Strafrecht, Gewalt gegen Einsatzkräfte

Härtere Strafen für Angriffe auf Zugbegleiter und Ärzte beschlossen

Veröffentlicht am: 30.09.2026 um 11:44 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Das Bundeskabinett will Angriffe auf Zugbegleiter, Ärzte, Pflegekräfte und Beschäftigte wichtiger Infrastruktur härter bestrafen. Zudem sollen Gerichte bei schwerer Volksverhetzung den zeitweisen Verlust des passiven Wahlrechts anordnen können.

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Auch Notfallsanitäter erlebten Anfeindungen und Übergriffe im Einsatz. (Symbolbild) - Bild: Hannes P. Albert/dpa
    Auch Notfallsanitäter erlebten Anfeindungen und Übergriffe im Einsatz. (Symbolbild) - Bild: Hannes P. Albert/dpa
  • Der Tod des 36-jährigen Zugbegleiters löste nicht nur in seinem direkten Umfeld große Betroffenheit aus. (Archivfoto) - Bild: Boris Roessler/dpa
    Der Tod des 36-jährigen Zugbegleiters löste nicht nur in seinem direkten Umfeld große Betroffenheit aus. (Archivfoto) - Bild: Boris Roessler/dpa
  • In etlichen Praxen findet man inzwischen Aufkleber oder Plakate, auf denen zu mehr Respekt und Freundlichkeit im Umgang mit dem Personal aufgerufen wird. (Symbolbild)  - Bild: Bernd Weißbrod/dpa
    In etlichen Praxen findet man inzwischen Aufkleber oder Plakate, auf denen zu mehr Respekt und Freundlichkeit im Umgang mit dem Personal aufgerufen wird. (Symbolbild) - Bild: Bernd Weißbrod/dpa
  • Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte nach dem Tod des Zugbegleiters im Februar härtere Strafen für Angriffe auf Bahnmitarbeiter gefordert. (Archivfoto) - Bild: Carsten Koall/dpa
    Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte nach dem Tod des Zugbegleiters im Februar härtere Strafen für Angriffe auf Bahnmitarbeiter gefordert. (Archivfoto) - Bild: Carsten Koall/dpa
  • Justizministerin Stefanie Hubig. (Archivbild) - Bild: Bernd von Jutrczenka/dpa
    Justizministerin Stefanie Hubig. (Archivbild) - Bild: Bernd von Jutrczenka/dpa

Auch Notfallsanitäter erlebten Anfeindungen und Übergriffe im Einsatz. (Symbolbild) - Bild: Hannes P. Albert/dpa Der Tod des 36-jährigen Zugbegleiters löste nicht nur in seinem direkten Umfeld große Betroffenheit aus. (Archivfoto) - Bild: Boris Roessler/dpa In etlichen Praxen findet man inzwischen Aufkleber oder Plakate, auf denen zu mehr Respekt und Freundlichkeit im Umgang mit dem Personal aufgerufen wird. (Symbolbild)  - Bild: Bernd Weißbrod/dpa Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte nach dem Tod des Zugbegleiters im Februar härtere Strafen für Angriffe auf Bahnmitarbeiter gefordert. (Archivfoto) - Bild: Carsten Koall/dpa Justizministerin Stefanie Hubig. (Archivbild) - Bild: Bernd von Jutrczenka/dpa

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der härtere Strafen für Angriffe auf Zugbegleiter, Busfahrer, medizinisches Personal und weitere Beschäftigte vorsieht, deren Arbeit dem Gemeinwohl dient.

Reaktion auf Tod eines Zugbegleiters

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) begründete die Pläne mit zunehmenden Übergriffen auf Einsatzkräfte, Beschäftigte im Nahverkehr sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kliniken und Praxen. Der Staat müsse diejenigen schützen, die das Land am Laufen hielten.

Besondere Aufmerksamkeit erhielt das Vorhaben nach dem Tod eines Zugbegleiters im Februar. Der Bahnmitarbeiter starb nach einem tätlichen Angriff während einer Fahrscheinkontrolle. Nach Angaben Hubigs gibt es bei der Deutschen Bahn inzwischen fünf Angriffe pro Tag.

Höhere Mindeststrafe bei Angriffen

Bahnmitarbeiter und Beschäftigte wichtiger Infrastrukturunternehmen, etwa der Strom- und Wasserversorgung, sollen künftig denselben strafrechtlichen Schutz erhalten wie Vollstreckungsbeamte. Bei tätlichen Angriffen auf Polizisten, Gerichtsvollzieher, Feuerwehrleute, Rettungssanitäter sowie Helfer im Katastrophen- und Zivilschutz soll die Mindeststrafe von drei auf sechs Monate Freiheitsstrafe steigen.

Für besonders schwere Fälle ist eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr vorgesehen. Als erschwerende Umstände nennt der Entwurf unter anderem den Einsatz von Waffen, gemeinschaftliches Vorgehen, eine besondere Gefährdung des Opfers und einen hinterlistigen Überfall.

Mehr Schutz für medizinisches Personal

Bei tätlichen Angriffen auf Ärztinnen und Ärzte, Pflegefachpersonal sowie Apothekerinnen und Apotheker sollen ebenfalls mindestens sechs Monate Haft drohen. In besonders schweren Fällen sieht der Entwurf eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren vor. Bisher gelten besondere Strafvorschriften für medizinisches Personal nur bei Tätigkeiten im ärztlichen Notdienst oder in Notaufnahmen.

Schutz von Amts- und Mandatsträgern

Gerichte sollen künftig ausdrücklich berücksichtigen, wenn ein Angriff auf Politiker geeignet ist, eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit erheblich zu beeinträchtigen. Der Schutz soll auch kommunale und europäische Verantwortungsträger, Gemeinderäte und Bürgermeister erfassen.

Bei Beleidigungen von Amtsträgern während oder wegen ihres Dienstes soll zudem der Vorgesetzte Strafantrag stellen können. Richtet sich die Beleidigung gegen eine Behörde, soll dies deren Leitung oder die Leitung der Aufsichtsbehörde übernehmen können.

Folgen bei Volksverhetzung

Bei einer Verurteilung wegen Volksverhetzung soll ein Gericht zusätzlich zur Freiheitsstrafe für zwei bis fünf Jahre die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter und das passive Wahlrecht aberkennen können. Voraussetzung soll eine verhängte Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr sein; die Entscheidung wäre nicht automatisch.

Der Strafrahmen für Volksverhetzung soll von derzeit bis zu drei auf bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe steigen. Der Entwurf stellt außerdem klar, dass sich die Tat auch gegen eine ausländische Gruppe richten kann, wenn die Äußerung geeignet ist, Gewaltbereitschaft gegen in Deutschland wahrgenommene Angehörige dieser Gruppe auszulösen.

Schutz für Berufe im öffentlichen Interesse

Der Gesetzentwurf ordnet Angriffe auf Zugbegleiter, Busfahrer, Beschäftigte der Energie- und Wasserversorgung sowie Angehörige von Heilberufen stärker als Angriff auf eine für die Allgemeinheit wichtige Funktion ein. Damit weitet die Bundesregierung den strafrechtlichen Schutz über Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste hinaus aus. Für Ärzte, Pflegekräfte und Apotheker soll der besondere Schutz künftig grundsätzlich gelten, nicht nur im ärztlichen Notdienst oder in Notaufnahmen.

Signalwirkung und praktische Grenzen

Die geplante Anhebung der Mindeststrafe bei tätlichen Angriffen auf Vollstreckungsbeamte von drei auf sechs Monate erhöht den gesetzlichen Sanktionsrahmen deutlich. Auch beim Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sollen die möglichen Höchststrafen steigen. Ob die Verschärfungen die Zahl der Übergriffe tatsächlich senken, hängt allerdings nicht allein von höheren Strafandrohungen ab, sondern auch von konsequenter Anzeige, schneller Strafverfolgung und ausreichender Präsenz am Arbeitsplatz.

Volksverhetzung und politische Teilhabe

Besonders weitreichend ist die geplante Möglichkeit, Verurteilten wegen Volksverhetzung zeitweise das passive Wahlrecht und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter abzuerkennen. Das Gericht soll darüber im Einzelfall entscheiden, wenn mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe verhängt wird. Zugleich soll der Strafrahmen auf bis zu fünf Jahre steigen. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet das, dass schwere volksverhetzende Äußerungen künftig neben der Freiheitsstrafe auch unmittelbare Folgen für politische Kandidaturen haben können.

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