Krankenversicherung, Gesundheitspolitik

DAV wehrt sich gegen Wiedereinführung von Zytostatika- und Hilfsmittel-Ausschreibungen

Veröffentlicht am: 30.09.2026 um 16:38 Uhr | presseportal, AD HOC NEWS

Berlin - Der Deutsche Apothekerverband (DAV) lehnt die Wiedereinführung von Ausschreibungen bei der Versorgung mit patientenindividuell hergestellten Krebsarzneimitteln (Zytostatika) und Hilfsmitteln vehement ab. Entsprechende Regelungen, die bereits in den Jahren 2016 und 2017 galten, sollen nach bekannt gewordenen Änderungsanträgen zum Notfallreformgesetz für zusätzliche Einsparungen bei der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sorgen. Der DAV warnt jedoch vor erheblichen Risiken für die Versorgung.

DAV wehrt sich gegen Wiedereinführung von Zytostatika- und Hilfsmittel-Ausschreibungen - Bild: presseportal.de
DAV wehrt sich gegen Wiedereinführung von Zytostatika- und Hilfsmittel-Ausschreibungen - Bild: presseportal.de

DAV-Vorsitzender Dr. Hans-Peter Hubmann erklärt: "Die Versorgung von Krebspatientinnen und Krebspatienten ist extrem sensibel, sie braucht kurze Wege und eingespielte Strukturen. Die enge Zusammenarbeit von behandelnder Arztpraxis, herstellender Apotheke und Patientinnen und Patienten vor Ort ist ein wesentlicher Faktor für eine sichere und hochwertige Versorgung. Ausschreibungen würden diese bewährten Versorgungsstrukturen zerstören und die wohnortnahe Betreuung der Patientinnen und Patienten schwächen." Dr. Hubmann warnt zudem vor strukturellen Negativfolgen im Apothekenmarkt: "Die Ausschreibungen werden dazu führen, dass nur noch einige wenige Apotheken die Versorgung mit Zytostatika übernehmen. Diese Marktkonzentration gefährdet die Existenz etlicher spezialversorgender Apotheken und damit die wohnortnahe Versorgung vieler Patientinnen und Patienten."

Auch wirtschaftlich ist die Maßnahme unnötig. Denn: Nach einem Schiedsspruch vom 9. September dieses Jahres treten zum 1. Oktober 2026 bereits neue Preise in der "Hilfstaxe" (Vertrag über die Preisbildung für Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen) in Kraft. Weil dadurch die Herstellerrabatte von den Apotheken an die Krankenkassen weitergegeben werden, werden nach vorläufigen Berechnungen bereits 160 Millionen Euro pro Jahr eingespart. Hubmann dazu: "Durch den erfolgten Schiedsspruch sparen wir ab Oktober einen dreistelligen Millionenbetrag pro Jahr ein und leisten damit einen weiteren Beitrag zur Stabilisierung der GKV-Finanzen. Die nun geplanten Ausschreibungen würden also keinen nennenswerten zusätzlichen Nutzen bringen, dafür aber erhebliche Risiken für die Patientenversorgung", so Dr. Hubmann.

Der DAV kritisiert auch die ebenfalls bekannt gewordenen Pläne der Bundesregierung zur Wiedereinführung der Hilfsmittel-Ausschreibungen. Dr. Hubmann dazu: "Ähnlich wie in der onkologischen Versorgung ist es auch bei Hilfsmitteln so, dass die Patientinnen und Patienten eine möglichst individuelle Beratung und Versorgung benötigen. Wenn nur noch der Preis bei der Beauftragung eines Leistungserbringers zählt, wird die Versorgungsqualität zwangsweise leiden."

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Benjamin Rohrer, Pressesprecher, 030 40004 132, presse@abda.de

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