Religionsbeauftragter begrüßt Urteil zum kirchlichen Arbeitsrecht
23.10.2025 - 13:04:46 | dts-nachrichtenagentur.de"Das ist eine hilfreiche Klarstellung, die im Kern in Deutschland alle Tendenzbetriebe betrifft", sagte er dem RND. "Ich möchte auch, dass jemand, der für meine Partei oder Fraktion arbeitet, bei uns Mitglied ist. Das gilt in Leitungsfunktionen umso mehr. Außerdem sagt das Bundesverfassungsgericht, dass es ein prägender Beruf sein muss. Es geht nicht um den Hausmeister." Ramelow fügte jedoch hinzu: "Eine Veränderung braucht es im kirchlichen Arbeitsrecht trotzdem. Die Tariffreiheit für kirchliche Betriebe halte ich nicht mehr für zeitgemäß, wenn sie im Wettbewerb stehen."
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