René Benko zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt
Veröffentlicht am: 22.09.2026 um 16:25 Uhr | dpa, AD HOC NEWSDer österreichische Investor René Benko ist in einem teilweise neu aufgerollten Verfahren vom Landesgericht Innsbruck zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
Vorwurf der Gläubigerschädigung
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 49-Jährige einen Mietkostenvorschuss von 360.000 Euro für ein Anwesen in Innsbruck geleistet hatte, obwohl die Lage seines Signa-Firmenimperiums bereits äußerst kritisch gewesen sei.
Benko war im Oktober 2025 wegen desselben Verdachts zunächst zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Einen Teilfreispruch hob der Oberste Gerichtshof auf, weshalb dieser Teil des Verfahrens erneut verhandelt und das Strafmaß neu festgelegt wurde.
Zahlung kurz vor der Insolvenz
Im Mittelpunkt stand die Vorauszahlung für einen weiteren Wohnsitz neben Benkos Villa in Igls. Nach Darstellung der Anklage erfolgte sie, obwohl Benko kurz vor der Insolvenz gestanden habe und dadurch seine Gläubiger geschädigt worden seien.
Benko bekannte sich nach Angaben der APA nicht schuldig. Er habe zum fraglichen Zeitpunkt darauf vertraut, dass die Sanierung der Signa-Gruppe gelingen werde. Die Anmietung des Hauses sei auf Wunsch seiner Frau erfolgt, damit die Kinder dort ohne Personal einen normalen Schulalltag hätten.
Weitere Ermittlungen gegen Signa-Verantwortliche
Benko bestreitet die Vorwürfe. Er sitzt seit Januar 2025 in Untersuchungshaft. Gegen ihn und weitere Signa-Manager wird in mehreren weiteren Zusammenhängen ermittelt.
Das von Benko aufgebaute Immobilien- und Handelsimperium geriet unter anderem wegen steigender Zinsen und Baukosten sowie risikoreicher Zukäufe unter Druck. Zur Signa-Gruppe gehörten auch die deutschen Warenhauskonzerne Karstadt und Kaufhof, bevor das Unternehmen insolvent wurde.
Urteil im Schatten der Signa-Insolvenz
Das Urteil betrifft einen konkreten Vorgang aus der letzten Phase des Signa-Konzerns. Benko hatte mit dem Immobilien- und Handelsimperium über Jahre ein Milliardenvermögen aufgebaut. Der Zusammenbruch der Gruppe wurde durch steigende Zinsen, höhere Baukosten und risikoreiche Zukäufe verschärft.
Die Mietkostenvorauszahlung von 360.000 Euro steht dabei exemplarisch für die juristische Frage, ob Vermögen oder Zahlungen noch im Interesse der Gläubiger eingesetzt werden durften, als die finanzielle Lage bereits kritisch war. Das Gericht bewertete die Zahlung als Gläubigerschädigung. Der gesetzliche Strafrahmen reicht in diesem Fall von einem bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.
Bedeutung für weitere Verfahren
Das Verfahren ist nur ein Teil der juristischen Aufarbeitung des Signa-Zusammenbruchs. Gegen Benko und weitere frühere Verantwortliche laufen Ermittlungen in mehreren Strängen. Die nun verhängte Strafe kann deshalb über den konkreten Vorwurf hinaus Bedeutung für die Bewertung weiterer Vorgänge haben, ersetzt aber keine eigenständige Entscheidung in anderen Verfahren.
Für Gläubiger und Geschäftspartner bleibt entscheidend, in welchem Umfang Vermögenswerte gesichert und Ansprüche durchgesetzt werden können. Für die Öffentlichkeit zeigt der Fall, dass die strafrechtliche Aufarbeitung komplexer Unternehmensinsolvenzen Jahre dauern kann und einzelne Entscheidungen jeweils an konkrete Zahlungen und den damaligen Kenntnisstand anknüpfen.
