der BND mehr dürfe als bisher, müsse auch die Kontrolle mehr können.

Kontrolleure erhalten weitreichenden Zugang

Die Kontrolleure sollen jederzeit Gebäude der Nachrichtendienste betreten, sich Unterlagen zeigen lassen und Mitarbeiter befragen können. Hoch bezeichnete dies als „auch im internationalen Vergleich eine robuste Kontrolle“.

Schutz vor politischem Missbrauch

Hoch sieht in der Unabhängigkeit des Kontrollrats zudem eine Absicherung gegen einen möglichen politischen Missbrauch der Nachrichtendienste. Der Kontrollrat ist als oberste Bundesbehörde keinem Ministerium unterstellt.

Diese Konstruktion sei auch eine starke Sicherung für den Fall, dass eine radikale Regierung an die Macht komme und versuche, die Geheimdienste gegen politische Gegner einzusetzen, sagte Hoch.

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Die geplante Reform betrifft zwei zentrale deutsche Nachrichtendienste: den Bundesnachrichtendienst und das Bundesamt für Verfassungsschutz. Im Mittelpunkt steht ein Tauschgeschäft aus erweiterten Handlungsmöglichkeiten und einer neu geordneten Kontrolle. Der Unabhängige Kontrollrat soll dabei nicht nur nachträglich prüfen, sondern die Arbeit der Dienste umfassender begleiten können.

Politisch relevant ist vor allem die Frage, wie weit Nachrichtendienste bei der Abwehr von Gefahren selbst tätig werden dürfen. Hoch beschreibt den bisherigen Zustand als begrenzt, während die Reform nach seiner Darstellung ein aktiveres Vorgehen ermöglichen soll. Zugleich sollen die Kontrolleure jederzeit Dienstgebäude betreten, Unterlagen einsehen und Beschäftigte befragen können.

Kontrolle als institutionelle Absicherung

Die Konstruktion des Kontrollrats als oberste Bundesbehörde ohne ministerielle Unterstellung soll die Kontrolle organisatorisch unabhängig halten. Das gewinnt besondere Bedeutung, weil Nachrichtendienste über weitreichende Informationen und verdeckte Fähigkeiten verfügen. Eine wirksame Aufsicht muss deshalb sowohl rechtlich belastbar als auch praktisch in der Lage sein, Entscheidungen und Arbeitsabläufe zeitnah zu überprüfen.

Für die Öffentlichkeit entscheidet sich die Bedeutung der Reform daran, ob zusätzliche Befugnisse mit nachvollziehbaren Grenzen, dokumentierten Verfahren und wirksamen Konsequenzen bei Verstößen verbunden werden. Die Aussage des Kontrollratspräsidenten macht zugleich deutlich, dass die Reform nicht nur Zuständigkeiten der Dienste, sondern auch die Architektur ihrer demokratischen Kontrolle verändert.

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