EU-Digitalpolitik, Kinderschutz

EU-Social-Media-Pläne: Kinderschutzbund stellt Verbot für Kinder infrage

Veröffentlicht am: 18.09.2026 um 00:00 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS

Der Deutsche Kinderschutzbund warnt vor den Folgen eines von der EU-Kommission geplanten weitgehenden Social-Media-Verbots für Kinder und Jugendliche. Zugleich begrüßt der Verband strengere Pflichten für Plattformbetreiber zum Schutz junger Nutzer.

Kinderschutzbund kritisiert EU-Pläne für Social-Media-Verbot
Junge Frauen mit Smartphone (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

Der Deutsche Kinderschutzbund hat die Pläne der EU-Kommission für ein weitreichendes Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche deutlich kritisiert. Verbandspräsidentin Sabine Andresen warnt vor Einschränkungen für junge Menschen, die digitale Räume dringend benötigen.

Kinderschutzbund warnt vor pauschalen Verboten

Gerade Jugendliche, die zu Hause wenig Unterstützung bekommen, in belasteten Familien leben oder online wichtige soziale Kontakte und Beratung finden, seien auf digitale Räume angewiesen, sagte Andresen dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland". Ihr Zugang dürfe nicht allein von der Zustimmung und den Möglichkeiten ihrer Eltern abhängen.

Zugleich verwies die Präsidentin auf ungelöste technische Fragen. Derzeit gebe es kein Verfahren zur Altersfeststellung, das zugleich zuverlässig, datensparsam, sicher und diskriminierungsfrei sei. Ein tiefer Eingriff in die digitale Teilhabe von Kindern solle nicht auf technischen Lösungen beruhen, die in dieser Form noch nicht existierten.

Mehr Verantwortung für Plattformbetreiber

Positiv bewertet der Kinderschutzbund dagegen die Bemühungen, Betreiber von Onlineplattformen stärker in die Pflicht zu nehmen. Kinder müssten vor suchtförderndem Design, manipulativen Mechanismen und riskanten Empfehlungssystemen geschützt werden, betonte Andresen. Dazu brauche es verbindliche Standards, die bereits bei der Entwicklung der Angebote ansetzen.

EU-Konzept sieht drastische Einschränkungen vor

Die EU-Kommission plant, die Social-Media-Nutzung von Minderjährigen deutlich zu begrenzen. Kinder zwischen 3 und 13 Jahren sollen dem Konzept zufolge weder eigene Accounts noch eigene Geräte besitzen dürfen. Jugendliche ab 13 Jahren sollen zunächst nur eine Stunde pro Tag sogenannte "Mini-Konten" nutzen können, die von ihren Eltern eingerichtet und beaufsichtigt werden.

Eigene Nutzerkonten wären demnach grundsätzlich erst ab 15 Jahren vorgesehen. Die Onlineanbieter sollen verpflichtet werden, das Alter ihrer Nutzer zu kontrollieren. Außerdem sollen Plattformen mit Funktionen und Voreinstellungen nachweisen, dass ihre Angebote sicher für Kinder und Jugendliche sind.

Die kritische Stellungnahme des Kinderschutzbundes fällt in eine Phase, in der europäische Institutionen verstärkt nach Wegen suchen, Kinder und Jugendliche im Netz vor Suchtmechanismen, Hass, sexualisierter Gewalt und Desinformation zu schützen. Die jetzt diskutierten Pläne der EU-Kommission würden deutlich über bisherige Regelungen zur Plattformaufsicht hinausgehen, weil sie direkt an der Nutzung von Geräten und Konten ansetzen.

Kinderschutz zwischen Zugang und Begrenzung

Der Verband verweist auf einen grundsätzlichen Zielkonflikt: Einerseits sollen Kinder vor riskanten Inhalten, übergriffigen Kontakten und ausbeuterischen Geschäftsmodellen bewahrt werden. Andererseits sind digitale Räume längst Teil ihrer Lebenswelt, insbesondere für Jugendliche aus belasteten Familien, die dort Beratung, Austausch und niedrigschwellige Unterstützung finden. Ein pauschales Verbot oder eine weitgehende Begrenzung der Social-Media-Nutzung könnte gerade diese Gruppe treffen.

Hinzu kommen praktische und rechtliche Fragen. Eine verpflichtende Alterskontrolle durch Plattformen setzt Verfahren voraus, die das Alter zuverlässig bestimmen, ohne übermäßige Datensammlung, ohne Risiko für Missbrauch und ohne Diskriminierung bestimmter Gruppen. Solche Lösungen sind bislang nicht flächendeckend etabliert. Zugleich berührt jede Einschränkung der digitalen Teilhabe grundrechtliche Dimensionen, etwa Informationsfreiheit und Beteiligung, die bereits für Jugendliche gelten.

Regulierung der Plattformen als Alternativansatz

Dass der Kinderschutzbund die stärkere Verpflichtung der Anbieter positiv hervorhebt, verweist auf einen alternativen Regulierungsansatz: Statt primär Nutzung und Zugang zu beschneiden, könnten verbindliche Design- und Sicherheitsstandards für Plattformen im Vordergrund stehen. Dazu zählen etwa Vorgaben gegen suchtfördernde Gestaltung, manipulative Empfehlungsmechanismen, aggressive Werbung sowie klare Melde- und Hilfsstrukturen für Betroffene. Für Eltern und pädagogische Fachkräfte bleibt zudem die Aufgabe, Kinder kompetent im Umgang mit digitalen Medien zu begleiten – unabhängig davon, welche Altersgrenzen die EU am Ende konkret festlegt.

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