Zuckersteuer, Lars Klingbeil

Zuckersteuer: Kanzleramt stoppt vorerst Klingbeils Entwurf

Veröffentlicht am: 01.10.2026 um 12:59 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Das Kanzleramt bremst den Entwurf von Finanzminister Lars Klingbeil für eine Zuckersteuer auf süße Getränke. Grund sind Abweichungen vom Vorschlag der Finanzkommission Gesundheit und fehlende Mehrheitsfähigkeit in der Regierung.

  • Das Finanzministerium von Lars Klingbeil (SPD) hatte am Mittwoch den Gesetzentwurf verschickt.  - Bild: Carsten Koall/dpa
    Das Finanzministerium von Lars Klingbeil (SPD) hatte am Mittwoch den Gesetzentwurf verschickt. - Bild: Carsten Koall/dpa
  • Die Zuckersteuer könnte nach Klingbeils Vorschlag im Jahr rund eine Milliarde Euro einbringen. (Symbolbild)  - Bild: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa
    Die Zuckersteuer könnte nach Klingbeils Vorschlag im Jahr rund eine Milliarde Euro einbringen. (Symbolbild) - Bild: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa
Das Finanzministerium von Lars Klingbeil (SPD) hatte am Mittwoch den Gesetzentwurf verschickt.  - Bild: Carsten Koall/dpa Die Zuckersteuer könnte nach Klingbeils Vorschlag im Jahr rund eine Milliarde Euro einbringen. (Symbolbild)  - Bild: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa

Das Bundeskanzleramt hat den Entwurf von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) für eine Steuer auf zuckerhaltige Getränke vorerst gestoppt.

Entwurf erst am Mittwoch verschickt

Klingbeil hatte die Pläne am Mittwoch zur Abstimmung an die Ministerien gegeben. Nach Angaben aus Regierungskreisen weiche der Entwurf vom Vorschlag der Finanzkommission Gesundheit ab und sei in dieser Form in der Regierung nicht mehrheitsfähig.

Bis zu 38 Cent pro Liter

Die Steuer soll nach dem Entwurf für Getränke ab einem Zuckergehalt von fünf Gramm je 100 Milliliter gelten. Vorgesehen sind drei Stufen mit Abgaben zwischen 26 und 38 Cent pro Liter.

Zero-Getränke, die mit Süßstoffen gesüßt sind, sollen nicht besteuert werden. Ausgenommen wären außerdem reine Frucht- und Gemüsesäfte, alkoholfreies Bier sowie alkoholfreier Wein.

Milliardeneinnahmen geplant

Die Steuer soll am 1. Juli 2027 in Kraft treten. Das Finanzministerium erwartet im ersten Jahr Einnahmen von 945 Millionen Euro, im zweiten Jahr von 1,155 Milliarden Euro; bis 2031 sollen sie auf 1,18 Milliarden Euro steigen.

Abweichung vom Kommissionsvorschlag

Die Finanzkommission Gesundheit hatte zwei statt drei Steuerstufen empfohlen. Ihr höchster Satz hätte 32 Cent pro Liter betragen; zudem hatte sie mit jährlichen Einnahmen von rund 450 Millionen Euro gerechnet.

Aus dem Finanzministerium hieß es, die Abstimmungen über die Umsetzung liefen. Zu Einzelheiten äußerte sich das Haus nicht.

Widerstand aus Union und Ländern

In der Unionsfraktion gibt es seit Längerem Widerstand gegen die Zuckersteuer. Auch mehrere Bundesländer lehnen sie ab. Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) warnte vor zusätzlichen Belastungen für Verbraucher und mittelständische Getränkehersteller.

Gesundheits- und Haushaltspolitik zugleich

Die geplante Abgabe verfolgt zwei Ziele: Sie soll zusätzliche Einnahmen für den Bundeshaushalt bringen und Getränkehersteller dazu bewegen, Rezepturen zu verändern. Der entscheidende Mechanismus liegt in den gestaffelten Sätzen: Produkte mit weniger Zucker würden in eine niedrigere Stufe fallen oder die Steuergrenze unterschreiten.

Internationale Erfahrungen, insbesondere aus Großbritannien, gelten als wichtiger Bezugspunkt für diesen Ansatz. Dort wurde eine nach Zuckergehalt gestaffelte Abgabe 2018 eingeführt. Der politische Streit in Deutschland dreht sich deshalb nicht nur um mögliche Preiseffekte, sondern auch um die Frage, ob eine Steuer ein geeignetes Instrument der Gesundheitsprävention ist.

Was für Verbraucher wichtig ist

Für Verbraucher wären vor allem klassische Limonaden, gesüßte Eistees und bestimmte Frucht- oder Milchgetränke betroffen. Zero-Produkte sowie alkoholfreies Bier und alkoholfreier Wein sollen nach dem Entwurf ausgenommen bleiben. Eine vollständige Weitergabe der Abgabe an die Kundschaft ist jedoch nicht automatisch garantiert; Unternehmen könnten die Kosten teilweise selbst tragen oder ihre Rezepturen anpassen.

Politische Hürde bleibt bestehen

Der Stopp im Kanzleramt zeigt, dass die konkrete Ausgestaltung innerhalb der Bundesregierung umstritten ist. Besonders relevant sind die Abweichungen vom Vorschlag der Finanzkommission Gesundheit: Drei statt zwei Steuerstufen und deutlich höhere erwartete Einnahmen verschärfen den politischen Konflikt. Bevor die Abgabe Gesetz werden könnte, müssten Ressortabstimmung, Kabinettsbefassung und das parlamentarische Verfahren folgen.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen

Tagesspiegel: „Eine süße Milliarde: So will Klingbeil zuckerhaltige Getränke besteuern“ (01.10.2026)

Der Bericht bestätige die geplante Einführung zum 1. Juli 2027 und die Staffelung von 26 bis 38 Cent je Liter. Er stelle zusätzlich den hohen Zuckerkonsum in Deutschland und die gesundheitspolitische Begründung heraus, während der aktuelle Vorgang vor allem die politische Blockade im Kanzleramt betreffe.

FOCUS online: „Klingbeil-Plan: Zuckersteuer fällt wohl deutlich kleiner aus als geplant“ (30.09.2026)

Der Artikel beschreibe die Ausnahmen für Zero-Getränke und alkoholfreie Produkte sowie mögliche Mehrkosten bei vollständiger Weitergabe an Verbraucher. Anders als die aktuelle Meldung konzentriere er sich auf die konkrete Wirkung des Entwurfs und ordne die unterschiedlichen Einnahmeprognosen im bisherigen Gesetzgebungsverfahren ein.

Beide Berichte gingen davon aus, dass der Entwurf noch nicht beschlossen sei und Änderungen möglich blieben. Während der Tagesspiegel den gesundheitspolitischen Zweck stärker hervorhebe, richte FOCUS online den Schwerpunkt auf mögliche Preiswirkungen und die wechselnden finanziellen Erwartungen.

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