GEAS: Asylrechtsexperte hält Leistungsstreichungen für möglich
29.08.2024 - 21:27:37
"Dort ist in der geänderten Aufnahmerichtlinie neu geregelt worden, dass die Leistungen für die sekundäre Migration - also Geflüchtete, die unter die Dublin-Regeln fallen und in einem anderen Land registriert wurden - gekürzt und auch vollständig gestrichen werden können", sagte Kluth dem Nachrichtenportal "T-Online" am Donnerstag.
Dahinter stecke der Gedanke: "Sie können Leistungen erhalten - aber eben in dem Staat, der für sie zuständig ist", so Kluth.
"Deutschland könnte diese Richtlinie bereits jetzt umsetzen", sagte Kluth, der Professor für Öffentliches Recht an der Martin-Luther-Universität in Halle mit den Schwerpunkten Asylrecht und Völkerrecht ist. "Eine Grundversorgung, zum Beispiel ein Schlafplatz, Nahrung und Hygieneartikel, müssen immer gestellt werden."


