Nordrhein-Westfalen, Deutschland

Reul zu Messerangriff: islamistischer Hintergrund möglich

11.09.2025 - 14:38:29

Der Messer-Angriff auf eine Lehrerin in Essen könnte einen islamistischen Hintergrund haben, sagt der NRW-Innenminister. Der tatverdächtige Jugendliche sei der Polizei schon 2023 aufgefallen.

  • In dem Fall bleiben weiter zahlreiche Fragen offen  - Foto: Federico Gambarini/dpa

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  • Der Minister informiert über den Fall des mutmaßlichen Messerangreifers am Essener Berufskolleg (Archivfoto) - Foto: David Young/dpa

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In dem Fall bleiben weiter zahlreiche Fragen offen  - Foto: Federico Gambarini/dpaDer Minister informiert über den Fall des mutmaßlichen Messerangreifers am Essener Berufskolleg (Archivfoto) - Foto: David Young/dpa

Der Messerangriff auf die Lehrerin eines Berufskollegs in Essen am vergangenen Freitag könnte laut NRW-Innenminister Herbert Reul einen islamistischen Hintergrund haben. In dem Fall des tatverdächtigen 17-jährigen Kosovaren verdichteten sich entsprechende Hinweise, sagte der CDU-Politiker im Innenausschuss des NRW-Landtags. «Der Generalbundesanwalt überprüft derzeit, ob er das Verfahren übernimmt.»

Die Frau war schwer verletzt worden, gegen den bei seiner Festnahme verletzten Jugendlichen war Haftbefehl erlassen worden. Ein Großeinsatz mit Spezialeinheiten war erfolgt. 

Videos könnten auf islamistisches Motiv deuten

Zwar laute der Vorwurf derzeit auf versuchten Totschlag, berichtete Reul. Aber nach einer gerade erst neu erfolgten Auswertung von Datenträgern ließen sich «Hinweise auf eine religiös motivierte Tat erkennen.» Auf eine Nachfrage im Ausschuss präzisierte der Minister, «Hinweise auf einen islamistisch motivierten Hintergrund verdichten sich.» Es gehe um Videos, die der Tatverdächtige angefertigt habe. Einzelheiten könne er nicht dazu nicht nennen.

Die Staatsanwaltschaft Essen habe auch die Zentralstelle für Terrorismusbekämpfung informiert. Der Jugendliche sei polizeilich schon 2023 wegen «Bedrohung, Verstoß gegen das Waffengesetz beziehungsweise gefährliche Körperverletzung und Besitz von Kinderpornografie aufgefallen.» Dem polizeilichen Staatsschutz sei er im Vorfeld aber nicht bekannt gewesen.

@ dpa.de

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