BGH urteilt zu Stuttgarter Fernwärmenetz
05.12.2023 - 05:50:01 | dpa.deKonkret geht es unter anderem darum, wer Eigentümer des Netzes ist - die Stadt oder der Karlsruher Energieversorger EnBW DE0005220008. Grund für den Streit ist ein Vertrag, der 2013 auslief und nie erneuert worden ist. Aufgrund des Vertrages hatte EnBW das Fernwärmenetz verlegt und auf heute 218 Kilometer ausgebaut - größtenteils auf städtischen Grundstücken.
Die Klage der Landeshauptstadt auf Übereignung der Anlagen hatten die Vorinstanzen abgewiesen. Allerdings verurteilte das Oberlandesgericht Stuttgart den Energiekonzern dazu, die Anlagen im Zweifelsfall zurückzubauen. Die Widerklage von EnBW, mit der ein neuer Vertrag mit der Stadt zur Wegenutzung erzwungen werden sollte, wurde abgewiesen.
In der Verhandlung machte der Kartellsenat deutlich, dass es fraglich sei, ob nach Vertragsende auch das Eigentumsrecht von EnBW an den Anlagen erloschen sei. Daneben sei zu klären, ob es für den künftigen Betrieb ein "transparentes, diskriminierungsfreies Verfahren" geben müsse. Ein solches Verfahren hatte die Stadt zwar begonnen, dann aber ausgesetzt. 2016 beschloss der Gemeinderat, dass die Stadt selbst Eigentümerin und Betreiberin werden sollte.
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