Hamburger Innensenator zweifelt an AfD-Verbot
11.02.2024 - 00:00:00 | dts-nachrichtenagentur.deSie müssten "Extremisten jedwede Kooperation verweigern". Gleichzeitig gehe es darum, "die Resilienz der Demokratie und ihrer Institutionen zu stärken", fügte Grote hinzu. "Wir müssen die bereits existierenden Schutzmechanismen überprüfen. Das betrifft unter anderem die Frage, ob und wie Extremisten, die nachweislich verfassungsfeindliche Ziele verfolgen, von der Wahl in Parlamente und politische Ämter ausgeschlossen werden können." Der SPD-Politiker sagte: "Der Rechtsextremismus ist die größte Bedrohung für unsere Demokratie. Aber unsere Demokratie ist stark und wehrhaft." So würden die Verfassungsschutzbehörden kontinuierlich gestärkt. Diese wiederum arbeiteten "intensiv und kontinuierlich daran, Erkenntnisse aus dem Bereich des Rechtsextremismus zusammenzutragen und auszuwerten. Der Maßstab und die Blickrichtung des Verfassungsschutzes sind dabei gesetzlich definiert und jede Gruppierung, jede Partei hat es selbst in der Hand, ob sie sich in das Visier des Verfassungsschutzes begibt." Die gewonnenen und gerichtsfest gesicherten Erkenntnisse seien Grundlage für alle weiteren Schritte, die sich daran anschließen könnten. Im März entscheidet das Oberverwaltungsgericht Münster, ob das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als Verdachtsfall einstufen durfte. Das Urteil gilt als wegweisend, weil dieser Einstufung theoretisch die nächste Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch folgen könnte.
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