Zuckersteuer: Kanzleramt stoppt Klingbeils 1,2-Milliarden-Entwurf
Veröffentlicht am: 01.10.2026 um 11:42 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSDas Kanzleramt hat den jüngsten Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zur Einführung einer Zuckersteuer vorerst gestoppt. Der Entwurf sei als „nicht mehrheitsfähig“ und „nicht abgesprochen“ bewertet worden.
Entwurf mit höheren Einnahmen
Klingbeil hatte nach dem Bericht einen Vorschlag vorgelegt, der Einnahmen von 1,2 Milliarden Euro vorsah. Ursprünglich waren 450 Millionen Euro erwartet worden.
Aus Regierungskreisen hieß es, die Zuckersteuer solle auf dem Vorschlag der Finanzkommission Gesundheit beruhen. Der Entwurf des Finanzministeriums weiche davon ab und finde in der Regierung keine Mehrheit.
Drei Steuersätze ab Juli 2027
Im Zentrum des Streits zwischen Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Klingbeil steht die Besteuerung von Getränken mit mehr als fünf Gramm Zucker je 100 Milliliter. Der Entwurf sieht demnach drei Stufen vor, die ab dem 1. Juli kommenden Jahres gelten sollten.
Vorgesehen sind 26 Cent je Liter ab fünf Gramm Zucker pro 100 Milliliter, 32 Cent ab sieben Gramm und 38 Cent ab zehn Gramm. Damit würde die Höhe der Abgabe vom Zuckergehalt des jeweiligen Getränks abhängen.
Eine Zuckersteuer wird in Deutschland seit Jahren als gesundheitspolitisches und fiskalisches Instrument diskutiert. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob höhere Preise für stark gesüßte Getränke den Konsum senken und Hersteller dazu bewegen, Rezepturen zu verändern. Der nun vorgelegte Entwurf verbindet diese Lenkungswirkung mit zusätzlichen Einnahmen für den Bundeshaushalt.
Die geplanten drei Stufen würden Getränke je nach Zuckergehalt unterschiedlich belasten. Entscheidend wäre damit nicht nur, ob ein Produkt grundsätzlich unter die Steuer fällt, sondern auch, ob Hersteller die Rezeptur unter eine Schwelle absenken. Zero-Getränke sowie weitere im Entwurf genannte Ausnahmen wären davon nicht betroffen.
Konflikt über Ausgestaltung und Einnahmen
Politisch relevant ist vor allem die Abweichung vom Vorschlag der Finanzkommission Gesundheit. Der Entwurf des Finanzministeriums sieht mit 1,2 Milliarden Euro deutlich höhere Einnahmen vor als ursprünglich kalkuliert. Zugleich würde der geplante Start zum 1. Juli 2027 den Zeitplan gegenüber früheren Überlegungen vorziehen.
Für Verbraucher wären die Steuersätze zunächst keine automatisch feststehenden Preisaufschläge. Ob und in welchem Umfang Unternehmen die Abgabe weitergeben, hängt von ihrer Preisgestaltung und dem Wettbewerb ab; zusätzlich könnte Mehrwertsteuer auf den weitergereichten Betrag anfallen. Der politische Streit entscheidet daher nicht nur über Staatseinnahmen, sondern auch über die konkrete Belastung bestimmter Getränke und über den Anreiz zur Zuckerreduktion.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
FOCUS online: „Klingbeil-Plan: Zuckersteuer fällt wohl deutlich kleiner aus als geplant“ (30.09.2026)
Der Artikel beschreibt die drei vorgesehenen Steuerstufen und die Ausnahme für Getränke, die ausschließlich mit Süßungsmitteln gesüßt sind. Anders als die dts-Meldung legt er den Schwerpunkt auf die konkrete Ausgestaltung des Entwurfs und darauf, dass sich die Regeln im weiteren Verfahren noch ändern können.
Deutschlandfunk: „Zuckersteuer soll schon ab Juli kommen und dem Staat knapp eine Milliarde Euro im Jahr bringen“ (30.09.2026)
Der Deutschlandfunk stellt den geplanten Start zum 1. Juli 2027, die Einnahmeerwartung und den Widerstand aus der Union heraus. Er ergänzt die dts-Meldung um weitere Ausnahmen und den gesundheitspolitischen Zweck, den Herstellern Anreize zur Senkung des Zuckergehalts zu geben.
Beide Beiträge bestätigen die zentralen Steuersätze und den vorgezogenen Starttermin. Unterschiede liegen vor allem beim Schwerpunkt: Während die dts-Meldung die Blockade im Kanzleramt hervorhebt, beleuchten die anderen Beiträge stärker Produktgruppen, Ausnahmen und die noch offene weitere Gesetzesabstimmung.
