Bundespräsident unterzeichnet Grundgesetzänderung für Finanzpaket
22.03.2025 - 10:49:42 | dts-nachrichtenagentur.deDas gilt auch für Militärhilfen für angegriffene Staaten wie die Ukraine. Bisher galten diese Ausnahmen nur für Naturkatastrophen und außergewöhnliche Notsituationen. Für diese Aufgabenfelder müssen Ausgaben bis zu einem Prozent des nominellen Bruttoinlandsprodukts durch den Haushalt finanziert werden. Darüber hinausgehende Ausgaben könnten nach der Grundgesetzänderung über die Aufnahme neuer Schulden gedeckt werden. Auch für die Länder sind Lockerungen bei der Schuldenbremse vorgesehen. Gilt für sie derzeit noch eine Schuldengrenze von null, dürften sie künftig zusammen Schulden in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aufnehmen. Die Grundgesetzänderung sieht auch die Errichtung eines Sondervermögens in Höhe von 500 Milliarden Euro für die Dauer von zwölf Jahren vor. Die Gelder sollen ausschließlich für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 verwendet werden.
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