Verkehrsministerium lehnt Totalverbot für Blitzerwarnapps ab
12.01.2026 - 09:20:40 | dts-nachrichtenagentur.deBereits nach geltendem Recht sei es untersagt, "ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören", so die Sprecherin. Eine Ahndung und wirksame Sanktionierung sei daher von großer Bedeutung für die Gewährleistung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. "Hierbei ist die Ahndungsdichte beziehungsweise die Kontrollhäufigkeit entscheidend." Das obliege den Ländern, so die Sprecherin.
Laut "Rheinischer Post" wollen die Länder das bereits bestehende Nutzungsverbot deutlich verschärfen. Es dürfe nicht weiter von Zufallsfunden bei Polizeikontrollen abhängig sein, heißt es in einer Stellungnahme des Bundesrates, aus der die Zeitung zitiert. In anderen Ländern wie Frankreich seien solche Apps gänzlich verboten. Das deutsche Verbot müsse daher "an die Praxis im europäischen Ausland angeglichen werden", fordern die Länder.
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